Lohnt da noch eine Klage?

Hallo, liebe Helferlinge,
Bilanz zu meinen Fragen im Januar bzgl. des schwerbehinderten Kindes, welches mit sichtbaren Verletzungen, die es im väterlichen Haushalt durch körperliche Übergriffe erlitten hat, und vorzeitig von diesem zur Mutter zurückgebracht wurde. Die Begründung des Vaters: „Das Kind ist nicht erziehbar!“ Man könnne das (Kind, 14), ihre Schwester (17 Jahre) und den Halbbruder (12Jahre) ja wohl mal für drei Stunden unbeaufsichtigt lassen, schließlich seien sie alt genug.
Mutter stellte das Kind umgehend dem ärztlichen Notdienst vor. Behandelde Ärztin war entsetzt, sprach von Mißhandlung. Auf deren Anraten hat die Mutter Fotos von den Verletzungen gemacht.
Kind wurde am nächsten Morgen zusätzlich dem behandelndenKinderarzt vorgestellt. Abermals Entsetzen. Allerdings wollte keiner der Ärzte aktiv werden im Sinne von Meldung beim Jugendamt. Aus der Not heraus erstattete die Mutter Anzeige bei der Polizei im Sinne von Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.
Nach vier Monaten Bescheid von der Staatsanwaltschaft: Es kann dem Vater keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden.( Vater war arbeiten und hat die Aufsichtspflicht der aktuellen Ehefrau übertragen). Rechtsbehelfsbelehrung: Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft einreichen.
Mutter hat form-und fristgerecht Beschwerde eingereicht und ausdrücklich benannt, dass das Kind schwerbehindert ist. Fotokopien an die Oberstaatsanwaltschalft vom Schwerbehindertenausweis samt Begleitbuchstaben G,B,H. und 80 % und der Fotos von den Verletzungen, die einen deutlichen Handabdruck auf dem Bauch sichtlich machen. Die Argumente des Vaters und der Geschwisterkinder, das Kind hätte sich am Hals selber verletzt aufgrund dessen, sie möge sich bitte vor dem Duschen die Kette abnehmen und hätte sich daraufhin selber am Hals verletzt, wird gerichtlich offenbar
anerkannt. Das Gegenargument, dass das Kind sich weder zu Hause, noch in der Schule, noch bei Konfi-WE selber verletzt, wird ignoriert??? dass die Siefmutter zum Zeitpunkt abwesend war, wird ebenfalls ignoriert.
Ebenso der Umstand, dass die ältere Schwester sich per Gerichtsbeschluß (offenbar angetrieben vom Vater) sich die Unterschrift erstritten hat, sich in die Behandlung in der Kinder-und Jugendpsychiatrie zu begeben.
Den Hintergrund, dass die ältere Schwester eine Schule für Fachabi im Sozial-undGesundheitswesen mit besten Zeugnissen z.Z. besucht, andererseits aber sich total mit Mangas und Animes abschiesst, kam logischischerweise nicht zur Sprache.
Ich kann nicht alle Details benennen, aber der Umstand, dass Übergriffe an Pflegebedürftigen so abgetan werden, entsetzt!!!
Die Oberstaatsanwaltschaft begründet, dass dem Vater keine gröbliche oder vorsätzliche Vernachlässigung nachzuweisen ist. Der Kindesvater hat die Obhut seiner Ehefrau überlassen. ( in der Beschwerde wurde klar benannt, dass die Ehefrau abwesend war. Zeugen wurden von der Mutter benannt.
GSA: Zudem wusste der Beschuldigte um die Anweisenheit seiner Tochter, die zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt war und ihre Schwester und deren Bedürfnisse kannte. Unter diesen Umständen musste der Beschuldigte nicht davon ausgehen, dass das Kind durch sein Verhalten in die Gefahr gebracht wird, in ihrer körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden.
Darüber hinaus ist nicht sicher feststellbar, wie die ärztlich attestierten Verletzungen der Tochter entstanden sind und ob sie von einem vorsätzlichen und rechtswidrigen Handeln der beschuldigten älteren Schwester herrühren…
Gegen den Bescheid kann, soweit es den Vorwurf der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht betrifft, binnen einem Monat nach Zugang die gerichtliche Entscheidung gem. § 172 StPO beantragt werden. DerAntrag ist bei dem Strafsenat dem Oberlandesgerichts XXX zu stellen und muss innerhalb der Frist bei Gericht eingehen. Er muss von einem RA unterzeichnet sein und die Tatsachen und Beweismittel angeben, die
die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen.
Für die Prozesskostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Kindesmutter ist entsetzt: Möchte niemand darüber entscheiden, einem behinderten Kind Schutz zukommen zu lassen???
Ärzte machen sich raus , Jugendamt möchte immer Gespräche führen ( 10 Jahre Familienberatung), Gerichte finden Lalaentscheidungen.:(((
Wenn nichts mehr hilft, verweist das Strafrecht auf das das Zivilrecht.
Eiertanz seit Januar.
Aber auf welchem Weg bekommt das Kind angemessene Hilfe?
Sind unsere Juristen und Behörden mit der Materie überfordert und Mutter muß es an die Presse bringen?
Mao

MOD BelRia - In das besser passende Brett Allgemeine Rechtsfragen verschoben

Schon wieder gefloppt!
Liebe Administratoren, bitte schnell in allg. Rechtsfrsgen verschieben!
Herzlichen Dank!

