Hallo
angenommen jemand arbeitet als Angestellter im Aussendienst und zum nächsten Jahr sollen Firmenwagen angeschafft werden. Man hat die Wahl weiterhin mit dem privaten Auto zu fahren und dafür monatlich 150 € plus Kilometergeld von 30 Cent zu bekommen. Wenn man einen Firmenwagen nehme fallen die 150 € weg, man müßte 1 % vom Anschafungswert bezahlen (wird ein Ford Focus Kombi) und der Angestellte hat jetzt erfahren, daß er je Kilometer den er zur Arbeit hat 0,03 % zahlen. Bei einem Anfahrtsweg von 36 km wären das nochmal 1,08 %. Jetzt ist es aber so, daß weil er seine Arbeit draußen bei Kunden mache, daß er nicht jeden Tag im Büro ist und deswegen auch keine 36 km Anfahrtsweg sondern unter Umständen nur 5 km hat. Wie wird das gergelt? Muß man sich da mit dem Finanzamt auseinander setzen? Es soll da noch eine andere Regelung mit einem Fahrtenbuch geben, wo man die 0,03 % nicht bezahlen muß, wie ist das geregelt?
Wie teuer ist eigentlich ein neuer Focus Diesel mit geringer Ausstattung?
Servus,
bloß ein kleiner Hinweis, damit die Vergleichsrechnungen nicht aus dem Ruder laufen: Die 1% pro Monat für die private Nutzung und die 0,03% pro Monat und Kilometer für die Fahrten zur Arbeit muss der Angestellte nicht bezahlen, sondern versteuern.
Die effektive Belastung hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab.
Schöne Grüße
MM
Hallo
ja, das ist ihm schon klar, hat sich wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Er hat übrigens Steuerklasse 1 und 1 Kind auf der Steuerkarte
Hört sich jetzt vielleicht doof an - aber wie genau erfolgt den die Versteuerung? Wie kann man sich eine Lohnabrechnung vorstellen, wenn ein Firmenwagen gestellt wird (Angenommen Anschaffungswert 25.000 Euro / Weg zur Arbeit 20 km / Steuerklasse 1 ohne Freibeträge)
Mir steht da irgenwie einer auf dem Schlauch?!
Dankeschön!
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Servus Sascha,
wie genau erfolgt den die Versteuerung? Wie kann man sich eine :Lohnabrechnung
vorstellen, wenn ein Firmenwagen gestellt wird (Angenommen
Anschaffungswert 25.000 Euro / Weg zur Arbeit 20 km /
Steuerklasse 1 ohne Freibeträge)
dieses schöne einfache Exempel mag als Antwort auch auf Tristans Anfrage gelten - die von ihm angeforderte detaillierte Rechnung für den Einzelfall einschließlich Vergleich mit Fahrtenbuch hab ich einige Male gemacht, und das wurde jedesmal nach Zeitgebühr abgerechnet und hat viel Geld gekostet (aber noch mehr gebracht…), weil es auch mit einigem Zeitaufwand verbunden war.
Geldwerter Vorteil:
(1) 1% des Listenpreises = 250 €
(2) 0,03% des Listenpreises * 20 = 120 €
Geldwerter Vorteil pro Monat = 370 €
Dieser Betrag erhöht das zu versteuernde Bruttogehalt und wird am Ende der Abrechnung als Sachbezug vom Netto wieder abgezogen. Wie hoch die Steuerbelastung ist, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Wenn z.B. das Monatsgehalt 500 € ist, ist die Steuerbelastung gleich Null.
Bei „normalen“ Gehältern darf man einen Grenzsteuersatz von etwa 35% unterstellen, aber das ist leichter auf der Gehaltsabrechnung zu sehen. Man muss halt Obacht geben, dass man nicht den Durchschnittsteuersatz anwendet, da landet man immer zu tief. Die Leute vom Lohnbüro können das übrigens ruckzuck machen, und bei vorgegebenen Beträgen würde ich mir überlegen, ob ich das überhaupt fakturieren soll.
Der geldwerte Vorteil erhöht auch das SV-Brutto, falls die Beitragsbemessungsgrenzen nicht erreicht sind.
Schöne Grüße
MM
Grüßgott,
vielen Dank für die Information!
Hat mir sehr geholfen…
Schönen Abend!