Hallo an die Experten,
angenommen A hat B Geld geliehen (mehrere Hundert Euro). B zahlt das Geld nicht zurück und meldet wegen weiterer, vermutlich weitaus höherer Schulden, Insolvenz an.
Lohnt es sich für A, wegen der im Vergleich relativ geringen Summe, die Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden oder drohen da nur weitere Kosten?
Du kannst dich ohne irgendwelche für dich entstehenden Kosten beim Treuhänder anmelden.
Ab dann musst du sechs Jahre warten.
Wenn die Frist abgelaufen ist, wird das vom Gläubiger gepfändete Einkommen unter allen angemeldeten Schuldnern aufgeteilt.Wenn die Sache schriftlich ist, und du sogar vom Insoverwalter angeschrieben wurdest, verfällt ein etwaiger Anspruch wenn du nichts beim Insoverwalter geltend machst.
LG
Natürlich sollte man dies immer machen. Falls der Gläubiger arbeitet, hierzu ist er nämlich verpflichtet, so bekommst Du immerhin ein wenig. Er muß normalerweise alle Schulden, die er hat, anmelden. Falls Ihr aber keinen Vertrag geschlossen habt, so ist es sicherlich sinnvoll, selbst anzumelden. Normalerweise müßtest Du aber auch so, falls es einen Vertrag gibt, vom Insoverwalter angeschrieben werden.
Ansonsten kann der Gläubiger das dem Insoverwalter gegenüber bestätigen, wenn es keinen Vertrag gab.
Hoffe, ich konnte helfen
die Forderung sollte angemeldet werden. Kosten enstehen im ersten Prüftermin nicht. Für jeden weiteren Prüftermin - bei nachträglichen Forderungsanmeldungen - fallen Kosten in Höhe von 15,00 EUR pauschal an.
wenn du deine Forderung nach Fristablauf anmeldest musst du - in Hannover - 15 € zahlen.
Eine Anmeldung der Forderung halte ich für sinnvoll auch wenn es eine relativ „geringe“ Summe von mehreren Hundert Euro ist. Du meldest diese an und wartest ab, ob du Geld ausgezahlt bekommst. Du kannst aber auch einmal im Jahr nach dem Stand der Dinge fragen, z. B. wie Einkommensverhältnisse des Schuldners sind, etc.
Weitere Kosten fallen nicht an.
Ich habe aber auch erlebt, dass die Schuldner Versicherungen ausgezahlt bekommen haben oder ein Erbe angetreten haben, bzw. eine hohe Abfindung erhalten haben und somit alle Forderungen beglichen werden konnten. Eine Auszahlung erhalten nur die Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet haben. Alle anderen gehen leer aus.
Ich hoffe ich konnte dir bei deiner Entscheidung weiterhelfen.