Hallo zusamm hier mein Problem
Am 1 Februar hab ich bei meinem AG angefangen als Verkäufer in Teilzeit. Laut Vertrag steht dort ca. 160 Stunden im Monat. Nun hab ich jeden Monat immer mehr als 160 stunden gearbeitet so zwischen 170 und 186 stunden im Monat.Ich hab noch nie irgendwelche überstunden bezahlt bekommen, genauso musste ich jeden Freitag und Samstag 10 Stunden Arbeiten ohne einen extrafreien Tag als ausgleich zubekommen. Ein freies Wochenende hatte ich auch noch nie!Zudem gingen seeehr oft meine Schichten bis 20,15 und morgens um punkt 6 uhr musste ich wieder dort stehn.Wie siehts da mit Ruhezeiten aus ?Ausserdem musste ich in den ganzen 6 Monaten JEDEN Tag ohne Pausen arbeiten,da ich immer allein an der Thecke steh und mich dort keiner ablösen kann obwohl genug Mitarbeiter vorhanden wäre, aber niemand der das Fach kann. Ein Betriebsrat ist bei uns auch nichtgern gesehn (also gibts keinen).Jetzt der Gipfel ich hatte eine Probezeit von 6 Monaten und mir wurde heute 5 tage vor ende eine Kündigung in die Hand gedrückt, dass der Chef mich nicht übernehmen möchte nach der Probezeit.Die nachgefragte Begründung war dann ²ich würde nicht ins Team passen wegen meinen Haaren² ??? WIe siehts mit meinem Resturlaub aus? Ich hab zum 1 Februar angefangen und zum 31 Juli muss ich aufhören. 3 Urlaubstage hab ich schon genommen. Laut meinem Jahresvertrag steht dort drin, dass ich 28 Tage zur Verfügung habe. Wieviel steht mir noch zu ? Und lohnt es sich irgendwie dort gegen vorzugehn oder soll ichs so hinnehmen ? (Auf nachfrage wegen diesen ganzen zustände dort wurde mir von Mitarbeitern gesagt, der Chef kanns so machen da er nicht Tariflich gebunden ist)
Wegen meinen Haaren könnt ihr euch ja selbst ein Urteil bilden (Siehe mein Foto)
Ich hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten. Vielen Dank im vorraus.
Hallo,
Teilzeit mit ca. 160 Monatsstunden und mehr ist Vollzeit bei einer 5 Tage Arbeitswoche.
Urlaubsanspruch während der Probezeit:
Vertrageich vereinbarter Jahresurlaub : 12 * 6 Monate, dieser Anspruch besteht während der Probezeit abzüglich bereits erhaltenen Urlaub.
Zur Kündigungsfrist:
Während der Probezeit 14 Tage ohne Begründung möglich.
Hat der AG die Frist verpasst, so in dem geschilderten Fall, hat der die Frist verpasst, Probezeit vorrüber, 4 Wochen Kündigungsfrist und die Anwartschaft auf vollen Jahresurlaub ist erfüllt.
Zum Argument der Kündigung, es ist ein Fall von Diskeminierung, denn die Arbeitsleistung ist oder sollt maßgebend sein, es sei denn es gibt gesetzliche Vorschriften (z.B. hygienische Gründe).
Was die geleisteten Arbeitsstunden betrifft, so es keine Stechuhr oder Ähnliches gibt, aufschreiben (Datum, Tag, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeit) und wenn möglich vom AG bestätigen lassen, ll er nicht, trotzdem aufschreiben (es ist verdientes Entgeld).
Juristisch würde ich mit Rat eines Fachanwaltes einholen.
Ich hoffe einwenig geholfen zu haben.
Mfg
SN
Hallo, Chris291189,
ob es sich lohnt, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen, kann man so nicht beantworten. Die Frage ist: was willst Du einklagen? Ich vermute mal, dass es gegen die Kündigung grundsätzlich geht, aber auch um Forderungen wie Überstundenbezahlung, Urlaub etc… Die Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz (Ruhepausen etc.) lasse ich mal außen vor. Wenn Du erfolgreich klagen willst, dann musst Du die Verstöße bzw. die Lohnzahlungsforderungen auch belegen können. Kannst Du das?
