Hallo,
ich bin Wissenschaftliche Hilfskraft und verdiene monatlich ca. 860Euro in der Steuerklasse 1. Dazu arbeite ich noch als Honorarkraft, wegen Übungsleiterpauschale steuerfrei, da verdiene ich vielleicht noch 80Euro im Monat dazu.
Lohnt sich da überhaupt eine Steuererklärung?
ich hab von sowas keine Ahnung und leider auch meine Unterlagen nicht besonders gut sortiert, noch nie eine Steuererklärung gemacht. Jetzt hab ich auch noch gehört, Praxisgebühr sei evtl steuerlich absetzbar wie auch andere Kosten wegen Krankheit. Natürlich hab ich keinerlei Quittungen aufgehoben
Besteht da trotzdem ne Chance, dass ich das irgendwie anrechnen könnte? Geld verschenken kann ich mir echt nicht leisten, also werd ich wohl oder übel mal alles Zusammensuchen müssen, oder?
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo,
leider bin ich kein Steuerexperte. Ich glaube nicht dass du bei so einem geringen Einkommen eine Steuererklärung abgeben solltest. Die andere Seite ist ja auch, gibst du einmal eine ab, mußt du diese jedes Jahr wieder einreichen. Wenn ich bedenke dass ich viel mehr als du verdiene bei Steuerklasse 1 und ich bekomme um die 500,00 € raus, glaube dass du keine machen mußt.
Genau weiß ich dass aber auch nicht. Sorry dass ich nicht so richtig weiter helfen konnte.
VG
steuererklärung lohnt sich bei dem einkommen, praxisgebühr nicht. ich würde so einfach wie möglich machen (max. 30min. aufwand)
Hallo
eine Steuererklärung lohnt sich in 90% aller Fälle!
Im übrigen solltest Du generell die Quittungen sammeln, wenn Du hörst das meine diese Kosten (evtl.) von der Steuer absetzen kann.
Ohne Belege braucht man es gar nicht probieren!
Gruss Hermann
hallo,
zwei vorbemerkungen zur gestellten frage:
- „ich habe kein geld zu verschenken“ und belege nicht zu sammeln bzw. keinen überblick zu haben, widerspricht sich massiv!
- ohne zusammensuchen der belege und ausgaben kein überblick über die gesamtausgaben, die absetzbar wären. und damit auch keine aussage möglich, ob eine steuererklärung lohnt.
das ist nämlich von mehreren faktoren abhängig, z.b.:
- sind absetzbare ausgaben entstanden?
- sind die ausgaben belegbar?
- wurde unregelmäßig verdient (ungleiche monatl. einkünfte oder unterbrechungen?)
- wie hoch dürfte die rückerstattung sein und lohnt sich dann dafür der aufwand?
also:
- an steuer bekommt man - ausnahmen mal nicht berücksichtigt, wie z.b. verlustvortrag wegen hoher werbungskosten oder verluste aus wertpapiergeschäften - nur soviel zurück, wie man auch gezahlt hat. wer also z.b. 150euro steuer gezahlt hat, kann auch nur max. 150euro vom fa erstattet bekommen.
- vom bruttoeinkommen sind steurrlich relevante ausgaben abzuziehen - werbungskosten, vorsorgeaufwendungen, aus- udn weiterbildungskosten, ggfs. auch kosten wegen krankheit oder gesundheitsvorsorge. dafür müssen diese kosten aber 4% des gesamteinkommens übersteigen, sonst kann man den staat nicht daran „beteiligen“.
zum einkommen zählen auch erträge aus zinseinkünfte, dividenden etc. sowie miete, pacht.
wenn all diese informationen zumindest rudimentär vorliegen, dann kann man auch eine halbwegs fundierte aussage dazu machen, ob sich eine steuererklärung „lohnt“.
generell kann man sagen: eine stererklärung lohnt dann, wenn man eine rückerstattung erwartet. und eine rückerstattung steht dann an, wenn abzugsfähige bzw. absetzbare ausgaben in entsprechend großer höhe angefallen sind und/oder das einkommen über´s jahr unregelmäßig war.
ganz zum schluß: belege müssen in 99% der fälle immer her - ohne beleg keine anerkennung durch´s fa. also zukünftig lieber alles sammeln - wegwerfen kann man immer noch…
saludos, borito
Hallo zurück,
meistens lohnt sich eine Steuerklärung. In den Werbungskosten können Fahrtkosten, Kosten für Bewerbungen, Kosten für Arbeitsmittel oder für Weiterbildung im eigenen Beruf angegeben werden. Die Praxisgebühr, Zuzahlungen für Zahnersatz oder Brillen und Arzneimittel, und Fahrten zur Apotheke werden in den außergewöhnlichen Belastungen aufgeführt. Allerdings werden diese Beträge erst berücksichtigt, wenn sie mehr als 2% des jährlichen Einkommens überschreiten. Allerdings sind die Belege wichtig. Die möchte das Finanzamt sehen. Das Beste wäre, eine Steuer-CD zu kaufen (kann man absetzen), und einfach alles einzugeben. Dann sieht man, ob es sich lohnt.
Tschüss Sylke
hallo
bin leider auch nur laie.
Ich finde schon. Auf jedenfall einmal alles zusammen tragen.
Hallo,
wenn du keine weiteren einkünfte außer deiner Arbeit hast dann bist du mit 10320 €/Jahr über der Grenze v.8000 €. Musst du also meiner Meinung nach EStE abgeben.
Hallo Grüner Kaktus!
