Lohnüberbezahlung...Zurücküberweisen?

Angenommen die Firma A zahlt dem Angestellten B, der seit ca einem dreiviertel Jahr krankgeschrieben wurde und derzeit von der Krankenkasse Geld bezieht aus versehen wegen einem Computerfehler wieder ganz normales Gehalt.

Die Firma A hat dem Angestellten B mit einem Brief darauf hingewiesen und bittet den Angestellten den Betrag an die Firma zurückzuzahlen.

Wie sieht das ganze rechtlich aus? Was würde passieren, wenn B den Betrag nicht zurücküberweist? Hat B überhaupt die Verpflichtung das Geld zurück zu überweisen?

Danke & schönes WE

K

Hallo,

Hat B überhaupt die
Verpflichtung das Geld zurück zu überweisen?

natürlich! Wenn jemand aus welchem Grund auch immer etwas erhält, was ihm nicht zusteht, ist es doch schon der normale Menschenverstand, dass er es wieder herausgeben muss (komische Frage…)

Weil man mit „Menschenverstamd“ vor Gericht nicht argumentieren kann, gibt es einen wunderschönen Paragrafen, und zwar §812 BGB. In diesem und den folgenden Paragrafen ist das erschöpfend geregelt. Dort steht zwar auch, dass man das zu Unrecht erhaltene nicht mehr herausgeben muss, wenn man es selbst nicht mehr hat (so genannte Entreicherung), aber das gilt nicht, wenn man erkennen musste, dass einem das nicht zusteht.

Im vorliegenden Fall würde es schwer werden, so zu argumentieren. Möglich wäre es z.B. dann, wenn vielleicht der AG allen Mitarbeitern eine Sonderzahlung leistet und der kranke Mitarbeiter denkt, dass er das auch bekommt (weil es sich auf Leistungen des Vorjahres bezieht etc.)

Ansonsten würde ich es schnellstens zurücküberweisen. Für den AG ist es auch nicht schön, dass der MA so lange krank ist (wegen Vertretung und so) und da sollte man nicht noch eins draufsetzen, indem man sagt „das behalte ich jetzt“. Wenn der AG klagen muss, um sein Geld zurückubekommen, kann das Verhältnis später (bei Rückkehr) vergiftet sein.

Gruss Hans-Jürgen
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