Gruß W.
In wie fern belegen ?
Ich hab meine Gehaltsabrechnungen,die Monatlichen Stundenauszüge der Stempeluhr und mein Arbeitsvertrag mit denn Angaben der Vertraglichen Stunden.
Kann ich denn nun gegen die Kündigung klagen oder ehr nicht weil ich die Kündigung wie gesagt 5 Tage vor Probezeitende bekommen hab mit denn grund „Ich passe nicht ins Team wegen meinen Haaren“
Hallo Kollege,wenn sie die Überstunden Nachweisen können(am besten mit Tagtäglicher Schriftlicher Aufzeichnung) haben Sie Anspruch auf ca. 20% Überstundenzuschlag!Alle Stunden über 160 Stunden!Sie haben Anspruch auf 11 Tage Urlaubsentgelt!!Außerdem wenn Sie Nachweisen können, das nie eine Pause war, haben Sie Anspruch auf ca.pro Tag, Nachzahlung von 1 Stunde, Plus 20% Überstundenzuschlag!Erlaubt ist pro Woche 48 Stunden,Ruhezeit nach der Arbeit ist ca. 11 Stunden!!Alle diese Forderungen sind Unabhängig von einen Tarifvertrag(Siehe BGB usw.)also auch ohne einen Tarifvertrag!!!Gehen Sie sofort zu einen Rechtsanwalt,und werden Sie Mitglied von einer Gewerkschaft! Mit Freundlichen grüßen Betriebsrat
Teilzeit mit 160 Stunden?
Überstunden ist so eine Sache? Was steht im Arbeitsvertrag?
Von 20:15 bis 06:00 Morgens sind es über neun Stunden. Das ist ok. Es müssen min. 8 oder Stunden (weiß ich grad nciht genau) sein.
Pausen stehen dir zu. Aber dein AG wird wohl so argumentieren, dass deine Pausen in den Zeiten sind, in denen „Leerlauf“ im Geschäft ist.
Urlaub stehen dir bei 28 Tagen Jahresurlaub zu. D.h. gut 2,3 Tage pro Monat. Demnach stehen dir 14 Tage zu. Sollte nach deinem Ausscheiden aus der Firma noch Resturlaub vorhanden sein, muss der AG ihn ausgleichen.
Kündigung in der Probezeit braucht er nicht begrüngen.
Sollte dein AG nach deinem Ausscheiden dir den Resturlaub auszahlen, sei glücklich. Außer du hast eine Rechtschutzversicherung. Dann geh zum Anwalt.
Hallo,
toller Arbeitgeber oder besser, Ausbeuter!!!
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Es stehen Dir für die 6 Monate 14 Tage Urlaub zu.
Den nicht genommenen Urlaub muss er Dir bezahlen. -
Arbeitszeit sind in der Regel 8 Std, darf die dauer von 10 Std. aber nicht überschreiten (zeitlich befristet).
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Zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang müssen 11 Std. Ruhezeit liegen.
Dein Ag. hat gegen mehrere Gesetze verstoßen, ich würde einen Anwalt aufsuchen. Zumindest würde ich meinen Ag. bei der Berufsgenossenschaft anzeigen.
Gruß
Bukatcho
OK, nun ist klar, dass Du eine Kündigungsschutzklage einreichen möchtest. Das hatte ich vorher nicht aus Deinem Beitrag entnehmen können. Und dazu wird es dann auch noch eine Leistungsklage geben müssen, da Du ja belegen kannst, dass man Dich über den Tisch gezogen hat. Also nichts wie hin zum Arbeitsgericht.
Gruß W.
Hallo, alles was Du geschildert hast verstößt gegen das Arbeitsrecht. Wenn dort kein Betriebsrat ist, der Chef wahrscheinlich nicht dem Arbeitgebeverband angehört, und Du wahrscheinlich auch nicht in der Gewerkschaft bist, müsstest Du Dir einen Anwalt nehmen, und für alle nicht bezahlten Überstunden brauchst Du beweise.
Letzten Endes kommt es beim Gericht zu einem Vergleich, und wenn Du die Anwaltskosten dagegen rechnest, lohnt sich der Aufwand meiner Meinung nach nicht.