Ob es sich lohnt, eine Steuererklärung abzugeben hängt im Wesentlichen von den möglichen Ausgaben ab, die Sie steuersenkend geltend machen können.
Dies dürften bei Ihnen vor allem Werbungskosten sein (Fahrten zum Arbeitsplatz, sämtliche Fortbildungskosten, ggf. PC, falls Sie ihn überwiegend für Ihre Arbeit nutzen, Fachbücher, ggf. auch sonstige Kosten der Ausbildung …)
Dafür haben sie einen pauschalen Betrag von 920 Euro, d.h. wenn die tatsächlichen Ausgaben niedriger liegen wird dennoch dieser Betrag angesetzt (und bereits bei Ihrem Lohnsteuerabzug berücksichtigt). Sollten Ihre tatsächliche ausgaben aber über diesem Betrag liegen lohnt sich ggf. die Erklärung.
Hier bereits eine Einschränkung:
Das Finanzamt wird in der Regel nur Kosten anerkennen die Sie belegen können (Quittungen), alles andere ist sehr von der Kulanz abhängig.
Ein weiterer Grund eine Steuererklärung abzugeben wäre, wenn Sie eine private Rentenversicherung (Rürupp, Riester o.ä.) bzw. eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, da die Beiträge die Einkommenssteuer reduzieren.
Praxisgebühren werden Sie wohl niht steuermindernd geltend machen können, da diese ausergewöhnlichen belastungen bis 5? des zu versteuernden Einkommens selbst zu tragen sind. Das wären bei Ihnen ca 500 Euro im Jahr und ich wünsche Ihnen, das Sie so gsund sind, dass keine Krankheitskosten in dieser Höhe entstehen.
Selbstverständlich gibt es noch viele steuermindernde Tatbestände, die aber alle sehr speziell sind, so dass alle aufzuzählen diesen Rahme sprengen würde. Wenn Sie aber eine gezielte Nachfrage haben, versuche ich zu antworten
Gruß
Joachim
Es gibt das Sprichwort: Von nichts kommt nichts.
Gerade als wissenschaftliche Hilfskraft“ sollte man wissen, dass Keiner um die Einkommensteuererklärung „herum kommt“.
Da die Einkommensteuererklärung für Unkundige eine komplizierte Sache ist muss man sich als Laie viele Jahre damit intensiv beschäftigen und langsam „hineinzuwachsen“ und die jährlichen Änderungen mitzubekommen.
Wer seine Unterlagen „nicht besonders gut sortiert“, der muss „nachsortieren“.
Ohne „Quittungen“ läuft gar nichts.
Ja man hört so Vieles, aber das muss nicht die ganze Wahrheit sein.
Bei den Krankheitskosten gibt es den steuerlichen Begriff „zumutbare Belastung“.
Hallo, erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten! Ich habe meine Unterlagen jetzt sortiert, die monatlichen Abrechnungen sind leider nicht komplett, was ich zumindest habe, sind die Lohnsteuerkarten für die in Frage kommenden Jahre 2008 und 2008.
Also, ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass ich mit den „Werbungskosten“ und Kosten für Krankheit dann nicht den Betrag überschritten hätte, mit dem ich überhaupt etwas hätte absetzen können. Ich war zwar tatsächlich 9 Wochen krank und es sind einige Kosten angefallen, aber ich denke mal, dass sie den entsprechenden Betrag wenn, dann eh nur knapp überschreiten würden und Quittungen hab ich ja eh nicht mehr, also finde ich mich damit eben ab.
Mir war halt komplett nicht klar, dass ich auch Bücher hätte absetzen können. Allerdings sind das dann auch vor allem Bücher für meine Dissertation, meine Stelle ist zwar eine Qualifikationsstelle, die beinhaltet, dass ich dabei promoviere, aber ich weiß trotzdem nicht, ob dann Bücher für die Diss absetzbar wären überhaupt, die jetzt so nichts mit meiner Arbeit an der Uni zu tun haben. Ich werde trotzdem jetzt eben immer die Quittungen aufbewahren.
Verdiest war regelmäßig, abgesehen von einer Lohnerhöhung. Also würde ich wahrscheinlich nicht viel zurückbekommen und es würde sich nicht lohnen? Ich wusste ja, dass ich Geld zurückbekomme, wenn ich mit Lohnsteuerklasse 6 und 1 gearbeitet habe, weil das mal der Fall gewesen war, als ich 2 Jobs hatte; aber wenn ich nur einen Hauptjob Lohnsteuerklasse 1 und einen Nebenjob, der wegen Übungsleiterpauschale eh steuerfrei ist, habe, dann krieg ich von den Steuern aus dem Hauptjob nichts zurück, wenn ich nichts habe zum „absetzen“?
Das wäre zwar auf der einen Seite schade, auf der anderen Seite bräuchte ich mir wenigstens nicht den Stress zu machen und müsste mir nicht vorwerfen, dass ich Geld verschenkt habe. Wenigstens habe ich mich jetzt mal an den Zettelberg rangetraut und etwas Ordnung geschaffen. Ist halt ein Metier, dass bei mir extremen Stress auslöst, den ich von dem Job her schon genug habe.
Liebe Grüße!
Hallo,
ohne Quittung wird wohl kein Abzug möglich sein.
Weiterhin ist von den Krankheitskosten eine zumutbare Eigenbelastung abzuziehen, die man auf jedenfall selbst tragen muss. Die Höhe dieser Eigenbelastung ist abhängig vom Familienstand und vom Einkommen.
Mit freundlichen Grüßen