Lohnt sich eine Vollzeitstelle in der Lohnsteuerklasse 5?

Servus,

der Ratgeber hatte offenbar vom Tuten so viel Ahnung wie vom Blasen.

Keine Lohnsteuerklasse wird irgendwie abgestraft. Die Steuerklassenkombi III/V ist eine Möglichkeit, den Lohnsteuerabzug schon während des Jahres geringer zu halten, wenn zwei Ehegatten ganz unterschiedlich hohe Löhne haben und nicht bis ins folgende Jahr hinein warten wollen, wenn die Erstattung bei Veranlagung festgesetzt wird.

Deine Gattin zahlt Monat für Monat Lohnsteuer für Dich mit - anders könntest Du keinen so niedrigen Lohnsteuerabzug haben.

Die Einkommensteuerbelastung des zusätzlichen Lohns lässt sich nur anhand einer simulierten Veranlagung sehen (oder annähernd durch Anwendung der Steuerklasse IV beim Lohnsteuerabzug).

Außerdem sind die von Deinem seltsamen jemand in den Raum geworfenen Brocken völlig blind gepeilt: Ohne die Höhe der beiden Löhne zu kennen, kann man dazu überhaupt nichts auch nur näherungsweise sagen.

Und: Nein, egal wie oft es wiederholt wird: Höhere Einkünfte führen überhaupt nie zu einer Steuerbelastung, die mehr ausmacht ist als der Zuwachs an Einkünften. Es gibt in diesem Zusammenhang keine Verluste, gar keine.

Wenn Du eine ungefähre Idee haben möchtest, wie die Steuerbelastung des zusätzlichen Lohnes ist, machst Du Dir eine Kopie von der Einkommensteuererklärung 2014, lässt alles grade wie es ist, aber erhöhst Deinen Lohn um den Jahresbetrag, um den es bei Deiner Frau geht. Dann lässt Du die Berechnung laufen und vergleichst die festzusetzende Einkommensteuer (und keine Erstattung oder Nachzahlung!) mit dem Original.

Schöne Grüße

MM

Meine Frau würde gerne wieder als Bäckerei Fachverkäuferin arbeiten gehen als Vollzeitstelle.
Leider muss sie dafür in die Lohnsteuerklassse 5, da ich in der 3 bin.
Jetzt hat mir jemand gesagt, das wenn ich vorher in der Jahressteuer 800€ rausbekommen habe als ich Alleinverdiener war, später dann 2000€ nachbezahlen muss.
Das wäre ja ein Verlust von knapp 3000€ jedes Jahr. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Die Lohnsteuerklasse 5 wird doch jeden Monat schon extrem abgestraft.
Ich fand im Internet leider nichts lehrhaftes darüber.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Hallo Enno,

ja, das muss ich konzedieren: Bezüglich dessen scheint es mir ein wenig wenig.

(Alles nur geklaut)

Schöne Grüße

MM

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Servus,

den Steuerbescheid bekommen beide Eheleute zusammen; wie viel davon wen betrifft, erfährt man bloß, wenn man einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellt.

Ob es zu einer Nachzahlung kommt und wie hoch diese ist, kann man pauschal nicht sagen. Weil es zwischen 2014 und 2015 keine großen Veränderungen gegeben hat, kann man das aber abschätzen, indem man die neu hinzukommenden Werte für zusätzlichen Lohn und zusätzlichen Lohnsteuereinbehalt in eine Kopie der 2014er Erklärung eingibt. Am einfachsten, indem man sie zu den Werten des Ehegatten addiert, dessen Lohnsteuerbescheinigung ohnehin schon erfasst ist - dann gibt es keine Schmerzen mit der Elster-Plausibilitätsprüfung.

Wenn man die Einkommensteuer mit einer Berechnung für Lohnsteuerklasse IV überschlägig bestimmen will, muss die Summe beider Gehälter durch zwei geteilt eingegeben und der darauf ausgewiesene Steuerbetrag mit zwei multipliziert werden.