Bernd
Jetzt blick ich nichtmehr durch kann mir Jemand die Einzelnde Punkte mit nummern Beantworten ??
1:Ist alles was über meine Vertraglichen 160 Stunden als Teilzeit geht Überstunden und bekomm ich die dann Bezahlt ?
2:Ich hatte noch nie ine Freies Wochenende in denn 6 Monaten sondern musste immer als Teilzeit jeden Samstag und Freitag 10 Stunden Arbeiten. Steht mir dafür irgendwas zu ?
3: Muss öfter bis Abends Kurz nach 8 Arbeiten und morgens wieder um 6 Uhr.Das sind 9,45 Stunden zwischen denn Schichten wie siehts da mit Ruhezeit aus ?Kann man dagegen vorgehen oder eine Klage wegen etwas stellen Körperverletzung oder Menschenrechte oder sowas ?
4:Jeden Tag ohne Pause Arbeiten in der Woche 7 Stunden am Wochenende 10 Stunden. Da niemand da war zur ablöse und zur Toilette konnte ich aus diesen Grund auch öfter nicht gehn. Kann man da gegen vorgehn ?
5:Am 1 Februar hab ich angefangen mit 6 Monate Probezeit. Am 26 Juli bekomm ich die Kündigung übereicht, in der Folgendes steht( Am 1 August endet die mit ihnen vereinbarte Probezeit des bisherigen Arbeitsverhältnisses und auch das Arbeitsverhältnis selbst,sofern über eine Fortsetzung keine Einigung erzielt wird. Auf Basis der in den vergangenen rd. 6 Monate gewonnenen Eindrücke kommen wir leider zu dem Schluss, das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus nicht fortführen zu wollen. ) Ist das richtig so 5 Tage vor ende mir bescheid zusagen obwohl in mein Arbeitsvertrag steht ; Innerhalb der Probezeit sowie der Befristung ist das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen beiderseits kündbar. ???
6: Was ist mit mein Urlaub Hab jährlichen Urlaub von 28 Tagen. Hab zum 1 Februar angefangen und mir bis jetzt 3 tage urlaub genommen wieviel resturlaub steht mir zu ???
Hallo Chris,
Kündigung wegen der Haare klingt nicht besonders überzeugend, aber letztlich kann sich dein Chef viele Gründe ausdenken, gegen die du nur bedingt vorgehen kannst.
Bezüglich der zusätzlichen Arbeitsstunden: Hast du einen Stundenzettel? Oder steht in deinem Arbeitsvertrag etwas von der Abgeltung von Mehrarbeit? Meines Erachtens hast du recht, einen Ausgleich zu fordern, aber du musst eben auch belegen können, dass du die zusätzlichen Stunden gemacht hast.
Etwas anderes ist es mit deinem Urlaub: von den 28 Tagen hast du Anspruch auf die Hälfte (weil du ja ein halbes Jahr gearbeitet hast). Das sind also 14 Tage. 3 hast du schon genommen, also bleiben noch 11 Tage. Auf diese hast du definitiv Anspruch, und da du sie nicht mehr nehmen kannst (der 31.7. ist ja schon am Dienstag), muss dein Chef dir die Tage ausbezahlen. Dieser Anspruch ist auch rechtlich durchsetzbar.
Ich empfehle dir deshalb:
- Mach eine Aufstellung über die Urlaubstage (und falls im Vertrag nicht anders geregelt über die geleistete Mehrarbeit).
- Schick diese an deinen Chef / gib sie ihm und sage ihm, dass du diese Zeit finanziell ausgeglichen haben möchtest, da ein Ausgleich in Freizeit nicht mehr möglich ist. (Der Ausgleich muss gemäß deinem aktuellen Stundenlohn gezahlt werden).
- Wichtig: Setze eine Frist, sagen wir 14 Tage.
- Wenn dein Chef sich weigert oder nicht reagiert, geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Er/sie wird weitere Schritte einleiten.
