Liebe/-r Experte/-in,
„früher“ wurde die Lohnsteuer mit amtlichen Lohnsteuertabellen in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ermittelt, heute gibt es dafür Programme. Ist es trotzdem erlaubt, die Lohnsteuertabellen einzusetzen? Lt. einer Infobroschüre des Bmf gibt es aber keine amtlichen Tabellen mehr, sondern nur welche, die von privaten Verlagen herausgegeben werden.
Ich suche eine Stelle im Gesetz oder ein Schreiben des Bmf, inwieweit Lohnsteuertabellen für die Ermittlung der Lohnsteuer noch eingesetzt werden dürfen oder nicht mehr verwendet werden dürfen. Ich habe bereits beim Finanzamt angerufen, aber dort konnte man mir nicht weiterhelfen.