Hallo,
leider auch hier keine posit6ive Antwort! In wie vielen Foren willst Du noch fragen???
Kieferorthopädie ist im Prinzip Gegenstand Deiner bisherigen Tarife!
Reiche einen HKP ein und die DeBeKa wird prüfen ob sie leistungspflichtig ist!
Nachträglicher Abschluss von tarifen ist zwar grundsätzlich möglich, Du musst aber die Gesundheitsfragen korrekt beantworten. Darübrer hinaus regelt § 2.1. MBKK, dass keine Leistiungspflicht für laufende Versicherungsfälle besteht.
Die Behandlung ist angeraten, der Versicherungsfall m.E. damit eingetreten!!
Der Versicherer wird aufgrund des Antrages ein Gegenangebot unterbreiten, dass voraussichtlich einen Leistunbgsausschluss vorsieht!
Davon abgesehen darfst Du gem. § 9 auch nicht bei einem anderen Versicherer abschließen ohne den ersten Versicherer in kenntnis zu setzen.
Dann gilt § 51 VVG
Thorulfr Müller
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