Lohnt es Gutachter bei Leasingrückgabe bestellen?

Hallo,

ich habe letzte Woche einen Smart beim Autohaus vom Leasing zurück gegeben. Das Leasing lief auf 3 Jahre und der Wagen war in Ordnung. Das dachte ich jedenfalls. Er hatte zu viel gelaufen und das dafür Kosten anfallen war mir klar. Nun waren Lackkratzer vorhanden. Diese sind entstanden als unser Hausmeister die Firmenaufschrift abgemacht hat. Weiterhin meint der Kerl vom Autohaus, dass die Heckscheibe zu stark verkratzt ist. Das sind zu große Kratzer drin. Das kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben sehr harte Winter und unsere Mitarbeiter benutzen lediglich Plastikkratzer. Nach drei Jahren sieht die Scheibe halt nicht mehr aus wie neu denke ich! Wir sollen jetzt 1000 Euro nachzahlen. Nun meine Fragen: 1. Lohnt es sich nun einen Gutachter einzuschalten? 2. Steckt der Gutachter mit dem Autohaus unter einer Decke? (Ich kann zum Termin nämlich nicht dabei sein) 3. Sollte der Gutachter mehr feststellen als das Autohaus, muss ich diesen Betrag dann bezahlen?

Ich danke Euch für Eure Antworten!

Gruß

Hallo !

Geschäftsmann,Firma,Leasing und dann so eine Frage ?

Kann man als Geschäftsmann so unbedarft sein ?

Wenn Du mit dem ermittelten Wert des Leasingwagen bei Rückgabe nicht einverstanden bist,dann hätte man auf dem Vorwege selbst den Wagen zu einem Gutachter bringen sollen,dessen Gutachten über den Restwert könnte man im Autohaus vorlegen.
Dann muß man weiter sehen,wie man es regelt. Erkennt das Autohaus Dein Gutachten an ist alles OK,wenn nicht läuft es auf einen Rechtsstreit hinaus.
Üblicherweise gibt man ein Rückgabefahrzeug vorher an eine professionelle Aufbereitungswerkstatt,die alle Macken und Schönheitsfehler beseitigt,was zwar etwas kostet,aber den Restwert erhöht. So entspricht der Wagen dem kalkulierten Restwert aus dem Vertrag,lediglich die Mehrkilometer muß man ausgleichen.

Selbst ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben,was sollte es jetzt noch bringen ?
Die Werkstatt muß es ja nicht anerkennen,wenn sie meint,das erste Gutachten ist richtig.
Dann kann man doch nur klagen oder bei Nichtzahlung verklagt werden und dann wird im Zweifel ein Gericht entscheiden unter Vorlage der beiden Gutachten,womöglich selbst noch ein drittes in Auftrag geben,wenn der Wagen noch greifbar wäre.

Und alles wegen 1000€, die man als Geschäftskosten absetzen kann ?

MfG
duck313

Hallo duck313

Zunächst will ich dir mal was erzählen. Entschuldige bitte, dass ich als Jung-Unternehmer und absoluter Newcomer keine Erfahrungen auf dem Gebiet des Leasings habe. Es werden immer junge, dynamische Unternehmer gesucht mit 30 Jahren berufserfahrung richtig?! Aber jeder fängt mal klein an und muss auch durch Fehler lernen. Da bist du bestimmt auch durchgegangen. Also mach mich nicht so an…
Und meine eine Frage hast du wohl auch nicht ganz kapiert nehme ich an. ich will kein zweites Gutachten in Auftrag geben. Wenn sich Leasing-Geber und Nehmer nicht einigen bei der Übergabe hat man die Möglichkeit einen „unabhängigen“ Sachverständigen einzuschalten. Die Kosten für diesen teilen sich die Bank und der Leasing-Geber. Ich dachte du wüsstest sowas als erfahrener Crack! Und daher ist meine Frage, ob es Sinn macht so einen zu verlangen oder ob der die Mängel die das Autohaus festgestellt hat so übernimmt. Oder prüft der wirklich unabhängig und fair?! Lese Dir doch bitte beim nächsten Mal alles gründlich durch bevor du hier rumpolterst. Nichts für Ungut.
Für weitere Meinungen bin ich sehr dankbar! Danke

Übrigens weiß ich auch, dass ich die 1000 € als Geschäftskosten ansetzen kann. Aber bezahlen muss ich sie trotzdem!