Hi.

Ja, könnte eine Möglichkeit sein. Was ich nicht ganz versehe: Ist denn in dem, doch sehr verzwicktem Fall, nicht ein Anwalt aktiv geworden?
Irgendwie klingt das Ganze für mich nach unhaltbaren Zuständen, die dringend einer Klärung bedürfen.
Gerade Behörden würde ich hier nicht zum Maß der Dinge machen. Da ist doch Unfähigkeit und latent auch Desinteresse nicht von der Hand zu weisen.

Hallo,

zuerst: ich bin kein Experte.

Trotzdem sei mir eine Frage erlaubt: Was soll mit einer Klage erreicht werden?
Oder andersrum: Geht das Kind noch zum Vater? (das heißt, wird hier das Besuchsrecht des Vaters durchgesetzt / will das Kind zum Vater, bzw. eventuell zu den Geschwistern?, besteht also eine Gefahr der Wiederholung der Vorfälle?)
Oder geht es um Bestrafung? Oder gibt es andere Gründe?
Ich glaube, diese Frage sollte man sich stellen. Wenn von einem Urteil gegebenenfalls abhängt, ob das Kind wieder in eine solche Gefahrensituation gebracht wird, dann muss man, glaube ich, anders und komromissloser vorgehen. Auch wenn die Gefahr besteht, dass man verliert (was wäre das worst case Szenario?). Selbst wenn am Ende „nur“ herauskäme, dass das Kind keine Vater-Besuchstage mehr haben muss. Das gestaltet sich ein bisschen anders, wenn das Kind das anders sieht (was durchaus denkbar, wenn auch nicht unbedingt wünschenswert, wäre).

Wenn es um eine Strafe (durchaus gerechtfertigt) geht, sollte man sich fragen, wieviel Zeit und Energie einem das Wert ist. So wie du es schilderst, wird es wohl sehr schwer werden, und man sollte abwägen, ob das mögliche Resultat den Aufwand (das ist neutral ausgedrückt, aber ich stelle mir so einen Prozess und die Vorbereitungen dafür, durchaus als belastend vor, auch und gerade für das Kind) rechtfertigt.

Wie gesagt, das sind nur Gedanken, die mir beim Lesen kamen. Wobei ich, ehrlich gesagt, nicht ganz durchgestiegen bin, wer wann was entschieden hat und was gewertet wurde und was nicht.

Grüße
Siboniwe

Hallo Siboniwe,
Du hast grundsätzlich recht. Dem betroffenen Kind ist mit einer Klage grundsätzlich erstmal nicht geholfen. Das ist der Mutter durchaus bewußt.
Natürlich ist der Umgang z.Z. mit Absprache des Jugendamts ausgesetzt. Das Kind benennt im Rahmen seiner Möglichkeiten auch, dass es nicht mehr zum Vater möchte. Mit etwas überschwenglich gespielter Liebe und Versprechungen vom Vater bei einer nächsten Zusammenkunft kippt es aber seine Meinung!
Als Paradebeispiel für einen Narziss wird dieser aber in Folge sein in der Vergangenheit erklagtes Recht auf Umgang fordern!
Zwar fragt er nie nach dem Kind, aber vor Behörden versteht er es , eine spektakuläre Show abzuziehen und dann gilt wieder: Kinder brauchen beide Elternteile!
Die Mutter hat Angst, das Kind wieder der Situation „ausliefern“ zu müssen.
Eine erfolgreiche Klage könnte das unterbinden, aber wenn schon Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft keine Klage erheben, sieht es mies aus.
Die von der Mutter eingereichten Fotos, die Kopie des Schwerbehindertenausweises und die Beschreibung der Behinderung , die widerlegten Aussagen des Vaters fanden keine Berücksichtigung…

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Natürlich arbeitet bei der Mutter noch ein anderer Gedanke im Kopf!
Wenn Günter Walraff in einer Dokumentation über Mißstände in Behindertenwerkstätten aufklärt und es publik macht, entfacht er eine Welle der Empörung und die Leiter werden schnellstens aktiv! ( Klar, es geht ja auch wieder mal um Geld).
Aber nicht jeder Pflegebedürftige kann diesen Weg gehen, wenn ihm Unrecht getan wird!