Lohnt es sich, Anzeige erstatten?

Hallo zusammen.
Ein Freund hat ein juristisches Problem und weiß nicht wie er damit umgehen soll … bitte komplett lesen, da es mehrere Zusammenhänge gibt, die sich letztendlich zusammenfügen - erst dann wird das Problem deutlich!!

Vorweg muss erwähnt sein dass er mit einem Partner eine (Platten-)Firma (Unternehmergesellschaft) geleitet hat und während dieser Zusammenarbeit eine eidesstattliche Versicherung über sein Privatvermögen abgeben musste.Da die Firma finanziell noch nicht so viel „abgeworfen“ hat, arbeitete er noch in einer Einrichtung das Öffentlichen Dienstes, das der Vater des Geschäftspartners leitete. Un eben zu der Zeit, als die Übernahme in ein unbefristetes (und somit quasi unkündbares) Arbeitsverhältnis anstand, ereignete sich folgendes:

Während der Zusammenarbeit mit einer aus dem TV bekannten Künstlerin kam es nun wiederholt zu Vertragsbrüchen (von Seiten der Sängerin), so dass man eine Vertragsaufhebung mit Vergleich angestrebt hat (laut Anwalt lagen die bereits erbrachten Leistungen der Plattenfirma bei 51.000 €, gut die Hälfte davon erbracht von meinem Freund). Die Plattenfirma behielt somit (lt Vertrag rechtens !) eine Gage der Künstlerin ein, wodurch diese in der Folge Anzeige gegen die Plattenfirma erstattete (wurde später zurückgezogen, weil unberechtigt). Zur selben Zeit wurde dem Geschäftspartner meines Freundes ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen meinen Freund übergeben (er hatte übersehen, eine Rate eines Gläubigers zu überweisen mit dem er eine Ratenzahlungsvereinbarung hatte), was natürlich dazu führte dass dieser Geschäftspartner keine Zusammenarbeit mehr wünschte.

Jedoch zurück zur Anzeige:
Eine Anzeige in einer Zeit, in der es um eine berufliche Übernahme geht, ist natürlich mehr als schlecht und so fragte mein Freund per eMail den Leiter der Arbeitsstelle (und Vater des Geschäftspartners), ob diese unberechtigte Anzeige Auswirkungen auf die Übernahme haben könnte.

Und hier fügt sich nun alles zusammen:
Er wurde von seinem Chef in dessen Büro beordert, wo ihm dieser ein vorgefertigtes Papier zur sofortigen Unterschrift vorlegte, das in Briefform an den Geschäftspartner den sofortigen Austritt aus der Firma mit Abtretung jeglicher Abfindungsansprüche etc vermittelte. Ihm wurde zu verstehen gegeben, dass nur bei sofortiger Unterzeichnung das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt werden würde. Angesichts der finanziellen Situation meines Freundes hat er natürlich unterschrieben und ist aus der Firma somit ausgetreten - mit sämtlichen Konsequenzen. Vom Ergebnis des anstehenden Vergleichs mit der Künstlerin hat er natürlich nichts mehr erfahren (wahrscheinlich hat der ehem. Geschäftspartner einige Kohle eingesteckt) und der Vertrag wurde natürlich trotzdem nicht verlängert.

Nach meinem Verständnis handelte es sich hier ganz klar um Nötigung wenn nicht Erpressung, oder? Lohnt es sich, die Sache anzuzeigen?

Nötigung bzw. Erpressung im strafrechtlichen Sinne ist das sicher nicht, weswegen sich eine Anzeige nicht anbietet.

Um was für eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes handelt es sich ? Da gibt es diverse Nebentätigkeitsregelungen, die zu beachten sind. Vielleicht hat der chef Ihren freund auch nur schützen wollen, weil unerlaubte nebentätigkeiten bzw. Pfändungsverfahren Einstellunghindernisse für eine Übernahme in den öffentlichen Dienst sind.

Was ist das für eine seltsame Konstruktion: Geschäftspartner ist Sohn des Chefs. Wenn es Interessenkonflikte geben sollte, dann wäre das evtl. eine Sache für die übergeordnete Behörde die die Aufsicht führt.

Kurz. man bräuchte deutlich mehr Infos als das was sie schildern, um den sachverhalt beurteilen zu können.

Hallo,

der vorliegende Sachverhalt spielt sich offensichtlich im rein zivilrechtlichen Sektor ab. Ich kann in diesem Fall nur dringend raten, die Angelegenheit einem versierten Rechtsanwalt zu übergeben.

M.f.G.

Paul H.

Keine Ahnung, ob es sich lohnt, Ich würde einen Anwalt konsultieren…

Also das alles sieht nicht besonders erfolgversprechend aus: Nötigung wie Erpressung setzen mittel der Gewalt und der Drohung voraus. Gewalt liegt nicht vor, Drohung aber auch nicht. Denn eine Mitteilung , es wird ein übel eintreten, auf das der Täter Einfluss zu haben vorgibt, wenn das Opfer sich nicht künftig in seinem Sinne verhält, ist nicht ersichtlich. Das ausnutzen einer Zwangslage ohne nötigungsmittel ist nur unter besonderen Umständen (z.B. Wucher) in Deutschland strafbar .

da beste wird sein: zum Anwalt und sofort prüfen lasen, insbesondere Anfechtung der vertragsaufhebung. Denn von einer Strafanzeige ist der Job ich nicht wieder da…
Hallo zusammen.
Ein Freund hat ein juristisches Problem und weiß nicht wie er
damit umgehen soll … bitte komplett lesen, da es mehrere
Zusammenhänge gibt, die sich letztendlich zusammenfügen - erst
dann wird das Problem deutlich!!

