lohnsteuerrückzahlung

…habe mich mit einem freund unterhalten, der mir erzählt hat, dass er am ende des jahres immer eine menge von seiner lohnsteuer wieder bekommt. ich kenne mich ja leider überhaupt nicht aus.
wann ist das denn der fall?
wer kann das beantragen?
in welcher höhe?

danke schon mal :smile:

m.

Hi!

Um eine Lohnsteuerrückzahlung zu erhaltren ist es notwendig, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen.
Diesen kannst Du entweder von einem Steuerberater erstellen lassen oder selbst erstellen.

Du trägst z.B. ein:

  • zu versteuerndes Gehalt
  • Mieteinnahmen
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Einnahmen aus selbständiger Arbeit (falls Du nebenbei noch einen 2nd Hand Shop betreibst…)

Davon abgezogen werden (nur rein prinzipiell)

  • Werbungskosten (Porto u.s.w. für Bewerbungen, Kosten für Reinigung von Arbeitskleidung…)
  • Kilometerpauschale für den Arbeitsweg
  • anteilige Meit- und Nebenkosten für Heimbüro / Arbeitszimmer)
    u.ä.

Als Ergebnis ergibt sich eine Differenz zwischen den von Dir bezahlten Steuern und der Summe, die Du eigentlich nur bezahlen müsstest. Das bekommst Du dann vom Finanzamt zurück.

Ich würde empfehlen, Dir ein PC-Programm zu kaufen (die Kosten hierfür sind ebenfalls absetzbar), z.B. das WISO Sparbuch.
Da wirst DCu dann automatisch durchgeführt und kannst die für die Steuer nötigen Formulare direkt ausdrucken.

Grüße,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

du kannst zu einem Lohnsteuerhilfeverein / Lohnsteuerhilfering gehen, die kosten nicht so viel wie ein Steuerberater, gits in jeder größeren Stadt. Alternativ eben das Lohnsteuerprogramm für den PC.

Gruss, Niels

Hallo m :smile:

also zunächst einmal braucht sie nur der zu beantragen, der auch wirklich Lohnsteuer zahlt, denn nur die kannst du wieder zurückbekommen.

Und dann musst du eben versuchen dein Einkommen so gering wie möglich zu gestalten…

dies durch die beschriebenen Wege:

-Werbungskosten (z.B. doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten, Fahrten zur Firma, Fachbücher)
-Sonderausgaben
-Vorsorgeaufwendungen
-außergewöhnliche Belastungen

Gruß
Marco

danke!!!o.T.