hallo
angenommen jemand fährt NOCH bei gelb über die ampel, die polizei hält diesen an und behauptet es war schon rot ( unter 1 sekunde ).
nun will der autofahrer dies nicht auf sich sitzen lassen und will gegen den bescheid einspruch einlegen und eventuell gerichtlich ausfechten.
welche chance hat derjenige ? er war allein im auto gegen 2 polizisten.
er hat privathaftpflicht, die es auch übernehmen würde.
lohnt sich der aufwand, oder eher zeitverschwendung ?
mfg
angenommen jemand fährt NOCH bei gelb über die ampel, die
polizei hält diesen an und behauptet es war schon rot ( unter
1 sekunde ).
Hi,
das ist so gut als wenn ein Bild den Rotlichtverstoß zeigen würde.
nun will der autofahrer dies nicht auf sich sitzen lassen und
will gegen den bescheid einspruch einlegen und eventuell
gerichtlich ausfechten.
Ist sein gutes Recht, allerdings würde ich die Chance ungeschoren davon zu kommen als sehr schlecht bezeichnen.
welche chance hat derjenige ? er war allein im auto gegen 2
polizisten.
Ob einer oder zwei, oder gleich eine ganze Hundertschaft ist egal. Es kommt darauf an wem der Richter glaubt.
er hat privathaftpflicht, die es auch übernehmen würde.
So eine suche ich auch, meine macht das nicht. Ich werde mein 15€ Ticket das demnächst kommt selber zahlen müssen. 
Imho lohnt es sich nicht wegen solchen Bagatellen Rechtsschutzversicherungen in Anspruch zu nehmen, zumal die Gerichtskosten gering sind. Die Versicherung braucht man für die großen Hämmer.
lohnt sich der aufwand, oder eher zeitverschwendung ?
Kommt darauf wie man es sieht. Imho ist es kein Fehler auch mal vor Gericht gestanden zu sein, auch wenn man wahrscheinlich verliert. Da hat man wenigsten etwas Erfahrung wenn mal was Dickes kommen sollte.
Q-Gruß
Hallo!
Was hat eine PHV damit zu tun?
Natürlich kann man widersprechen, mit etwas Glück werdens 10€ + Gebühren, weiter würd ichs aber wegen den 80€ Differenz nicht treiben 
Grüße!
hi,
ja so q das sieht sehe ich es auch. es lohnt nur, wenns richtig zur sache geht mit punkten und fahrverbot.
im allgemeinen werden aber die dazugehörigen gerichtsverfahren meist erst 10 monate oder später verhandelt. polizisten sind ebenso vergesslich wie alle menschen. da es für die ordnungsmacht nicht um die persönliche bestrafung einzelner handelt, wird meist nur bei konkreten nachfragen des richters nach aktenlage beantwortet. genaues fragen können meist nur wage bis garnicht beantwortet werden, und das verfahren geht meist mit einer einstellung zu ende.
hauptmann
ja, wie würde es aussehen bei aussage gegen aussage ? mehr ist das ja eigentlich nicht.
der autofahrer behauptet sicher das es gelb war, während die polizei behauptet die ampel war schon rot ( unter 1 sekunde ).
in diesem fall würde es auch um 3 punkte gehen ( kein fahrverbot ).
heißt es nicht immer im zweifel für den angeklagten ? da ihm nix 100% bewießen werden kann ( keine fotos, oder ähnliches )
mfg
ja, wie würde es aussehen bei aussage gegen aussage ? mehr ist
das ja eigentlich nicht.
Hi,
es kommt darauf an wem der Richter glaubt. Wenn dann der Polizist einen Zettel mit einer Gedächtnisnotiz zückt und plausibel dem Richter erklären kann, es war rot, dann war es auch für den Richter rot.
der autofahrer behauptet sicher das es gelb war, während die
polizei behauptet die ampel war schon rot ( unter 1 sekunde ).
Der Richter weiß auch das ein Autofahrer sich mehr auf das vor sich konzentriert als auf die Ampel. Mag sein das beim letzten Blick es noch Gelb war, aber beim passieren der Ampel es Rot gewesen sein kann.
in diesem fall würde es auch um 3 punkte gehen ( kein
fahrverbot ).
Es sagt ja, es wurde knapp nach gelb an der roten Ampel vorbeigefahren.
heißt es nicht immer im zweifel für den angeklagten ? da ihm
nix 100% bewießen werden kann ( keine fotos, oder ähnliches )
Wenn der Richter keine berechtigten Zweifel hat, dann verurteilt er. Es dürfen nur keine berechtigten Zweifel bestehen, von 100% sagt keiner was.
Q-Gruß