Lohnt sich es mehr zu Arbeiten // Online-Rechner

Hallo beisammen,

kennt jemand einen Online-Rechner der die Vor und Nachteile rechnet
wenn beide Ehepartner arbeiten.

Angenommen die Frau verdient 400€ in Ihrem Mini Job und möchte die
Stunden aufstocken um dann selbst versichert zu sein etc. Nur geht die
Rechnung dann natürlich nicht auf, wenn Sie dann z.B. von den 100,-€
Mehrverdienst wieder 80,-€ Steuern lässt, aber dafür 5 Stunden die
Woche mehr arbeitet.

Gibts da ein Online-Tool oder ein Programm womit man sich das etwas
rumrechnen kann?

Mike

Hallo Mike,

falls KV-Pflichtgrenze und SV-Beitragsbemessungsgrenze nicht berührt werden, ist es hier am einfachsten, wenn man beide Löhne (Er und Sie) addiert, das Ergebnis durch zwei teilt und damit in einen Gehaltsrechner mit Abzug Klasse I geht. Auf diese Weise kriegt man die Sonderausgaben am einfachsten berücksichtigt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

kennt jemand einen Online-Rechner der die Vor und Nachteile rechnet, wenn beide Ehepartner arbeiten.

Angenommen die Frau verdient 400€ in Ihrem Mini Job und möchte die Stunden aufstocken um dann selbst versichert zu sein etc. Nur geht die Rechnung dann natürlich nicht auf, wenn Sie dann z.B. von den 100,-€ Mehrverdienst wieder 80,-€ Steuern lässt, aber dafür 5 Stunden die Woche mehr arbeitet.

Na so hohe Steuersätze gibt es ja hierzulande zum Glück nicht.

Gibts da ein Online-Tool oder ein Programm womit man sich das etwas rumrechnen kann?

Viele Krankenkassen bieten so einen Rechner. Da gibt man eben Steuerklasse, Verdienst usw. ein und dann sieht man erstmal, was Netto rauskommt. Kann man ja für beide Eheleute reinklimpern und zusammenrechnen. Da die GKVn wieder unterschiedliche Beitragssätze haben, sollte man vielleicht den von seiner GKV nehmen. In steuerlicher Hinsicht werden da natürlich nur die Pauschalen Abzüge berücksichtigt. Manchmal können zusätzliche Freibeträge eingegeben werden.
Problem ist dann vielleicht, dass man nur die Abgaben berechnet und dann vielleicht auch noch jede zusätzliche Belastung allein dem Zuverdienst zurechnet. Tatsächlich wird jedoch das gesamte (zu versteuernde) Einkommen mit einem Satz versteuert.
Zum anderen sagen die Abgabenrechner auch nichts zu den Ansprüchen, die man sich mit zusätzlichen Abgaben ggf. zusätzlich erwirbt. Mag banal klingen, aber das kann dann ja mal um Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente (und ab wann man ggf. abschlagsfrei gehen kann) usw. gehen.

Grüße

Der Fünferschwindel
Servus,

dieses:

Viele Krankenkassen bieten so einen Rechner. Da gibt man eben Steuerklasse, Verdienst usw. ein und dann sieht man erstmal, was Netto rauskommt.

dürfte der am weitesten verbreitete Irrtum von Arbeitnehmerinnen über die Höhe ihrer „Abzüge“ sein. Eine Ehegattin mit Steuerabzugsmerkmal Klasse V weiß erst, was sie netto verdient, wenn sie sich ausrechnet, wie viel ESt sie für ihren Mann bezahlt.

Das ist aber eine Rumrechnerei, die für jemanden, der nicht ständig mit der Materie umgeht, leicht ein bissle zu kompliziert wird.

Man kann unter Ehegatten mit Klassen III/V viel leichter sehen, was Sache ist, wenn man die Bezüge addiert, durch zwei teilt und dann mit Klasse I in einen Gehaltsrechner geht. Sonst glaubt der Gatte mit Klasse V immer, es würden ihm riesige Anteile seines Lohns abgezogen - das genannte Zahlenbeispiel zeigt ja, wie die Vorstellungen da verzerrt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

dürfte der am weitesten verbreitete Irrtum von Arbeitnehmerinnen über die Höhe ihrer „Abzüge“ sein. Eine Ehegattin mit Steuerabzugsmerkmal Klasse V weiß erst, was sie netto verdient, wenn sie sich ausrechnet, wie viel ESt sie für ihren Mann bezahlt.

Ich dachte, dass ich auf dieses Problem hingewiesen hatte:

Problem ist dann vielleicht, dass man nur die Abgaben berechnet und dann vielleicht auch noch jede zusätzliche Belastung allein dem Zuverdienst zurechnet. Tatsächlich wird jedoch das gesamte (zu versteuernde) Einkommen mit einem Satz versteuert.

Das ist aber eine Rumrechnerei, die für jemanden, der nicht ständig mit der Materie umgeht, leicht ein bissle zu kompliziert wird.
Man kann unter Ehegatten mit Klassen III/V viel leichter sehen, was Sache ist, wenn man die Bezüge addiert, durch zwei teilt und dann mit Klasse I in einen Gehaltsrechner geht.
Sonst glaubt der Gatte mit Klasse V immer, es würden ihm riesige Anteile seines Lohns abgezogen - das genannte Zahlenbeispiel zeigt ja, wie die Vorstellungen da verzerrt werden.

Diesen Hinweis wollte ich vermeiden, da mir deuchte, dass die Frau mit ihrem neuen Gehalt eventuell in der Gleitzone liegt (zusätzlich der Mann vielleicht über irgendwelchen Beitragsbemessungsgrenzen). Aber so kann man das natürlich auch machen.
Andererseits ist es natürlich auch nachvollziehbar sich auszurechnen, wieviel von x€ mehr tatsächlich übrigbleiben. Und da ist es nunmal so, dass der Staat hier streckenweise sehr ungesunde Anreize setzt und sich arbeitswillige Menschen schonmal sehr hohen „Grenzkosten“ für eine zusätzliche Einheit Arbeit ausgesetzt sehen.
Letztlich wird man das für jeden Fall berechnen müssen und dann entscheiden, ob das nun höher als das individuelle „Grenzleid der Arbeit“ ist.

Grüße