Lohnt Stellungnahme bei diesem Verwarnungsgeld?

Hallo.
Ich habe eine Verwarnung vom Ordnungsamt bekommen und soll 25€ Verwarnungsgeld zahlen, weil ich auf einem Gehweg geparkt habe und Fußgänger dadurch behindert haben soll.
Die örtliche Situation ist aber etwas verzwickt (s.u.) und jetzt überlege ich, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Dazu würde ich mich übere eure Meinung freuen.

Zu Vorwurf 1 „Parken auf dem Gehweg“:
Daran stimmt soviel, dass ich auf erhöhtem Bordstein parke, ja! Allerdings ist auf dem Boden ein weißes Rechteck in Größe eines normalen PKWs aufgezeichnet, weshalb ich als Ortsfremder dachte, hier ist ein Parkplatz. Es steht zumindest kein Schild, das Gegenteiliges behauptet dort (ich weiß, das heißt noch lange nicht, dass es erlaubt ist - aber explizit verboten ist es eben auch nicht gewesen).

Zu Vorwurf 2 „Behinderung von Fußgängern“:
Das stimmt in Meinungen Augen überhaupt nicht. Die Stelle dort sieht so aus (etwas umständlich zu beschreiben):
Zunächst kommt die Hauswand, dann der Gehweg, der vom Haus quasi überdacht ist (eine Art Tunnel), dann kommt wieder die Hauswand und dann wieder Gehweg. Auf letzterem stand ich.
Bedeutet in meinen Augen: In diesem Tunnel ist genügend Platz für Fußgänger schätzungsweise 2 Meter breit - wieso soll ich also Fußgänger behindert haben?

Also:

  • Vorwurft 1 - okay… zwar Zähne knirschen wegen dem weiß eingezeichneten Rechteck, aber nun gut.
  • Vorwurf 2 - nicht einverstanden.

Stellung nehmen und Bußgeldbescheid riskieren?
Kann man überhaupt nur zu einem Teil der Verwarnung Stellung nehmen?

Ich danke für eure Hilfe!!

Hallo,

Das Parken auf dem Gehweg ist bis 2,8t zGM NUR in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 315 erlaubt und muss nicht extra verboten werden…Vorwurf 1!
Markierte Parkflächen (z.B. weiße Rechtecke) allein, werden nur auf Parkplätzen, in Haltverbots- oder Parkraumbewirtschaftungszonen (Zusatzzeichen: „Parken nur in markierten Parkflächen“) oder im Verkehrsberuhigten Bereichen ohne zusätzliche P Schilder eingesetzt.
Vorwurf 2 ist eine pauschalresultierende Brgründung aus Vorwurf 1 und somit nicht anfechtbar…Verwarnung annehmen!
Gruß
Mike

Hallo.Hallo Hansel 123, soviel vornweg, der Einspruch hat keine Chance.Aber ein Versuch ist es vielleicht wert, glaub ich aber nicht. Ich hatte fast identisches und bin mit dem Einspruch nicht durchgekommen. Habe sogar noch mit den Politessen gesprochen. Nach deren Meinung hätte ich (ich habe mein PKW beladen!)auf der Fahrbahn stehen bleiben sollen dann hätte ich kein Knöllchen bekommen. Da hätte ich aber den Fahrzeugverkehr(mit Strassenbahn) behindert. Das wäre aber laut Aussage der Politessen richtig gewesen. Ich muss dazu bemerken, das Fussgänger und Radfahrer noch ca. 2 m platz hatten.Der Bussgeldbescheid ist trotzdem gekommen damals noch 50 DM.

Hoffe Dir geholfenzu haben.MfG S-Vater

Ich habe eine Verwarnung vom Ordnungsamt bekommen und soll 25€
Verwarnungsgeld zahlen, weil ich auf einem Gehweg geparkt habe
und Fußgänger dadurch behindert haben soll.
Die örtliche Situation ist aber etwas verzwickt (s.u.) und
jetzt überlege ich, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Dazu
würde ich mich übere eure Meinung freuen.

Zu Vorwurf 1 „Parken auf dem Gehweg“:
Daran stimmt soviel, dass ich auf erhöhtem Bordstein parke,
ja! Allerdings ist auf dem Boden ein weißes Rechteck in Größe
eines normalen PKWs aufgezeichnet, weshalb ich als Ortsfremder
dachte, hier ist ein Parkplatz. Es steht zumindest kein
Schild, das Gegenteiliges behauptet dort (ich weiß, das heißt
noch lange nicht, dass es erlaubt ist - aber explizit verboten
ist es eben auch nicht gewesen).

Zu Vorwurf 2 „Behinderung von Fußgängern“:
Das stimmt in Meinungen Augen überhaupt nicht. Die Stelle dort
sieht so aus (etwas umständlich zu beschreiben):
Zunächst kommt die Hauswand, dann der Gehweg, der vom Haus
quasi überdacht ist (eine Art Tunnel), dann kommt wieder die
Hauswand und dann wieder Gehweg. Auf letzterem stand ich.
Bedeutet in meinen Augen: In diesem Tunnel ist genügend Platz
für Fußgänger schätzungsweise 2 Meter breit - wieso soll ich
also Fußgänger behindert haben?

Also:

  • Vorwurft 1 - okay… zwar Zähne knirschen wegen dem weiß
    eingezeichneten Rechteck, aber nun gut.
  • Vorwurf 2 - nicht einverstanden.

Stellung nehmen und Bußgeldbescheid riskieren?
Kann man überhaupt nur zu einem Teil der Verwarnung Stellung
nehmen?

Ich danke für eure Hilfe!!

Hallo Hansel 123,

durch einen Einspruch erhöht sich nicht automatisch das verwarnungsgeld.
Zum Falschparken kann ich nicht Stellung nehmen, da die Beschreibung der Örtlichkeit nicht nachvollziehbar ist. Ein Foto würde helfen.
M.f.G.

Hallo Hansel,

zunächst könnte man sagen, dass sich bei 25 EUR der Aufwand nicht lohnt, es sei denn, Du nagst am Hungertuch.

Andererseits klingt Deine Beschreibung der „Parkmarkierung“ und des Fußgängertunnels so, dass ich nicht verstehe, was Du falsch gemacht haben sollst. Wahrscheinlich hätte ich mein Auto auch dort abgestellt.

Mein Vorschlag daher: rufe doch einfach mal bei der Behörde an und frage nach, was diese Markierung auf dem Boden bedeuten soll oder ob Du evtl. doch irgend ein Schild übersehen hast.

Hast Du noch weitere Fragen, dann schreibe gerne zurück.

Viele Grüße aus Wiesbaden

Andreas

Danke für die bisherige Hilfe.
Ein Foto wäre das hier (wobei es nicht allzu gut ist - da man links nicht sehen kann, dass es da auch weiter geht - geht es aber).
http://www.fotos-hochladen.net/view/310820120184juev…

Das die Linienzeichnung auf dem Gehweg als Parkfläche anzusehen ist, kann nicht nachvollzogen werden. Dort wo Sie Ihren Pkw geparkt hatten, ist der 5 m Raum vor Kreuzungen oder Einmündungen, wo das Parken nicht gestattet ist.
Bezahlen Sie die 25 €

Nein, denn parken auf dem Gehweg ist verboten. Es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen aus STVO erlaubt.

L.G.

Hj