Hallo,
Mal angenommen, ein Kunde K (Verbraucher, keine Firma) bucht eine Vermittlungsleistung bei einem Vermittler V, der einen Vertrag mit einem Unternehmen U vermitteln soll.
K erhält von V gegen Zahlung einen Gutschein und soll sich zwecks Terminvereinbarung bei V melden. Das gelingt nicht, trotz wochenlanger Versuche.
Inzwischen ist V insolvent und die Kohle scheint weg zu sein.
Es gibt offenbar eine Menge Kunden K, denen es ebenso ergangen ist.
Würde es sich für K rentieren,
einen Anwalt einzuschalten (Rechtsschutzversicherung sei vorhanden)
V wegen Verdachts auf Betrug anzuzeigen
Falls K einen Anwalt nimmt, welches Fach? Zivilrecht?
Oder macht es Sinn, das ganze als Lehrgeld abzuhaken?
Es gibt offenbar eine Menge Kunden K, denen es ebenso ergangen ist.
Würde es sich für K rentieren,
einen Anwalt einzuschalten (Rechtsschutzversicherung sei vorhanden)
Das ist doch weniger eine Rechtsfrage als die Frage, ob wohl bei V noch genug Geld vorhanden sein könnte, dass es sich lohnt.
Wenn aber doch eine Rechtsschutzversicherung da ist, würde es sich doch wenigstens vielleicht lohnen, unter Umständen ja auch später, falls V irgendwann später mal zu Geld kommen sollte. Allerdings müsste der regelmäßig alle Jahre oder alle zwei Jahre angemahnt werden (das würde dann ja der Antwalt genauer erläutern).
Sehr großen Aufwand würde ich da allerdings nicht betreiben, wie ich die Sache einschätzen würde.