Ob das Unternehmen im Tarif ist oder nicht, spielt für deine Arbeitnehmerrechte keine Rolle, weil Dinge wie ein Urlaubsanspruch dir ja vertraglich bzw. gesetzlich zustehen. Wenn man im Tarif ist, ist es nur leichter, diese Dinge durchzusetzen, weil man bei der Gewerkschaft Ansprechpartner hat, die sich meist gut auskennen.
Wünsche dir viel Erfolg!
tinastar
: Lohnt es sich vor gericht zu ziehn ? Arbeitsrecht
Jetzt blick ich nichtmehr durch kann mir Jemand die Einzelnde Punkte mit nummern Beantworten ??
1:Ist alles was über meine Vertraglichen 160 Stunden als Teilzeit geht Überstunden und bekomm ich die dann Bezahlt ?
2:Ich hatte noch nie ine Freies Wochenende in denn 6 Monaten sondern musste immer als Teilzeit jeden Samstag und Freitag 10 Stunden Arbeiten. Steht mir dafür irgendwas zu ?
3: Muss öfter bis Abends Kurz nach 8 Arbeiten und morgens wieder um 6 Uhr.Das sind 9,45 Stunden zwischen denn Schichten wie siehts da mit Ruhezeit aus ?Kann man dagegen vorgehen oder eine Klage wegen etwas stellen Körperverletzung oder Menschenrechte oder sowas ?
4:Jeden Tag ohne Pause Arbeiten in der Woche 7 Stunden am Wochenende 10 Stunden. Da niemand da war zur ablöse und zur Toilette konnte ich aus diesen Grund auch öfter nicht gehn. Kann man da gegen vorgehn ?
5:Am 1 Februar hab ich angefangen mit 6 Monate Probezeit. Am 26 Juli bekomm ich die Kündigung übereicht, in der Folgendes steht( Am 1 August endet die mit ihnen vereinbarte Probezeit des bisherigen Arbeitsverhältnisses und auch das Arbeitsverhältnis selbst,sofern über eine Fortsetzung keine Einigung erzielt wird. Auf Basis der in den vergangenen rd. 6 Monate gewonnenen Eindrücke kommen wir leider zu dem Schluss, das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus nicht fortführen zu wollen. ) Ist das richtig so 5 Tage vor ende mir bescheid zusagen obwohl in mein Arbeitsvertrag steht ; Innerhalb der Probezeit sowie der Befristung ist das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen beiderseits kündbar. ???
6: Was ist mit mein Urlaub Hab jährlichen Urlaub von 28 Tagen. Hab zum 1 Februar angefangen und mir bis jetzt 3 tage urlaub genommen wieviel resturlaub steht mir zu ???
Hallo,
wenn die Kündigung während der Probezeit erfolgt, stehen die Chancen dagegen vorzugehen nicht gut. Da das Arbeitsklima wohl nicht gut war, (Pausen konnten nicht genommen werden, viele unbezahlte Überstunden etc.) würde ich schnellstens eine neue Stelle suchen und mit dem alten Betrieb abschließen.
Grüße
P.
Hallo,
Punkt 1:
alles was über die vertraglich festgelegten Arbeitsstunden darüber hinaus geht, sind Überstunden, die entweder bezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden müssen (deshalb mein Rat dies immer schriftlich festzuhalten)
Punkt 2:
Sonn-/Feiertagsarbeit werden in der Regel bis zu 100% mit Zuschlag bezahlt. (wieder schriftlich festhalten und Lohn/Gehaltsabrechnung immer kontrollieren)
Weiterhin ist eine durchgehende tägliche Arbeitszeit bis zu 1o Stunden zulässig unter Einhaltung der geetzlichen Pausenzeiten.
Punkt 3:
Arbeitszeitgesetz:
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Punkt 4:
Pausenregelung: mach 3-4 Arbeitsstunden 30 min Pause lt Gesetz
Punkt 5:
Die Kündigung hätte längstens bis zum 16.07 2012 zugegangen sein müssen, daher unwirksam.
Punkt 6:
Urlaubsanspruch
28 Urlaubstage geteilt durch 12 (Monate) entspricht
2,33 (aufgerundet auf 2,5) Urlaubstage je Arbeitsmonat.
