Lohnt sich Teilzeitjob im Vergleich zu 400€-Job?

Hallo,

folgendes Szenario. Ein Ehepaar (gemeinsam veranlagt), der Mann arbeitet Vollzeit, die Frau hat einen 400€-Job. Die Frau muss für den 400€-Job ja keinerlei Steuern zahlen und auch auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wirkt er sich nicht aus. Wenn jetzt die Frau umsteigt auf einen Teilzeitjob, und sagen wir mal 500€ verdient, kommen diese 500€ (6000€/Jahr) auf das gemeinsame Einkommen obendrauf. Man zahlt also richtig satt Steuern und das für die kompletten 6000€. Damit sich also der Umstieg von 400€-Job auf Teilzeitjob lohnt, muss deutlich mehr verdient werden, Sozialversicherungen zahlt man ja dann auch. Grob geschätzt (ich weiss, kommt auf das Einkommen des Mannes drauf an), muss die Frau doppelt so viel verdienen (800€/Monat), damit überhaupt so viel wie beim 400€-Job übrigbleibt.

Seh ich das richtig so?

Danke
Martin

Hallo

Wenn jetzt die Frau umsteigt auf einen Teilzeitjob, und
sagen wir mal 500€ verdient, kommen diese 500€ (6000€/Jahr)
auf das gemeinsame Einkommen obendrauf. Man zahlt also richtig
satt Steuern und das für die kompletten 6000€. Damit sich also
der Umstieg von 400€-Job auf Teilzeitjob lohnt, muss deutlich
mehr verdient werden, Sozialversicherungen zahlt man ja dann
auch.

Seh ich das richtig so?

Es ergeben sich andere Vorteile.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting

MfG Frank Müller

Hallo,

Es ergeben sich andere Vorteile.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting

Und wo genau ist der Vorteil, wenn die schon längst das Ehegattensplitting anwenden und nun eben zusätzlich Einkünfte zu versteuern wären?

Grüße

Und wo genau ist der Vorteil, wenn die schon längst das
Ehegattensplitting anwenden und nun eben zusätzlich Einkünfte
zu versteuern wären?

Frag ich mich auch. Denn was ist besser: Splittingtarif auf nur eine Einkunftsquelle (Ehemann) oder auf zwei Einkunftsquellen (Ehemann und Ehefrau)?

Vorteile sehe ich nur im Falle hoher Werbungskosten für die Ehefrau. Die müßten dann aber so hoch sein, daß man sich wieder fragen müßte, ob sie sinnvoll sind… Selbst dann muß man noch prüfen, ob die Zusammenveranlagung (Splittingtarif) gegenüber der getrennten Veranlagung (Grundtarif) vorteilhaft ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Und wo genau ist der Vorteil, wenn die schon längst das Ehegattensplitting anwenden und nun eben zusätzlich Einkünfte zu versteuern wären?

Frag ich mich auch. Denn was ist besser: Splittingtarif auf nur eine Einkunftsquelle (Ehemann) oder auf zwei Einkunftsquellen (Ehemann und Ehefrau)?

Na wir dürfen gespannt sein. Ansonsten hätten hinsichtlich der Vorteile vielleicht ein höherer eigener Rentenanspruch, Krankengeld oder Abrbeitslosengeld angeführt werden können. Dies setzt freilich voraus, dass man diesen Wert theoretisch bestimmen könnte und praktisch in der Lage wäre wahrzunehmen.

Grüße

Ansonsten hätten hinsichtlich der
Vorteile vielleicht ein höherer eigener Rentenanspruch,
Krankengeld oder Abrbeitslosengeld angeführt werden können.

Das hat aber nichts mehr mit einer steuerlichen Frage zu tun und würde sich außerdem mangels genauerer Daten in glaskugellesen wandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Ansonsten hätten hinsichtlich der
Vorteile vielleicht ein höherer eigener Rentenanspruch,
Krankengeld oder Abrbeitslosengeld angeführt werden können.

Das hat aber nichts mehr mit einer steuerlichen Frage zu tun
und würde sich außerdem mangels genauerer Daten in
glaskugellesen wandeln.

Ähm. Sorry, aber kann mir auch jemand sagen, ob das überhaupt so richtig ist, wie ich es dargestellt hatte.

Danke
Martin

Hallo!

Es kommt im Grunde hin.

Auf den cent kann das hier keiner rechnen, weil ja die ganzen Einkommensteuerparamter dafür erforderlich sind.

gruß

derschwede77

Hallo!

Es kommt im Grunde hin.

Auf den cent kann das hier keiner rechnen, weil ja die ganzen
Einkommensteuerparamter dafür erforderlich sind.

Das ist klar. Es ging mir nur darum, ob meine Annahme richtig ist, dass dass komplette Teilzeitjob-Einkommen der Frau auf das Gesamteinkommen obendraufgeschlagen und somit komplett versteuert wird.

Danke und Gruß
Martin

Hallo,

Das ist klar. Es ging mir nur darum, ob meine Annahme richtig ist, dass dass komplette Teilzeitjob-Einkommen der Frau auf das Gesamteinkommen obendraufgeschlagen und somit komplett versteuert wird.

Im Prinzip ja, wenn mit Gesamteinkommen das Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben gemeint ist. Es gibt im Internet auch Rechner, wo man sowas durchkaspern kann, wenn man keine allzukomplizierten Fälle hat.

Grüße

Hallo,

Ansonsten hätten hinsichtlich der Vorteile vielleicht ein höherer eigener Rentenanspruch, Krankengeld oder Abrbeitslosengeld angeführt werden können.

Das hat aber nichts mehr mit einer steuerlichen Frage zu tun

Also die Frage war, ob es sich gegenüber einem 400€-Job lohne bzw. ob da übehaupt mehr von übrig bliebe. Und da es eben durch die Steuer und SV-Abgaben weniger wird, gehört das meiner unmaßgeblichen Meinung sehr wohl dazu. Zumal dem aktuellem „Weniger“ die aus den SV-Abgaben resultierenden Leistungen gegenüberstehen und in die Beantwortung mit eingehen müssten. Wenn ein Steuerberater bei dieser Frage nicht zumindest auch auf die sozialsversicherungsrechtlichen Aspekte aufmerksam machte, dann könnte der wohl als schlechter Berater bezeichnet werden. Die Frage nun extra in eine Steuer- und SV-Frage aufzusplitten, wäre wohl auch wenig sinnvoll, weil eben beide Aspekte zu einer korrekten Beantwortung dieser Frage dazu gehören.

und würde sich außerdem mangels genauerer Daten in glaskugellesen wandeln.

Das hatte ich, wenn auch in andere Worte gekleidet, genau so gesagt.

Grüße