Servus,
der Ratgeber hatte offenbar vom Tuten so viel Ahnung wie vom Blasen.
Keine Lohnsteuerklasse wird irgendwie abgestraft. Die Steuerklassenkombi III/V ist eine Möglichkeit, den Lohnsteuerabzug schon während des Jahres geringer zu halten, wenn zwei Ehegatten ganz unterschiedlich hohe Löhne haben und nicht bis ins folgende Jahr hinein warten wollen, wenn die Erstattung bei Veranlagung festgesetzt wird.
Deine Gattin zahlt Monat für Monat Lohnsteuer für Dich mit - anders könntest Du keinen so niedrigen Lohnsteuerabzug haben.
Die Einkommensteuerbelastung des zusätzlichen Lohns lässt sich nur anhand einer simulierten Veranlagung sehen (oder annähernd durch Anwendung der Steuerklasse IV beim Lohnsteuerabzug).
Außerdem sind die von Deinem seltsamen jemand in den Raum geworfenen Brocken völlig blind gepeilt: Ohne die Höhe der beiden Löhne zu kennen, kann man dazu überhaupt nichts auch nur näherungsweise sagen.
Und: Nein, egal wie oft es wiederholt wird: Höhere Einkünfte führen überhaupt nie zu einer Steuerbelastung, die mehr ausmacht ist als der Zuwachs an Einkünften. Es gibt in diesem Zusammenhang keine Verluste, gar keine.
Wenn Du eine ungefähre Idee haben möchtest, wie die Steuerbelastung des zusätzlichen Lohnes ist, machst Du Dir eine Kopie von der Einkommensteuererklärung 2014, lässt alles grade wie es ist, aber erhöhst Deinen Lohn um den Jahresbetrag, um den es bei Deiner Frau geht. Dann lässt Du die Berechnung laufen und vergleichst die festzusetzende Einkommensteuer (und keine Erstattung oder Nachzahlung!) mit dem Original.
Schöne Grüße
MM