Lohnsteuerrückzahlung zu spät?

Hallo zusammen,

nehmen wir an, ein Ehepaar hat für 2010 eine höhere Steuerrückzahlung zu erwarten (Stuererklärung wurde natürlich pünktlich abgegeben).

Vom Finanzamt kommt aber nur die Info, dass man „zur Zeit wegen hohem Arbeitsaufkommen keine Anträge bearbeitet“, und dass es noch weit ins Jahr 2012 hinein dauern kann.

Ist das überhaupt rechtens? Arbeitnehmer müssen Fristen einhalten für die Abgabe der Steuererklärung - kann das Finanzamt sich soviel Zeit lassen, wie es will?

Danke für alle Infos

Hallo,

dafür gibt es Fristen, nämliche eine Festsetzungsfrist nach der Abgabenordnung, § 169 f., vereinfacht gesagt vier Jahre nach Abgabe der Steuererklärung.

Aber das Finanzamt verzinst sehr großzügig, deswegen ist es häufig ein gutes Geschäft, wenn die Steuererstattung spät kommt, nämlich 1/2% monatlich, sind immerhin stolze 6% im Jahr.

Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Entstehung der Steuer, d.h. bei Einkommensteuer 2010 ab dem 1.4.2012 (§233a AO).

Gruß, Bernd

dafür gibt es Fristen, nämliche eine Festsetzungsfrist nach
der Abgabenordnung, § 169 f., vereinfacht gesagt vier Jahre
nach Abgabe der Steuererklärung.

Hallo Bernd,

die Festsetzungsfrist hat nichts mit der Bearbeitungsfrist der Steuererklärung zu tun.

Hieße es sonst nach Deinem Verständnis, daß es nach abgegebener Einkommensteuererklärung und nach Ablauf der folgenden Festsetzungsfrist keine Einkommensteuerfestsetzung mehr vornehmen kann? Also daß, vereinfacht gesagt, das Finanzamt nach erhaltener EStErklärung nur 4 Jahre aussitzen muß und dann dafür keinen (ersten) ESt-Bescheid mehr zu erstellen braucht?

Das kann doch so nicht sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

die Festsetzungsfrist hat nichts mit der Bearbeitungsfrist der
Steuererklärung zu tun.

es gibt in der AO keine Bearbeitungsfrist für die Steuererklärung. Es gibt da nur ein blumiges „angemessen“, dass durch die Rechtsprechung auszulegen ist §347 (1) Satz 2 AO.

Hier kann man dann wegen Untätigkeit klagen.

Gruß, FAQ1129

Hallo,

„zur Zeit
wegen hohem Arbeitsaufkommen keine Anträge bearbeitet“,

Sicher, daß da nicht z.B. „Anfragen“ steht? Weil sonst würde sich der Steuerzahler schon fragen, was die Damen und Herren sonst ein halbes Jahr lang an Arbeitsaufkommen haben außer Anträge zu bearbeiten, wofür sie nun mal in den entsprechenden Abteilungen da sind.

einhalten für die Abgabe der Steuererklärung - kann das
Finanzamt sich soviel Zeit lassen, wie es will?

Beliebig nicht, aber angemessen. Wenn gerade alle Mitarbeiter im betreffenden Amt in Mutterschutz/Elternzeit gehen, dauert es naturgemäß, bis „Verstärkung“ aus anderen Dienststellen eintrifft. Da hätte vermutlich nicht mal eine Untätigkeitsklage Aussicht auf Erfolg.

Cu Rene