Schöne Grüße

MM

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Das scheint mir etwas kurz gesprungen. Zum einen muss eine Steuerschuld überhaupt bestehen, um einen solchen Antrag stellen zu können.

Sodann kann die Steuerschuld nur die Differenz zwischen Einkommensteuer und Vorauszahlungen sein - eine Zuordnung der verursachten Steuer ist allein damit wohl nicht möglich.

Und letztlich kann man auch ohne Antrag ausrechnen, auf wen der beiden welche Steuern entfallen.

Und außerdem würde sich meine StB-Seele dagegen wehren, eine Aufteilung, die vom Finanzamt vorgenommen wurde, ungeprüft zu akzeptieren.

Wenn das zweite Gehalt (Lohnsteuerklasse V) im unteren Bereich angesiedelt ist (so umme 2000€) kann es sinnvoller sein, einen 400€-Job oder eine Teilzeitarbeit anzunehmen und das mehr an Freizeit zu genießen. Die Mehrarbeit bei einem Vollzeitjob steht in keinem Verhältnis zum Gehaltszuwachs (Netto).

Muss man aber in Einzelfall genau ausrechnen und individuell entscheiden ob es Sinn macht.

Servus,

schließe nicht vorschnell vvon Dir auf alle.

Im Fall Mindestlohn (und bei dem vermuteten schon ganz ordentlichen Lohn des „Erstverdieners“) geht es um rund 700 €, die man bekommt oder nicht. Das ist z.B. die Wohnungsmiete oder Essen und Trinken für Eltern plus zwei Kinder oder monatlich drei Paar sehr guter Schuhe usw. usw.

Dein pauschales Urteil „steht in keinem Verhältnis“ gilt für sehr, sehr viele Leute in D nicht, für die es durchaus einen Wert hat, ob sie 700 - 1.100 € im Monat mehr verfügbar haben oder nicht. Und wenn es nur ist, um eine halbwegs ausreichende Altersversorgung aufzubauen: Ich schätze lieber nicht, welcher Anteil der Arbeitnehmer sowas nicht hat, schlicht weil die Mittel dafür fehlen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
danke zuerst mal für deine Antwort. :smile:

Das würde also bedeuten, das sie in der Lonsteuerklasse 5 ihre Steuern das Jahr über bezahlt, dafür aber weder eine Nachzahlung, noch eine Gutschrift im Steuerbescheid bekommt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bleibt ansonsten alles so wie es ist.

Muss ich die Berechnung dann mit der Lohnsteuerklasse 4 laufen lassen für beide Gehälter zusammen?

Ok, danke für die guten Antworten.

Nein, ich schließe mitnichten von mir auf andere. Ich kenne entsprechende Situationen aus eigener Erfahrung. Es ist einfach eine Rechenfrage:

Möglichkeit A: man arbeitet Vollzeit und bringt am Ende des Tages 1000.- EUR nach Hause
Möglichkeit B: man arbeitet Teilzeit und erlöst Netto vielleicht nur 700.- EUR - dafür ist aber der Nachmittag zur freien Verfügung und man kann z.B. wenn es nötig ist noch einen 400 EUR Job annehmen - und hat damit 100 EUR mehr in der Tasche.

Ja,
stimmt.

Es ist ansichtssache ob ich dann meinen wohlverdienten Ruhestand dann mit der Rennerei auf die Ämter verbringe, weil meine Rente so klein ist, dass ich auf Grundsicherung angewiesen bin.
Oder weiterhin den 400 € Job bis ins hohe Alter machen muss.

Dafür kann ich mich heute nachmittag in die Hängematte legen…

Grüße
miamei

Es ist einfach eine ganz individuelle Angelegenheit, die jeder mit sich selbst ausmachen muss. Der eine hat vielleicht schon viele Jahre vorgesorgt und braucht nur noch ein paar Jahre im RV-Verlauf, der andere hat nix auf der hohen Kante und die Aussicht auf nix im Alter.

Beide müssen diese Rechnung jeweils unterschiedlich aufmachen.

Dumpfe Querschläger, die die eigene Weltsicht verallgemeinern sind da nicht hilfreich!