Lohnt sich der Zusatztarif Z bei PKV?

Hallo Ihr Lieben!
ich bin bei der Debeka versichert und habe folgende Tarife:
P30+P20-A, Z30+Z20-A, BE-A TK 25, PVB.

Ich überlege, ob es sinnvoll ist, den Zusatztarif Z abzuschließen, weil mein Zahnarzt mir gesagt hat, dass ich mal mein Kiefer richten sollte. Ich denke aber, dass ich bei meinen jetzigen Tarifen keine kieferorthopädischen Behandlungen erstattet bekomme oder?

ich wäre wirklich dankbar, wenn ihr mir da Tipps geben könntet!

viele Grüße
lina

Hallo,

leider auch hier keine posit6ive Antwort! In wie vielen Foren willst Du noch fragen???

Kieferorthopädie ist im Prinzip Gegenstand Deiner bisherigen Tarife!

Reiche einen HKP ein und die DeBeKa wird prüfen ob sie leistungspflichtig ist!

Nachträglicher Abschluss von tarifen ist zwar grundsätzlich möglich, Du musst aber die Gesundheitsfragen korrekt beantworten. Darübrer hinaus regelt § 2.1. MBKK, dass keine Leistiungspflicht für laufende Versicherungsfälle besteht.

Die Behandlung ist angeraten, der Versicherungsfall m.E. damit eingetreten!!

Der Versicherer wird aufgrund des Antrages ein Gegenangebot unterbreiten, dass voraussichtlich einen Leistunbgsausschluss vorsieht!

Davon abgesehen darfst Du gem. § 9 auch nicht bei einem anderen Versicherer abschließen ohne den ersten Versicherer in kenntnis zu setzen.

Dann gilt § 51 VVG

Thorulfr Müller

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Hallo
Du hast gut vorgesorgt , die Tarife die du abgeschlossen hast sind genau richtig, schließt auch Kieferorthopädische Leistungen mit ein ( Z30 Z20 ist der zahnbereich) Wichtig aber leistung aus der beihilfe ist in den Bundesländern unterschiedlich.Vorher bitte Heil und Kostenplan bei beiden einreichen
Gruß Susi

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Hallo Thorulf!

leider auch hier keine posit6ive Antwort! In wie vielen Foren
willst Du noch fragen???

Ich hatte vor einer Woche hier gefragt, ob es solche Tarife gibt,aber keine Antwort zu den Tarifen erhalten. Deshalb habe ich meine Tarife aufgezählt und mich nun auch mit dem Tarif Z beschäftigt…was spricht bitte dagegen, oder wo ist es doppelt gepostet??

Na ja, nun hab ich ja auch von Susi eine Antwort erhalten! also keine Sorge- nochmal wirst Du zu diesem Thema von mir nichts finden :smile:!

ciao
lina

Alles war gesagt und Du hättest die DeBeKa anrufen
können!

Hallo,

hatte ich Dir auch schon geschrieben!! Alles und viel ausführlicher Lina!!!

Und nun Fakt: Du hast in mehreren Foren angefragt - alternativ: es gibt mehrere Menschen mit derselben Frage!!!

P.S.: Wie so oft: Ein Anruf bei der DeBeKa hätte alles geklärt! Warum fragt Ihr nicht Eure Versicherung???

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Hallo Ihr Lieben!
ich bin bei der Debeka versichert und habe folgende Tarife:
P30+P20-A, Z30+Z20-A, BE-A TK 25, PVB.

Ich überlege, ob es sinnvoll ist, den Zusatztarif Z
abzuschließen, weil mein Zahnarzt mir gesagt hat, dass ich mal
mein Kiefer richten sollte. Ich denke aber, dass ich bei
meinen jetzigen Tarifen keine kieferorthopädischen
Behandlungen erstattet bekomme oder?

Du hast doch den „Z-Tarif“ abgeschlossen, in Kombination mit dem „BE-Tarif“ bist du im höchsten Zahntarif der Debeka für Beamte versichert!

Deine Krankenkasse wird die Hälfte der Zahnorthopädie übernehmen (siehe Tarifbeschreibung), reich aber, wie bereits erwähnt, einen Heil- und Kostenplan ein, dann hast Du es schriftlich.

Wenn Du eine lückenlose Vorversicherung (über mind. 8 Mon.) hast (z.B. gesetzliche KV bis zum Beginn der priv. KV) hast du keine Wartezeiten.

Gruß
CM