Hallo.
Ich habe eine Verwarnung vom Ordnungsamt bekommen und soll 25€ Verwarnungsgeld zahlen, weil ich auf einem Gehweg geparkt habe und Fußgänger dadurch behindert haben soll.
Die örtliche Situation ist aber etwas verzwickt (s.u.) und jetzt überlege ich, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Dazu würde ich mich übere eure Meinung freuen.
Zu Vorwurf 1 „Parken auf dem Gehweg“:
Daran stimmt soviel, dass ich auf erhöhtem Bordstein parke, ja! Allerdings ist auf dem Boden ein weißes Rechteck in Größe eines normalen PKWs aufgezeichnet, weshalb ich als Ortsfremder dachte, hier ist ein Parkplatz. Es steht zumindest kein Schild, das Gegenteiliges behauptet dort (ich weiß, das heißt noch lange nicht, dass es erlaubt ist - aber explizit verboten ist es eben auch nicht gewesen).
Zu Vorwurf 2 „Behinderung von Fußgängern“:
Das stimmt in Meinungen Augen überhaupt nicht. Die Stelle dort sieht so aus (etwas umständlich zu beschreiben):
Zunächst kommt die Hauswand, dann der Gehweg, der vom Haus quasi überdacht ist (eine Art Tunnel), dann kommt wieder die Hauswand und dann wieder Gehweg. Auf letzterem stand ich.
Bedeutet in meinen Augen: In diesem Tunnel ist genügend Platz für Fußgänger schätzungsweise 2 Meter breit - wieso soll ich also Fußgänger behindert haben?
Also:
- Vorwurft 1 - okay… zwar Zähne knirschen wegen dem weiß eingezeichneten Rechteck, aber nun gut.
- Vorwurf 2 - nicht einverstanden.
Stellung nehmen und Bußgeldbescheid riskieren?
Kann man überhaupt nur zu einem Teil der Verwarnung Stellung nehmen?
Ich danke für eure Hilfe!!