Lohnt ALG1 und Mindestsatz Elterngeld?

Hi zusammen,

hoffe Ihr könnt mir eine etwas komplexere Frage beantworten. Erstmal aber die Vorgeschichte:

Ich und meine Frau bekommen Ende Mai ein Baby. Aufgrund einer Standortschließung bin ich zum 30.09. nach 5 Jahren Arbeitslos und bin somit ALG1 berechtigt. Meine Frau ist seit dem 1.9. letzten Jahres Arbeitslos und erhält nur knapp 350 Euro ALG1 da sie zuvor nur auf 800 Euro beschäftigt war.

Nun stellt sich die Frage wie wir die Elternzeit aufteilen und ob es sich überhaupt lohnt. Ich plane aktuell im Juli oder August einen Monat Elternzeit zu nehmen solange ich noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Den anderen Monat (müssen ja angeblich insgesamt zwei sein um 14 Monate Elterngeld beantragen zu können) würde ich dann erst im Oktober nehmen wenn ich praktisch schon ALG1 beziehe.

Ich habe nun gelesen das es für den Oktober zwei Möglichkeiten gibt wie ich das machen könnte.

Möglichkeit 1:
Arbeitslosengeld beziehen + Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld wobei man sich mit nur max. 30 Std die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt was dann natürlich Einbußen bei dem ALG mitsich bringt.

Möglichkeit 2:
Nur Elterngeld zu beziehen. Dadurch würde sich den Anspruch auf ALG1 natürlich um einen Monat nach hinten verschieben. Nachteil hier wäre aber, ich müsste mich extra für denen einen Monat privat-gesetzlich Krankenversichern wodurch mir dann natürlich wieder einiges abgezogen wird.

Des weiteren stellt sich die Frage wie es mit Zuschlägen aus Schichtarbeit aussieht. Ich weiß, dass es beim Elterngeld irrelevant ist ob die Zuschläge 1/3 oder 2/3 des gesamten Nettoeinkommens ausmachen oder nicht. Sie werden so und so nicht berücksichtigt. Wie sieht es denn beim ALG1 aus? Werden da die Zuschläge mit beachtet oder verhält es sich wie beim Elterngeld und es wird nur das bereinigte Nettoeinkommen, also ohne Zuschläge, für die Berechnung zugrunde gelegt.

Ich hoffe ich habe an alles gedacht und ihr könnt mir hierzu ein Paar Tipps geben. Evtl. wisst ihr vielleicht auch bei welchen Ämtern etc. ich mich zu solchen Themen beraten lassen kann.

Vielen Dank im Voraus,
John

Hallo John,

nein, du MUSST keine zwei Monate nehmen. Wenn du einen nimmst, dann bekommst halt für einen Monat Elterngeld. Die Betonung liegt immer auf „bis zu“.

Behalte immer im Hinterkopf, daß immer nur ein Elternteil Elterngeld beziehen kann. Wenn der Mann für August Elterngeld bekommt, ist dieser Monat für die Frau eine Nullrunde!!!

Ganz sicher weis ich es nicht, aber das Elterngeld wird vom ALG1 abgezogen. Da würd ich auf dem Arbeitsamt mal nachfragen wie das läuft.

Infos gibts entweder bei der örtlichen Elterngeldstelle. Bei uns ist das meistens beim Standesamt oder über Goggle mal für euren Ort suchen oder beim Arbeitsamt.

Zusätzlich zum Elterngeld könntet ihr evtl. auch das erhöhte Kindergeld beantragen. Diese Info gibts auch beim Arbeitsamt.

Wenn du wegen einer Standortschließung gekündigt wurdest, bekommst du sicher eine Abfindung. Die wird übrigends auch bei ALG1 eingerechnet!!! Vermutlich bekommst entweder die ersten Monate weniger oder gar nichts. Da würde ich auch vorher mal nachfragen und mich erst später arbeitslos melden.

An eurer Stelle würde ich die letzten beiden Monate also 13 + 14 als „Papamonate“ einreichen. Da ist Mamas komplette Zeit ausgeschöpft und sie kann sich wieder Arbeitslos melden und ist dann eben dort wieder versichert. Papa ist während der Zeit auch ständig Krankenversichert und es gibt keine Geldprobleme weil ein Monat ALG1 wegfällt bzw. Elterngeld der Mama. Jedoch könnte das evtl. für eine neue Stelle blöd laufen.

Aber wenn du bis dahin sowieso nichts gefunden hast, dann kann man sich auf die Stellen auch mit einem späteren Eintrittstermin bewerben. Solltest du bis dahin eine Stelle gefunden haben und die Partnermonate sind nicht möglich oder du wirst vielleicht deswegen nciht eingestellt, dann fallen die halt weg. Besser du hast wieder nen festen Job.

Einreichen würde ich die Partnermonate jedenfalls gleich. Streichen geht immer einfacher als verschieben oder zusätzlich Beantragen.

Alles Gute

Gruß Lore

Ich kenne mich nur im ALG II aus, aber wenn du deine Frage im elo-forum.org postest, wirst du sicher eine ausführliche Antwort bekommen.

Hier ist viel Unwissenheit mit drin, ich versuche es mal etwas zu ordnen bzw. Fragen zu stellen.

  1. Frage, wie ist denn die Versicherung jetzt? Wieso sollte in Elternzeit eine private Krankenversicherung nötig sein? War man pflichtversichert z.B: übers ALGI, dannn ist man in der Zeit beitragsfrei pflichtversichert!

Sonst gehen beide Möglichkeiten so.

Bei den Zuschlägen stimmt das so allgemein nicht, werden sie versteuert, werden sie auch berücksichtigt!

Bei der Berechnugn des ALGI bin ich da leider noch nicht dahinter gestiegen, wie das dort mit Zuschlägen ist.

Hallo,

das Arbeitslosengeld wird wie das Elterngeld bemessen. Überstundenzuschläge o.Ä. werden nicht berücksichtigt.

Ggf. kannst du dich während der Elternzeit über deine Frau familienversichern. Da musst du mal bei der Krankenkasse nachfragen, ob das geht.

Ansonsten hilft da nur ausrechnen. Seitens der Arbeitsagentur gibt es dazu keine Beratung. Die dürfen bei solchen Angelegenheiten keine Auskünfte geben.

Gruß

Hallo,
zu diesem Thema kann ich leider nichts genaues sagen.
Gruß

Hallo John,
hier kann ich dir nicht weiterhelfen. Das Thema ist zu speziell und nicht mein Fachgebiet.
lies doch einmal diese Seite: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatun…

l.G.

Hallo John,

leider kenne ich mich mit dem Elterngeld nicht aus. Ich kann nur sagen, dass zur Berechnung von ALGI sämtliche Beträge berücksichtigt werden, für die Soz. Versicherungsbeiträge abgeführt wurden.

Es gibt auch die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit anzurufen und einen Termin für eine Leistungsberatung auszumachen.

VG
Claudia

Hallo John,
Sie haben sich ja schon sehr weit informiert. Die Möglichkeiten 1 und 2 sehe ich auch so. Allerdings bin ich nicht überzeugt, dass Sie tatsächlich bei der Elterngeldberechnung auf alle Schichtzulagen verzichten müssen. Meines Wissens nach müssen Sie nur den steuerfreien Anteil rausrechnen. Bei der Nachtarbeit wären das 25%. Beim AlG 1 bin ich mir unschlüssig. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Zulagen hier abgezogen werden. Die zuständigen Stellen sind die Elterngeldstelle und das Arbeitsamt. Herzlichen Gruß, SAM