Vorweg muss erwähnt sein dass er mit einem Partner eine
(Platten-)Firma (Unternehmergesellschaft) geleitet hat und
während dieser Zusammenarbeit eine eidesstattliche
Versicherung über sein Privatvermögen abgeben musste.Da die
Firma finanziell noch nicht so viel „abgeworfen“ hat,
arbeitete er noch in einer Einrichtung das Öffentlichen
Dienstes, das der Vater des Geschäftspartners leitete. Un eben
zu der Zeit, als die Übernahme in ein unbefristetes (und somit
quasi unkündbares) Arbeitsverhältnis anstand, ereignete sich
folgendes:

Während der Zusammenarbeit mit einer aus dem TV bekannten
Künstlerin kam es nun wiederholt zu Vertragsbrüchen (von
Seiten der Sängerin), so dass man eine Vertragsaufhebung mit
Vergleich angestrebt hat (laut Anwalt lagen die bereits
erbrachten Leistungen der Plattenfirma bei 51.000 €, gut die
Hälfte davon erbracht von meinem Freund). Die Plattenfirma
behielt somit (lt Vertrag rechtens !) eine Gage der Künstlerin
ein, wodurch diese in der Folge Anzeige gegen die Plattenfirma
erstattete (wurde später zurückgezogen, weil unberechtigt).
Zur selben Zeit wurde dem Geschäftspartner meines Freundes ein
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen meinen Freund
übergeben (er hatte übersehen, eine Rate eines Gläubigers zu
überweisen mit dem er eine Ratenzahlungsvereinbarung hatte),
was natürlich dazu führte dass dieser Geschäftspartner keine
Zusammenarbeit mehr wünschte.

Jedoch zurück zur Anzeige:
Eine Anzeige in einer Zeit, in der es um eine berufliche
Übernahme geht, ist natürlich mehr als schlecht und so fragte
mein Freund per eMail den Leiter der Arbeitsstelle (und Vater
des Geschäftspartners), ob diese unberechtigte Anzeige
Auswirkungen auf die Übernahme haben könnte.

Und hier fügt sich nun alles zusammen:
Er wurde von seinem Chef in dessen Büro beordert, wo ihm
dieser ein vorgefertigtes Papier zur sofortigen Unterschrift
vorlegte, das in Briefform an den Geschäftspartner den
sofortigen Austritt aus der Firma mit Abtretung jeglicher
Abfindungsansprüche etc vermittelte. Ihm wurde zu verstehen
gegeben, dass nur bei sofortiger Unterzeichnung das
Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt werden
würde. Angesichts der finanziellen Situation meines Freundes
hat er natürlich unterschrieben und ist aus der Firma somit
ausgetreten - mit sämtlichen Konsequenzen. Vom Ergebnis des
anstehenden Vergleichs mit der Künstlerin hat er natürlich
nichts mehr erfahren (wahrscheinlich hat der ehem.
Geschäftspartner einige Kohle eingesteckt) und der Vertrag
wurde natürlich trotzdem nicht verlängert.

Nach meinem Verständnis handelte es sich hier ganz klar um
Nötigung wenn nicht Erpressung, oder? Lohnt es sich, die Sache
anzuzeigen?

Leider kann ich dazu nichts sagen, alles sehr wirr.
Ich würde mir rechtlichen rat einholen.
Gruß

So unübersichtlich ist die Sache nicht - aber die Personalunion ist schlecht !!!
Der springende Punkt ist der letzte Satz im vorletzten Absatz. Ist nun der Arbeitsvertrag nicht Zustande gekommen?
Also: Arbeitet der Freund weiterhin im öff. Dienst grundsätzlich die Füße stillhalten! Grund sind Fehler in der Vergangenheit, die nicht hätten sein dürfen! Die Erklärung würde den Rahmen hier sprengen.
Ist er allerdings nach dem Geschäftsaustritt arbeitslos geworden muss Anzeige erstattet werden. Der Vater des Geschäftspartners und gleichzeitig Vorgesetzte hat Amtsmissbrauch betrieben und wird in Folge sehr hoch bestraft. Da ist die Justiz momentan sehr empfindlich! Hauptsache der o.g. Sachverhalt kann durch die entsprechenden Dokumente und evtl. Zeugen bewiesen werden.

Guten Abend Renodam,
mir ging nicht gut als ich den Text las - sehr ungerecht, konnte auch nicht sofort helfen.

Ich habe heute noch Mal alles durchgelesen: ich hoffe Ihr Freund hat Hilfestellungen aus dem Forum erhalten.
Natürlich wurde er erpresst, er sollte mehr Mut haben und nicht alles so machen wie es die Anderen wollten.

Es tut mir Leid, dass ich so spät schrieb, aber ist besser als gar nicht.

In Liebe Licht 10