Lohnt sich Hartz 4 für mich?

Also:
Ich bin 21 Jahre alt, wohne in einer WG und habe angefangen zu studieren. Das war aber doch nichts für mich, seit April habe ich nur noch einen 400€ Job, mit dem Kindergeld komme ich einigermaßen über die Runden. Als ich beim Jobcenter war, sagte man mir, ich hätte zu viel gespart. Ich dürfte nur 3900€ haben.

Lohnt es sich, einen neuen Antrag zu stellen, wenn das überschüssige Geld weg ist, oder wird dann evtl das Kindergeld angerechnet? Oder sind die Eltern noch Unterhaltsverpflichtet?
(Ausbildung ab Oktober ist schon in Aussicht!)

Hallo Strobelixx…,

kurze Zwischenfrage: Beziehst du auch Wohngeld?

LG. von Bernd

Kann ich Dir jetzt leider nicht genau sagen, aber solltest Du einen Antrag stellen wird Dir alles angerechnet, auch der 400,- € - Job und davon darfst Du dann nur noch 160,- behalten. Ich würde eher einen Antrag auf Wohngeld bei der Stadt stellen, auf alle Fälle mal probieren.

Hallo,

deine Eltern sind beide barunterhaltspflichtig. Sie können aber auch sagen, das du bei einen von beiden wohnst…

lisa

das gesparte Geld wird natürlich vom Jobcenter errechnet, wie lange Sie damit auskommen müssen. Ich weiss die Summe nicht die Sie gespart haben, aber die wissen das, rechnen
aus wie lange Sie mit dem Geld auskommen müssten, davor werden Sie keinen Cent sehen. Kindergeld wird natürlich angerechnet. Wie haben Sie denn das Geld gespart, wenn Sie angefangen haben zu studieren, haben Sie doch kein Geld verdient?
Unterhaltspflichtig werden die Eltern nicht sein, normal ist man mit einer Ausbildung bis 21 fertig. So kann man Ihnen vorwerfen nicht genug gemacht zu haben und dann brauchen Eltern nicht zahlen.
Was verdienen Sie in der Ausbildung und wie hoch ist die gesparte Summe, evtl. ist über Ausbildungsbeihilfe was zu machen, aber dafür muss ich die Beträge wissen.
Gruss

Sorry da kann ich nichts dazu sagen.

Hallo,

also erstmal ist es richtig, dass du im Grunde kein Geld haben darfst, ist es z.B. Bargeld kann dir aber keiner was.
Wie wäre es z.B. mit einem Pkw, Führerschein, etc.?
Ausgeben musst du es nicht, aber auf Hartz und Sozialleistungen wird es angerechnet.

Solltest du eine Ausbildung anfangen, es deine erste sein, sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig- wenn es die finanzielle Situation zulässt. Der Eigenbedarf liegt pro Person bei rund 1000€.
Das Kindergeld steht dir dann in vollem Unfang zu, muss aber von einem Elternteil beantragt werden.
Unterhaltsanspruch und Kindergeld werden bis zum vollendetem 27. Lebensjahr gezahlt.
Merke:
deine Ausgaben ( Miete, Fahrtkosten etc. )
werden erst gegen dein eigenes Geld-
Lohn
Unterhalt
Kindergeld

verrechnet, erst dann kommt das Amt mit Zuschüssen,
ABER:
Eigene Wohnung, erste Ausbildung bedeutet das du einen BAB Antrag ( Berufausbildungsbeihilfe ) stellen kannst.
und Bargeld kann im Gegensatz zu einem Konto nicht angegeben werden, da nichts schriftliches vorliegt, sieht bei Sparbuch o.ä. anders aus.
Hoffe, ich konnte dir helfen.

Hallo Bernd, Wohngeld beziehe ich nicht.

LG, strobelixx

beantrage lieber wohngeld ,da wird dein kindergeld nich als einkommen angerechnet…gruss

Eltern sind nicht verantwortlich, da du die erste Ausbildung abgebrochen hast. „Gib das Gesparte aus“, dann wärest du bedürftig.
Alternative: Teil dir dein Geld gut ein, mach was aus deinem leben. Lieg nicht den Eltern oder den steuerzahlern auf der Tasche. ich arbeite 3-Schicht system in der Altenpflege und muss Leute wie diech „unterstützen“. Welches Vorbild willst du deinen Kindern mal sein???

Da ich mir fast schon gedacht habe, dass solche Antworten kommen, habe ich extra dazugeschrieben, dass ich schon einen Ausbildungsplatz ab Oktober habe. Ich würde gern mehr arbeiten, dann bringt der 400€-Job jedoch nichts mehr (der bei der gleichen Firma ist, wie mein Ausbildungsplatz). Würde ja komisch aussehen, wenn ich da jetzt kündige, um 3 Maonate später ne Ausbildung anzufangen. Aber Danke für die Antwort!

Im Moment bin ich ja noch garnicht in der Ausbildung. Hab nur nen 400€-Job.

Hallo,
ob sich H4 überhaupt lohnt ist erst mal dahin gestellt. Ob du Anspruch hast ist die Frage.Zuerst einmal hast du Geld zum verleben. Dann sind die Einkommen deiner Eltern zu berechnen. Daraus ergibt sich dann die Sache mit dem Anspruch. Und Kindergeld ist EINKOMMEN

Gruß

ok,

dann wäre das Jobcenter für dich zuständig.
Da du denen mitgeteilt hast, das du über Geld verfügst, wirst du das erst benutzen müssen.

Im Moment bin ich ja noch garnicht in der Ausbildung. Hab nur
nen 400€-Job.

Hallo Strobelixx,
ein Antrag auf Hartz4 lohnt sich auf jeden Fall,zumal du auch Wohngeld mit beantragen kannst.Deine Eltern sind nicht mehr unterhaltsverpflichtet.

Ich wünsch dir einen schönen SO…

LG. von Bernd…

Hallo,

Hartz IV ist wirklich nicht meine starke Seite. Allerdings stehe ich generell im Leben auf den Standpunkt: „Versuch macht kluch“.

Gruß

Ja, es lohnt sich schon einen Antrag zu stellen. Aber anders rum: wenn dein Geld derzeit ausreicht, dass bleib doch lieber auf den gesparten Talern sitzen. Sie einfach nur wegen dem Amt auszugeben finde ich nicht gut! Der „Überschuss“ wird, wennd ein Antrag durchgeht, erst einmal zu deinem Leben eingesetzt, bis es aufgebraucht ist! In dem neuen Antrag werden ALLE deine Geldeinnahmen angerechnet. Also auch, wenn z.B. deine Eltern dir 100 Euro überweisen weil du Geburtstag hast. Das ist nachvollziehbar und wird wie gesagt, auf Hartz4 angerechnet!
Wenn du noch im HH der Eltern lebst, sind sie noch zu einem Teil unterhaltsverpflichtet.
Ich würde mich bis Oktober durchschlagen!
Good luck!

Danke für die Antwort. Trotzdem hast du dir meine Frage anscheinend nicht ganz durchgelesen; ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Ich werde Wohngeld beantragen, da spielt das Gesparte dann nicht so eine Rolle. MfG

Danke für den Tipp, beantrage jetzt Wohngeld. Was da allerdings zu beachten ist: Mann muss ein Mindesteinkommen haben (deswegen habe ich es bisher nicht beantragt), dieses kann jedoch auch durch Erspartes gedeckt werden.

Hallo Lisa,
das ist leider falsch,
da ich mich nicht in einer Ausbildung befinde,
sind meine Eltern nicht barunterhaltspflichtig.
MfG