Hallo,
also erstmal ist es richtig, dass du im Grunde kein Geld haben darfst, ist es z.B. Bargeld kann dir aber keiner was.
Wie wäre es z.B. mit einem Pkw, Führerschein, etc.?
Ausgeben musst du es nicht, aber auf Hartz und Sozialleistungen wird es angerechnet.
Solltest du eine Ausbildung anfangen, es deine erste sein, sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig- wenn es die finanzielle Situation zulässt. Der Eigenbedarf liegt pro Person bei rund 1000€.
Das Kindergeld steht dir dann in vollem Unfang zu, muss aber von einem Elternteil beantragt werden.
Unterhaltsanspruch und Kindergeld werden bis zum vollendetem 27. Lebensjahr gezahlt.
Merke:
deine Ausgaben ( Miete, Fahrtkosten etc. )
werden erst gegen dein eigenes Geld-
Lohn
Unterhalt
Kindergeld
verrechnet, erst dann kommt das Amt mit Zuschüssen,
ABER:
Eigene Wohnung, erste Ausbildung bedeutet das du einen BAB Antrag ( Berufausbildungsbeihilfe ) stellen kannst.
und Bargeld kann im Gegensatz zu einem Konto nicht angegeben werden, da nichts schriftliches vorliegt, sieht bei Sparbuch o.ä. anders aus.
Hoffe, ich konnte dir helfen.