Lohnt sich für mich als Student d. Steuererklärung

Kurz zu mir (alle Zahlen aus 2010):

  • Student (teilzeit)
  • 1400 Brutto im Monat (20h / Woche)
  • 1300 Studiengebühren im Jahr (eig. sogar das Doppelte, durch Job an der Uni wird die Hälfte erlassen)

Lohnt sich unter diesen Voraussetzungen eine Steuererklärung für 2010? So wie ich das auf die schnelle überblickt hab, sollte ich ja die kompletten Studiengebühren erstattet bekommen, da diese ja die gezahlte Lohnsteuer mehr als abdecken. Lohnt sich das ganze auch für 2009? Da habeich nur 3 Monate gearbeitet.

Ich frag lieber einfach mal kurz, bevor ich mir den ganzen Aufwand mache. Früher gab es mal 7 Euro zurück, dafür mache ich mit den Stress nicht nochmal :wink:

Danke und Gruß

moin,

für 2010 lohnt sich das wohl. absetzbar immerhin die studiengebühren. aber du hast doch sicherlich noch andere ausgaben, die mit der ausübung deines jobs zu tun haben, oder? scharf nachdenken: fahrten zur und von der arbeitsstelle, weitere ausgaben, die damit verbunden sind wie material, arbeitsmittel, ggfs. auch telefon, kopien. was ist mit fachliteratur etc.pp.?

weiterhin: gibt es irgendwelche sonderausgaben i.s.v. vorsorgeaufwendungen (versicherungen etc.)? die ausgaben hierfür, wenn sie die einkommensabhängige vorsorge"pauschale" übersteigen, wirken ebenfalls steuermindern.

als werbungskosten angesetzt, mindern diese das zu versteuernde einkommen und damit den steuersatz und somit die zu zahlende lohnsteuer.
als sonderausgaben angesetzt, mindern diese die steuerlast direkt.

für 2009, unter gleichen voraussetzungen, gilt das erst recht, wenn vom monatsgehalt steuer einbehalten wurde. die gibt´s dann, sofern nicht noch woanders kräftig verdient wurde, voll zurück.

exakt kann dir aber nur derjenige deine frage beantworten, der ALLE umstände kennt!

saludos, borito

So allgemein kann man das nicht sagen, da ja noch weitere Faktoren (Sonderausgaben, Versicherungen?) dazu kommen.
Verständinsfehler ist vermutlich: Die 1300 Euro Studiengebühren werden nicht zurückerstattet, sondern mindern nur das zu versteuernde Einkommen. Der Staat kann ja nicht jedem einfach alles zurückzahlen.

Bei 16.800 Euro Einkommen müssen also nicht diese, sondern nur 15.500 Euro versteuert werden. Was sich dabei an Erstattung ergibt, hängt wie gesagt von weiteren Dingen ab.

Hallo,

bin leider kein Steuer-Experte, daher kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Sorry

Rechne doch mal grob, ob es sich lohnt. Wenn jemand ein Steuerprogramm hat, macht sich das leicht.

Hi Einfallslos,

machen wir einen Deal, ich mach dir die Steuererklärung und bekomme 50% von dem was du zurückbekommst über 7.- Euro.

z.B. 257.- Euro Rückzahlung, - 7.- Euro : 2 = 125.-Euro.

Spaß beiseite, es wird nicht viel sein, aber es ist eine Übung fürs Leben, wenn du z.B. Elster Formular nutzt, kannst du im nächsten Jahr die Daten übernehmen und brauchst nur noch die Einnahmen & Ausgaben berichtigen … mit Kopieren der Rechnungen etc. nur noch ca. eine Stunde.

Gruß Frank

Hallo :smile:

Danke für die Antwort.
Der Fehler war kein Verständnisfehler, sondern ein Schreibfehler - natürlich bekomme ich nicht die Studiengebühren, sondern die Lohnsteuer zurück.

Reichen die Studiengebühren nicht aus? Lohnsteuer waren ca. 12*80€ = 960 Euro.
Studiengebühren 1300, bekomme ich die vollen 960 zurück? Wozu brauche ich da noch andere Belege?

Danke und Gruß :smile:

Hi,

danke für die Antwort :smile:

Reichen die Studiengebühren nicht aus? Die decken die komplette Lohnsteuer ab. Lohnsteuer waren ca. 12*80€ = 960 Euro.
Studiengebühren 1300, bekomme ich die vollen 960 zurück? Wozu brauche ich da noch andere Belege für z.B. Fahrten, Versicherungen, Literatur, usw?

Danke und Gruß :smile:

hallo,

das komtm darauf an, ob dein studium ein erststudium ist (dann sind studiengebühren sonderausgaben) oder ob es eben kein erststudium ist (dann werbungskosten).

sind es soderausgaben, reichen die studiengebühren aus, dir die gezahlte lohnsteuer zurückzuerstatten (soli und ki-steuer in der berechnung nicht vergessen!). andernfalls mußt du rechnen, weil werbungskosten, wie bereits geschrieben, lediglich das zu versteuernde ek und damit die relative steuerlast mindern.

da ich nicht weiß, ob du neben dem gehalt noch weitere steuerpflichtige einnahmen hast (z.b. zinserträge, dividenden, mieteinnahmen o.ä.), kann ich dir auch nur allgemein gültige antworten geben.

