Lohnt sicher der Weg zum Steuerberater?

Hallo,
wollte nur mal grundsätzlich anfragen, falls
das überhaupt möglich ist, ob sich der Gang zum Steuerberater in
Verbindung zur Einkommenssteuererklärung Eurer Meinung nach lohnt.
Kann man annehmen, dass ein lediger Schichtarbeiter in Steuerklasse 1 grundsätzlich, aufgrund der höchsten Steuerbelastung, etwas rausbekommen MÜSSTE? Oder kann man dies nicht verallgemeinern? Was spielt besonders rein?

Schon mal vorab vielen Dank für die
Mühe.

EoS

Hallo, wenn nichts Spezielles dazu kommt (ETW, Auslandsdividende)
ist man m.E. bei einem Lohnsteuerhilfeverein -auch wegen der
Kosten- bestens aufgehoben. Gruß

Antwort eines Steuerberaters:

Der Weg lohnt zum StB sich bei Neuanschaffung von vermieteten Immobilien, generell bei umfangreichen Immobilienbesitz oder bei Kapitalanlagen, die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Des Weiteren bei nennenswerten betrieblichen Einkünften.

Wer Angestellter ist, und gut mit einer PC-Software umgehen kann, kann die ESt-Erklärung auch gut alleine hinkriegen. In vielen Fällen kann der StB auch nicht „mehr rausholen“, d.h. der Gang zum StB lohnt sich nicht.

Dennoch staune ich immer wieder, dass auch intelligente Leute teilweise massive Denkfehler in ihre Steuerklärung reinbringen, teilweise mit schädlichen Auswirkungen im 4-stelligen Bereich. Aber das sind sicher Ausnahmen.

Hallo,

ein Lohnsteuerhilfeverein ist nur dann bereit etwas zu tun, wenn eine Einkommensart vorhanden ist. Jeder halbwegs begabte Mitbürger kriegt das dann auch alleine hin. Man muß den Jahresverdienst dem Beitrag zum Verein und der gebotenen Leistung gegenüberstellen. Hier wird viel Werbung für nichts gemacht.

Sobald mehrere Einkommen aus unterschiedlichen Quellen vorhanden sind, darf kein Verein mehr helfen, dann sollte man zum Steuerberater wechseln.

Gruß
Selorius

Hallo,

mhmmmmmm…
da hat wohl jemand Ärger mit einem Lohnsteuerhilfeverein gehabt?

ein Lohnsteuerhilfeverein ist nur dann bereit etwas zu tun,:

„bereit, etwas zu tun“
welche bösartige Formulierung

wenn eine Einkommensart vorhanden ist.:

Falsch!!

Jeder halbwegs begabte
Mitbürger kriegt das dann auch alleine hin.:

bei der Flut der Steuergesetze wage ich das sehr zu bezweifeln.

Man muß den
Jahresverdienst dem Beitrag zum Verein und der gebotenen
Leistung gegenüberstellen. Hier wird viel Werbung für nichts
gemacht.:

einfach nur eine böswillige Unterstellung.

Sobald mehrere Einkommen aus unterschiedlichen Quellen
vorhanden sind, darf kein Verein mehr helfen:

noch falscher!!!

, dann sollte man
zum Steuerberater wechseln.:

sofern es der Lohnsteuerhilfeverein tatsächlich nicht mehr machen darf.

Die einzige, zumindest im Ansatz, richtige Aussage in diesem Posting

Nein, ich arbeite nicht für einen Lohnsteuerhilfeverein.

Gruß
Lawrence

@ Mod

ich schlage das Posting, auf das ich mich hier beziehe zur Löscung vor, weil es eine Aneinanderkettung von falschen Aussagen ist gepaart mit einem Schuß Bösartigkeit

…und was sagst Du zu meiner Frage?

Hallo,

dass sich in dem Fall der Weg zu einem Lohnsteuerhilfeverein allemal lohnt, da, und das ist wirklich nicht böse gemeint, Bassiswissen über das Steuerrecht fehlt.

Wenn man es sich zutraut, kann man es dann im zweiten Jahr, anhand der Vorlage des Lohnsteuerhilfevereins, selbst versuchen.

Findet man einen Steuerberater, der preislich ein ähnliches Segment bedient, kann man auch gerne zu diesem gehen.

Auch wenn da nicht viel dabei rauskommt, einen unschätzbaren Vorteil kann die steuerliche Beratung dennoch haben:

Es gibt etliche offene Verfahren vor Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof. Im Rahmen von Masseneinspruchsverfahren legen Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Einsprüche ein, an die der steuerliche Laie nicht denken kann.
Werden diese Verfahren positiv entschieden, kann es nach Jahren noch einen warmen Geldsegen in Form einer Steuererstattung geben.
So passiert es zum Beispiel momentan mit den Arbeitszimmern, bevor die Steuerescheide deshalb vorläufig aren.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Kann man annehmen, dass ein lediger Schichtarbeiter in
Steuerklasse 1 grundsätzlich, aufgrund der höchsten
Steuerbelastung, etwas rausbekommen MÜSSTE? Oder kann man dies
nicht verallgemeinern? Was spielt besonders rein?

Wenn der Schichtarbeiter Kosten hat, die er steuerlich geltend machen kann und die nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden, müsste er etwas herausbekommen. Das können zum Beispiel Kosten für private oder Kfz-Haftpflichtversicherungen sein. Das hängt aber nicht mit der „höchsten Steuerbelastung“ zusammen, sondern damit, ob überhaupt Einkommensteuer bezahlt wurde.

Wenn die Verwendung einer PC-Software zu kompliziert erscheint, kann man das auch von einem Steuerberater oder einem Hilfeverein machen lassen.

Cheers, Felix