Hi zusammen,
hoffe Ihr könnt mir eine etwas komplexere Frage beantworten. Erstmal aber die Vorgeschichte:
Ich und meine Frau bekommen Ende Mai ein Baby. Aufgrund einer Standortschließung bin ich zum 30.09. nach 5 Jahren Arbeitslos und bin somit ALG1 berechtigt. Meine Frau ist seit dem 1.9. letzten Jahres Arbeitslos und erhält nur knapp 350 Euro ALG1 da sie zuvor nur auf 800 Euro beschäftigt war.
Nun stellt sich die Frage wie wir die Elternzeit aufteilen und ob es sich überhaupt lohnt. Ich plane aktuell im Juli oder August einen Monat Elternzeit zu nehmen solange ich noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Den anderen Monat (müssen ja angeblich insgesamt zwei sein um 14 Monate Elterngeld beantragen zu können) würde ich dann erst im Oktober nehmen wenn ich praktisch schon ALG1 beziehe.
Ich habe nun gelesen das es für den Oktober zwei Möglichkeiten gibt wie ich das machen könnte.
Möglichkeit 1:
Arbeitslosengeld beziehen + Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld wobei man sich mit nur max. 30 Std die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt was dann natürlich Einbußen bei dem ALG mitsich bringt.
Möglichkeit 2:
Nur Elterngeld zu beziehen. Dadurch würde sich den Anspruch auf ALG1 natürlich um einen Monat nach hinten verschieben. Nachteil hier wäre aber, ich müsste mich extra für denen einen Monat privat-gesetzlich Krankenversichern wodurch mir dann natürlich wieder einiges abgezogen wird.
Des weiteren stellt sich die Frage wie es mit Zuschlägen aus Schichtarbeit aussieht. Ich weiß, dass es beim Elterngeld irrelevant ist ob die Zuschläge 1/3 oder 2/3 des gesamten Nettoeinkommens ausmachen oder nicht. Sie werden so und so nicht berücksichtigt. Wie sieht es denn beim ALG1 aus? Werden da die Zuschläge mit beachtet oder verhält es sich wie beim Elterngeld und es wird nur das bereinigte Nettoeinkommen, also ohne Zuschläge, für die Berechnung zugrunde gelegt.
Ich hoffe ich habe an alles gedacht und ihr könnt mir hierzu ein Paar Tipps geben. Evtl. wisst ihr vielleicht auch bei welchen Ämtern etc. ich mich zu solchen Themen beraten lassen kann.
Vielen Dank im Voraus,
John