"Lohnt" es sich, für ca. 60 € eine Klage zu führen ?

Hallo, liebe Gemeinde !
Ein TV-Provider - hauptsächlich auf die östlichen Bezirke Berlins beschränkt - hatte nach dem Ableben meiner Tante im August 2017 zugestimmt, den für ihren TV-Anschluß bestehenden Vertrag zu beendigen. In der Folge wurden dem Provider die Sterbeurkunde, Testament und andere begründende Unterlagen zugesandt… Ihr Eintreffen wurde - trotz letztlich Einschreiben mit Rückschein - sowie eines Faxes mit abermals Kopien der bereits übersandten Unterlagen in ihrer Vertretung in der Frankfurtes Allee bis zum heutigen Tage negiert bzw. unberücksichtigt gelassen. Entsprechende telefonische Nachfragen während der Zeit wurden mit eher groben Bemerkungen und dem Hinweis , es läge ihnen nichts vor ,beantwortet. Auch ein die bekannten Tatsachen zusammenfassendes Schreiben mit Fristsetzung für die Rückzahlung bis zum 11.12.2017 und Androhung gerichtlicher Schritte blieb ohne Erfolg.
Da anzunehmen ist, dass dieser Provider sich auch anderen (ehemaligen) , ggfs. älteren Kunden in gleicher Weise verhält, erwägen wir, eine Klage einzureichen. Hier ist euer Rat oder Hinweisegefragt.

Howdy,

mein Motto: je höher der eigene Stundensatz, desto weniger lohnt es sich, um 60 Euro zu streiten. Man hat ja auch einen gewissen Aufwand damit.

Dann hängt es auch davon ab, ob man rechtsschutzversichert ist bzw. die Versicherung Deckung zugesagt hat. Besteht keine Deckung und man verliert aus welchem Grund auch immer, verliert man viel mehr als die 60 Euro (wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann der eigene Erbanteil ja sogar noch kleiner sein). Die Kosten müssen bei einer Klage idR vorgestreckt werden.

Man könnte auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, aber die Kosten dafür sind auch vorzustrecken. Und so wie es hier aussieht, würde die Gegenseite es auch darauf ankommen lassen (also nicht zahlen)

Gruß
BW

Wenn ihr als erstes die Einzugsermächtigung widerruft, darf die Firma schon mal kein Geld mehr abbuchen und wird sich sicher bei euch melden. Dann würde ich das ganze noch einmal vortragen. Ansonsten vielleicht mal an den Leiter der Kundenbetreuung persönlich schreiben.

Viel Glück euch

Das wäre tatsächlich ein guter Grund, für 60 € zu klagen, finde ich.
Vielleicht wollt ihr die Verbraucherzentrale fragen, ob es einen praktischen Nutzen für die Allgemeinheit haben kann? Und vielleicht könnte die das Ergebnis eurer Klage ein bisschen publik machen?

Was soll das denn bringen? Das Unternehmen wird seine Meinung nur wegen der widerrufenen Einzugsermächtigung sicherlich nicht ändern. Stattdessen wird man Rechnungen schicken und um Überweisung bitten. Kommt man dem nicht nach, werden Mahnungen folgen und ggfs. Briefe von einem Inkassobüro.

Wobei, wenn ich recht darüber nachdenke: dadurch wird sich der Streitwert ganz zügig so sehr erhöhen, daß sich eine Klage in jedem Falle lohnen wird.

1 Like

Das wäre dann (individuell gesehen) ein guter Grund, wenn praktischer und finanzieller Aufwand für ein Klageverfahren weniger bzw. exakt 60,00 € betragen.
Das dürfte nicht gegeben sein.
Von einem Klageverfahren rate ich ab. Forderungen aber nach wie vor nicht begleichen. Kontakt und Kooperation mit der Verbraucherzentrale pflegen.
Viel Erfolg und ruhig Blut. Es geht nur um 60 €, aber ums Prinzip.
LG

1 Like

Ich denke, im Falle des Erfolges bewegt sich der finanzielle Aufwand gegen Null.
Zeit kostet es aber auf jeden Fall.

Fraglich sind die Kosten für einen sehr potentionellen Erfolg bei Beschreitung des Klageweges.Die dürften weit mehr als 60 € betragen.

1 Like

Liebe Leute, ich bedanke mich für eure Kommentare und freundlichen Hinweise !
Inzwischen bin ich zur Auffassung gelangt, den Sachverhalt mit der Verbraucherzentrale zu besprechen und deren Rat zu folgen… wobei ich hoffe, dass sie ebenso eher prinzipielle Folgerungen für andere gleichermaßen Betroffene im Auge haben werden.
Also : vielen Dank nochmal ! MaKla