Bei 6 Monaten entspricht dies 15 Urlaubstage. Abzüglich erhaltenen Urlaub von 3 Tagen ergibt dies für die 6 Monate Betriebszugehörigkeit einen Restanspruch von 12 Urlaubstagen.
Punkt 7: mein Rat: Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und Klage erheben, denn dieses Verhalten des Arbeitgeber unkorrekt.
MFG
SN
Hallo,s man sich beschnuppern kann um zu sehen
bei der Kg. innerhalb der Probezeit wird sicher nicht viel zu holen ein,Kg. kann ohne Begründung ausgesprochen werden. Probezeit ist ja vom Sinn her auch so zu verstehen, dass man sich beschnuppern kann, um zu proben ob es im Team passt. Aber wegen der restl. Ansprüche würde ich mich einmal an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Es muß ja nicht sofort eine Klage vorm Arbeitgericht folgen. Beratung kostet sicherlich etwas, dürfte aber unter Umständen gut angelegtes Geld sein.
Gruß
Klaus
Hallo Chris,
ob es sich lohnt, kann Dir wahrscheinlich nur Dein Anwalt sagen. Ich würde mir so etwas von Anfang an nicht gefallen lassen.
FG CupidoVienna
Hallo,
Der Umstand, der der Chef nicht tariflich gebunden ist, bedeutet nur, dass die Gesetze unmittelbar gelten. Schau bitte im Teilzeit- und Befristungsgesetz, dort findest Du wertvolle Hinweise in Bezug auf Urlaubsansprüche. Daneben gibt es das
Arbeitszeitgesetz, wo - soviel ich weiß, die Pausenregelung enthalten ist und Du Informationen über die Arbeitszeit findest.
In Deinem Fall würde ich Dir empfehlen, sich bei der Katholischen Arbeitnehmerbewegung zu erkundigen (kostet möglicherweise etwas, wenn Du nicht Mitglied bist) oder unmittelbar bei einem Gewerkschaftsmitglied. Man kann auch unmittelbar zu einem Gewerkschaftsbüro gehen. Du siehst, wie wichtig es ist, sich irgendwo zu engagieren.
Ich würde Dir zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht raten. Gerichtskosten fallen dort in der ersten Instanz nicht an. Auch der gegnerische Anwalt muss ggf. nicht bezahlt werden. Dort genügt ein Schreiben, in dem Deine Arbeitsverhältnisse beschrieben werden müssen und diese durch Unterlagen belegt werden müssen. Also musst Du irgendwie deine Arbeitszeit vortragen. Wenn dies von Deinem Chef bestritten wird, muss dieser den Beweis antreten.
Denk aber dran, dass bei Klagen auch Ausschlussfristen laufen. Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung eingereicht sein.
Gruss Siegfried
Hallo,
es ist also so, dass während der Probezeit kein Kündigungsgrund benötigt wird, da der Kündigungsschutz erst ab 6 Monaten gilt. Also ich kann Ihnen nur raten umgehend einen Anwalt einzuschlaten der sich zu einem mit der Kündigung befaßt, zum anderen mit den zuviel geleisteten Stunden.
Hi,
ich entnehme Deinem Bericht, dass in Deinem Arbeitsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart war. Die Kündigung in der Probezeit ist ohne Begründung möglich, sie scheint auch rechtzeitig erfolgt zu sein. Insofern ist es ziemlich sinnlos, sich mit dem Arbeitgeber über die Kündigungsgründe zu streiten. Allerdings scheint da ein anderes Problem zu liegen: Wenn Du am 01.02. begonnen hast und am 5 Tage für Ablauf der Probezeit die Kündigung bekommen hast, müsste das ca. am 25.07. gewesen sein. Hier besteht ei ne Kündigungsfrist ab Kündigung von mindestens zwei Wochen, wenn ein Tarifvertrag nichts anderes sagt. Damit würde Dein Arbeitsverhältnis noch ca. bis 10.08. und Du müsstest für diese Zeit noch Lohn bekommen.
Natürlich steht Dir der Resturlaub zu. Dir steht ein anteiliger Jahresurlaub zu, d.h. 14 Tage, wovon Du schon 3 genommen hast. Demzufolge müssten das noch 11 Tage sein.
Gruß
Michael