Lohnt sich ein Anwalt

Guten Abend

Ich hab Anfang 2016 ein Smartphone für 700€ bei Ebay gekauft per Überweisung bezahlt und die Ware nicht bekommen. Jetzt wurde die Täterin wegen Betrug strafrechtlich Verurteilt.
Ich will ja aber immer noch mein Geld wieder und eine Zivilklage anstreben meine Frage wäre lohnt sich das überhaupt oder sind die ungefähren Kosten für Anwalt und Gericht viel zu hoch wenn bei der Beklagten kein Geld zu holen ist?
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 700€ + Zinsen und Entschädigung

DAnke schonmal

Hallo

Wenn bei der Beklagten kein Geld zu holen ist, dann sind die Kosten für Anwalt und Gericht doch auf jeden Fall zu hoch.

Oder geht es darum, dass eventuell irgendwann später mal Geld bei ihr zu holen sein wird?

Viele Grüße

nun wenn ich nichts mach seh ich mein Geld definitiv nicht wieder so kann ich dann wenigstens einen Titel vollstrecken lassen

Brauchst du dafür einen Anwalt? Der Fall ist doch bereits gerichtlich geklärt worden. Jetzt musst du doch nur zusehen, dass die Sache nicht verjährt. Vielleicht machst du dich (eventuell u.a. hier) darüber schlau, was es braucht, um so einen Anspruch zu stellen, und wie man es macht, jemanden nicht aus den Augen zu verlieren und evtl. festzustellen, ob die betreffende Person zu Geld gekommen sein könnte.

Ein gerichtliches Mahnverfahren kannst du doch eigentlich auch selber in die Wege leiten.

Das zeigt, dass der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht einer kleinen Wiederholung bedarf.!

Mitnichten ist es so, dass eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges einen zivilrechtlichen Titel bzgl. der Rückzahlung des so erlangten Geldes beinhaltet! Dieser muss schon gesondert geltend gemacht werden. Und bei Vorsatztaten kann man nur dringend vom Mahnverfahren abraten, da man über den hiernach bestenfalls ergebenden Vollstreckungsbescheid keine Feststellung der Tatsache bekommt, dass Schadenersatz wegen einer Vorsatztat gewährt wird (diese Feststellung muss ausdrücklich im Klageantrag begehrt werden!). Dies ist wichtig, da nur dann erweiterte Pfändungsmöglichkeiten bestehen, und der Titel auch nur so nicht im Rahmen einer Privatinsolvenz untergehen kann.

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Noch eine kleine Ergänzung: Natürlich kann man entsprechende Forderungen auch im Adhäsionsverfahren zum Strafverfahren geltend machen, Aber genau dies scheint hier ja nicht passiert zu sein.

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mit welchen ca Kosten muss ich denn nun rechnen

Nein das Urteil im Strafverfahren lautet 2 Jahre 4 Monate für Betrug in 3 Fällen … zu einer Wiedergutmachung wurde sie nicht verurteilt

Und ich will ja auch Schadenersatz da ich ja ein zweites Smartphone zu einem teureren Preis kaufen musst

Das ist mir klar, aber der reine Sachverhalt dürfte doch mit dem strafrechtlichen Verfahren geklärt sein.

Nein, auch das trifft so nicht zu. Der Zivilrichter ist nicht an die Beweiswürdigung des Strafverfahrens gebunden, und darf hier durchaus zu anderen Schlüssen als der Kollege vom Strafgericht kommen. Und dies kommt gar nicht so selten vor. Klassiker sind z.B. Autounfälle, bei denen die Verschuldensanteile der Beteiligten gerade eben nicht 1:1 gesehen werden, und nach dem „eindeutigen“ Ausgang des Strafverfahrens dann der große Blick in die Röhre erfolgt, wenn der Zivilrichter die Sache anders sieht, und die Sache mit dem Schadenersatz dann eher mäßig ausgeht.

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Und was den Schadenersatz wegen der Vorsatztat betrifft, so dachte ich, die UP könnte schon froh sein, wenn sie nur ihre 700 Euro wiederkriegt, dass sie die Anwaltskosten so gering wie möglich halten will, da ja nicht klar ist, ob sie überhaupt jemals was kriegen wird.

Wie man einen solchen Schadenersatz geltend macht, das wusste ich nicht, aber dass der Anspruch nicht einfach so da ist, kann ich mir eigentlich schon denken.

Ok, ich gebe mich geschlagen …
:stuck_out_tongue_winking_eye:

Gehen wir mal davon aus, dass aufgrund der schon erfolgten strafrechtlichen Verurteilung die Gegnerin keinen eigenen Anwalt nehmen wird. Dann liegst Du bei € 700 für die 1. Instanz (außergerichtlich wird man es hier mE nicht versuchen sollen) bei € 261,80 für ein Standardverfahren (zzgl. ggf. Auslagen für Reisekosten zu einem Gericht weiter weg). Dazu kommen dann € 159 Gerichtskosten.

Beides muss man zunächst vorschießen, ist aber im Rahmen einer erfolgreichen Klage dann von der Gegnerin zu tragen (stellt sich nur die Frage ob und ggf. wann dann dort etwas zu holen ist).

Wäre auch ein Anwalt auf der Gegenseite, würden für den noch mal die selben Kosten anfallen, die man aber natürlich nur im Falle des Unterliegens zu tragen hätte (hier nicht zu erwarten).

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also ca. 420€ naja das ist zwar nicht gerade wenig aber ich glaube das Geld ist es mir Wert schon allein um diesem Miststück zu zeigen das ich mir dass nicht gefallen lasse…

Ich Danke für die Hilfe

Wenn es dir nur um das geld geht dann ist es besser keinen anwalt zu nehmen, weil die kosten für den anwalt sehr teuer werden können.