Ich bin Tarifbeschäftigter in einem Bundesministerium in Bonn und habe, weil die Möglichkeit angeboten wurde, schon öfter über eine Verbeamtung nachgedacht.
Bis jetzt habe ich immer Abstand davon genommen und würde gerne mal von einem Experten wissen, ob eine Verbeamtung für mich wirklich von Vorteil wäre.
Eine Sache stößt mir immer wieder sauer auf und das ist die Gehorsamspflicht (auch Folgepflicht genannt) und zwar bei der Frage des Dienstsitzes. Kann der Dienstherr mich gegen meinen Willen an den Dienstort Berlin versetzen? Besonders wenn irgendwann ein Komplett-Umzug der Regierung nach Berlin beschlossen wird? Als Arbeitnehmer habe ich ja Möglichkeiten dagegen anzugehen, als Beamter habe ich die nicht. Stimmt das?
Von einem Kollegen, der verbeamtet wurde, habe ich gehört, dass z.B. seine Versorgungspunkte bei der Betriebsrente mehr oder weniger wegfallen bzw. später mit seiner Pension verrechnet werden, was wohl trotzdem dazu führt, dass die Betriebsrente verfällt. Welche Pro- oder Contra Argumente gibt es für oder gegen eine Verbeamtung in meiner Situation?
Diese Frage geht hart in den Bereich der ganz persönlichen Einstellung/Meinung zu bestimmten „Themen des Lebens“. - Aber ich versuche trotzdem eine (Kurz-)Antwort.
Die Gehorsamspflicht ist natürlich Fakt. Bei Versetzungen in andere Städte kann man sie aber oft abwenden, sofern enge familiäre Bindungen (Eigenheim, Kinder) vorliegen. Bei Verlegung der ganzen Dienststelle wird dies aber kaum helfen, aber - das gilt dann auch für die Angestellten !
Ich hab nicht die Absicht, einen Aufsatz über die Berechnung von Beamtenpensionen zu schreiben (das kann der Beamtenbund besser), aber eines weiß ich:
Ihr bis zur Verbeamtung erworbener gesetzlicher Rentenanspruch + Betriebsrenten werden der maximal möglichen Beamtenversorgung gegenüber gestellt. Dieser (letztere) Wert gilt und ist dann eine Kombination von allen Ansprüchen.
Ich würde der Sicherheit des Arbeitsplatzes (und der damit verbundenen Planungsmöglichkeit des eigenen Lebens) in diesen miesen Zeiten absoluten Vorrang einräumen. Und dies bietet nunmal ausschließlich das Berufsbeamtentum. Ähnliche Sicherheit bietet der sonstige öffentl. Dienst erst nach sehr langer Zugehörigkeit.
Aber noch mal - das ist meine Privatmeinung. Es gibt Abenteurer, gerade jüngere Menschen, die das ganz anders sehen und vielleicht völlig zu recht.
Alle Gute wünscht Ihnen
Grüße
Stefan Koziol
Versicherungsmakler