Lohnt sich Anzeige bei Falschaussage eines Zeugen in der Praxis?

Wie würdet ihr entscheiden?

Per notarieller Erbverzichtserklärung der Ehegatten (beide in zweiter Ehe), zugunsten der jeweiligen Kinder aus erster Ehe; wurden den Kindern des plötzlich verstorbenen A.´s der Erbschein ausgestellt. A. ist seiner Frau B. in deren Haus gezogen.

Leider verweigerte die Witwe seit dem Todesfall den Kindern von A. den Zutritt ins Haus, unterließ die Benachrichtigung der Banken bzgl. des Todes und räumte die Konten leer.

B. hat das Familienunternehmen ihrem Sohn vor einigen Jahren überschrieben und hat weiterhin im Betrieb gearbeitet. A. hatte eine stattliche Rente, sich noch einiges dazu verdient und erst vor 4, bzw. 6 Jahren seiner Frau Vollmacht über die Konten gewährt.

Bei Gericht wurde nun von B. und deren Kindern behauptet, dass A. der B. das Geld geschenkt habe.

Der Sohn von B. begründete den Nichtanspruch damit, dass er in 24 Jahren das eine Kind von A. nur 2x gesehen hat. (Der Sohn führt nun das Familienunernehmen und wohnt neben B). Und dieses als quasi unmögliche Person diskreditierte und 
Bespiele vorbrachte, um dies zu untermauern.

Jetzt vermutet das Kind, dass diese nachweisliche Falschaussage den Richter dazu gebracht hat, die Sache mit der Schenkung zu glauben. So dass den Kindern von A. (obwohl sie Alleinerben sind) kein Anspruch auf das Geld  zu fällt. Auch von Pflichtteil hat der Richter nichts gesagt.

Weil das Verhalten von den Angehörigen der B. die Kinder sogar vom Friedhof fern hält,plus die Lügen vor Gericht,  ist das Kind des A. jetzt so gereizt, dass es gerne den Sohn von B. wegen Falschaussage vor Gericht anzeigen will.

Durch Fotos und auch gemeinsame Festivitäten und Kalendereinträge  kann das Kind nachweisen, dass wesentlich öfters den Sohn gesehen und auch bei dem Vater war.

Macht eine Anzeige wegen Falschaussage Sinn?   Beim letzten Zusammentreffen mit dem Sohn hat dieser die Kinder aus dem Haus geschmissen und das Kind heftigst angegangen.
Dem Kind reicht dieses Verhalten natürlich (die Geschwister wollten die ganze Zeit eine faire Einigung mit B.; doch Gesprächen hat sie sich immer wieder entzogen) und möchte ihm einen Denkzettel verpassen.

Kann der Staatsanwalt die Anzeige wegen mangelndem öffentlichem Interesse auch bei Falschaussage vor Gericht ablehnen??  Und wenn nicht, kann dies in eine eventuelle Folgeverhandlung vor dem Zivilgericht einfliessen??

Freue mich über eure Meinungen!! 

Hallo
Da eine Falschaussage vor Gericht strafbar ist würde ich alles tun um die Lügen aus der Welt zu schaffen , denn Recht muss Recht bleiben .
viele Grüße  noro

Hallo! Es scheint mir irrelewant zu sein, ob da eine Falschaussage war oder nicht. Die Entscheidung des Richters basiert nicht auf der Aussage" Der Mann hätte das Geld geschenkt".  Es ist eher so, dass die Frau B einfach die Vollmacht hatte. Also ist es geschenkt. Wie das sich nach dem Tode verhällt, weiß ich nicht. Ob man in diesem Fall die Bank informieren muß? Zweifle ich aber auch. Vollmacht ist Vollmacht.

Irrtum! Vollmacht ist nicht gleich VM.Da gibt es Unterschiede. In einer der AGB´s steht z Bsp. drin, dass nach dem Tode die Bank nur an Erben auszahlen darf. Allerdings ist die Benachrichtigung der Banken keine Verpflichtung. Und die Bank sperrt erst bei Kenntnis die Konten.