Aber wie zahlt denn jemand mit 1400 euro brutto-ek nur 80 euro steuern im monat? oder habe ich da etwas falsch verstanden??

saludos, borito

Nein, die 960 gibt es auf gar keinen Fall zurück. Das entspräche ja einem persönlichen Steuersatz von 0 % und den hat niemand (der Einkommen hat) :wink:

Die Rechnung ist jetzt auf jeden Fall falsch, aber ganz grob gerechnet wie folgt:
Einkommen 16.800, Steuern darauf 960, macht Steuersatz 5,7%

Dann wiederrum 5,7% vom neuen zu versteuernden Einkommen: 885

Differenz und damit Erstattung also 960-885 = 75 Euro.

Wie gesagt, das soll nur die grobe Rechnung verdeutlichen, die Werte stimmen so nicht.

Also ich habe bis 2009 Medieninforamtik (Bachelor of Science) studiert und dann ab 2010 in Medieninformatik das Folgestudium zum Master of Science begonnen. Eine Pause war dazsicehn nicht, geplant war es von Anfang so, da für den Master der Bachelor voraussetzung ist. Für mich ist das also eigentlich ein Erststudium. Zählt das vor der Steuer auch so?

Auf meiner Abrechnung steht das immer so:
Bezüge:
Brutto: 1300
Geldwerter Vorteil: 100

Abzüge:
Lohnsteuer 78,83
Kirchensteuer 7,09
Rentenvers. 137,64

1159,77
abzgl. gelw. Vorteil:

1059.77

Kranekenversicherung geht direkt komplett von meinem Konto ab, ca 80 Euro / Monat

Grüße

Hmm,

habe ich da mit den Sonderausgaben was falsch Verstanden?
Ich dachte, ich kann meine Studiengebühren als Sonderausgaben angeben, und dann bekomme ich das komplett zurück?

hi,

und soli zahlst du nicht? sehr spannend…

steuerlast beträgt „eigentlich“ lohnsteuer + soli + ki-steuer. aber egal.

ob das fa dein masterstudium als „erststudium“ ansieht, vermag ich nicht zu sagen - das ist eine frage dessen, wie dein bachelorstudium angelegt ist, was die studienbedingungen sagen und vor allem wie der sachbearbeiter das so sieht. kann alles, sein, muß aber nicht…

wenn das fa das so anerkennt, sollte es kein problem geben.
ansonsten: bei zu hohen ausgaben für studium etc. gibt es auch immer noch die möglichkeit, diese entstandenen kosten begrenzt vorzutragen auf einen zeitraum, in dem man dann mal ordentlich geld verdient. kann sich lohnen, vor allem im ersten jahr der regulären arbeit, und kost´ nix weiter außer einen antrag pro jahr.

saludos, borito

Das meinte ich mit meiner ersten Antwort: 1300 Euro Studiengebühren führen NICHT dazu, dass du 1300 Euro Steuern wiederbekommst. Der Staat „erstattet“ dir nicht 100% der Gebühren. Die Ausgaben vermindern nur dein Einkommen.

Du hast also 1300 Euro „weniger verdient“, also musst du auf weniger Einkommen Steuern zahlen.

Also vorher: Steuern auf 16.800 Euro
Hinterher Steuern auf 15.500 Euro

Auf diese Differenz des Einkommens mindert sich deine Steuerbelastung.

Hallo, da Du ziemlich sicher die gezahlten Steuern zurückbekommst, musst Du selbst entscheiden, wieviel Stress Dir Du mit deiner Steuererklärung 2009 und 2010 machst.
Gruss Hermann

Hi,

von 1300€ Erstattung rede ich auch garnicht, sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.
Mit „voller Erstattung“ meinte ich die komplette Lohnsteuer.

Ich habe das hier mal in den Rechner eingegeben und einen Screenshot gemacht:
http://www.abload.de/image.php?img=unbenanntzuok.png

Irgendwie ist das alles doch recht kompliziert :wink:

Danke und Gruß

Alles klar :smile:

Ich schick es einfach hin und schau was passiert.

Dank dir für die vielen Antworten.

Viele Grüße

Um noch mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Dann mach die Erklärung, du bekommst sicher was zurück. Mit Elster auch schnell und (relativ) einfach machbar.

Hallo Einfallslos21,
für 2010 lohnt es sich auf jeden Fall! Ich mache die Erklärung immer über eine Steuer-Software, da sehe ich gleich was ´rauskommt. Für 2009 kann es sich auch lohnen, wenn die Studiengebühren angefallen sind.
Viele Grüße
Sylke

Für 2010 lohnt es sich auf alle Fälle. Da kannst du ne Menge Fortbildungskosten absetzen. Z.B. Fahrtkosten zur Uni, Verpflegungsmehraufwendungen, Lernmaterial, Studiengebühren, Fahrten zu Lerngemeinschaften etc.
Für 2009 will ich mich nicht festlegen, bevor ich was falsches sage, sag ich lieber nix.