Lohnverkürtzung bei Unentschuldigten Fehlen?

Servus Leute ich habe Folgendes Problem!

Ich war jetzt seit über 1 Jahr Azubi als Koch in einem Hotelbetrieb. In Diesen Monat habe ich Blockunterricht von 36 Std weswegen sie mich in der Woche für ca 4 Std in den Betrieb holen dürfen! Selbstverständlich haben sie aba weit m,ehr als 4 Std mich in den Betrieb geschickt. MEist jeden Tag nach der Schule von ca 17-23 Uhr. Dadurch hab ich in der Schulzeit offt gepennt wodurch meine Noten merklich runter Gingen und ich auch derbe Viele Fehlstunden bekommen hatte. Außerdem sind sie ohne meines wissens in mein Zimmer gegangen und haben ein Kabel verlegt. Am nächsten tag wollten sie Fotos machen von mein Zimmer, was ich zuließ weil mein Zimmer nicht das sauberste war. Was ich nicht zuließ war das das Halbe Hotel die Fotos zu gesicht bekahm. Auch wenn der Chef meint es war kein Einbruch in die Privatsphäre seh ich es anders! Durch den kleinen shock und Wutanfall bin ich dann unentschuldigt(also ohnen einen Gelben schein) für 10 Tage fort gewesen. Aus weiteren betrieblichen Punkten unterschreibe ich heute mein Aufhebungsvertrag um wo anders meine Ausbildung vortzusetzten. Gerade habe ich gesehen das mein Lohn von eigentlich ca 150€ (miete von der personal wohnung wird gleich mit abgezogen) jetzt nur noch 38€ sind fpr diesen Monat! MEine vermutung: Sie haben die 10 Tage(davon ja min 2 Ruhetage also 8 Arbeitstage) vom Lohn abgezogen…

Ist das Rechtens oder nicht? Dürfen die das?

Hallo Patrick,

du hast einen Abrechnungszettel bekommen? Da müsste der Abzug ja ausgewiesen sein. Unentschuldigtes Fehlen kostet Geld, in der Regel 1/20 der Ausbildungsvergütung pro Tag. Andererseits hast du wohl auch Überstunden gemacht. Da kannst du die Gegenrechnung aufmachen und die Bezahlung verlangen. Das musst du swchriftlich geltend machen, aber in Euro und Cent ausgerechnet. Das ist nicht einfach und du tust gut daran, dich an die Gewerkschaft NGG (Nahrung, Genuss, Gaststätten)zu wenden.

Grüße von fgyer3

Hallo und guten Morgen,

meint Tipp: Nimm deine Unterlagen und geh zur kostenlosen Rechtshilfe bei dem zuständigen Gericht.
Als Auszubildender hat du sehr viele Rechte die das BBIG regeln. Einen Aufhebungsvertrag solltest du auf keinen Fall unterschreiben! Das bringt Folgeprobleme mit sich.

Leider gibt es sehr viele dieser sogenannten ausbildungsbetriebe, die ihre Azubis knechten.

Ich wünsche dir viel Glück bei deiner neuen Ausbildungsstelle und hoffe, dass du da mehr Glück hast.

Gruß

Ich glaube die dürfen das, da unentschuldigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz.

Lieber Patrick,
eines vorweg, ich bin kein Anwalt!!!
Meine Meinung ist die, wie folgt.:

  1. Nimm Dir einen Anwalt!
  2. Warum haben Sie ein Kabel verlegt? Es war DEIN Zimmer!!!
  3. Warum hattest Du FEHLstunden, wenn Du in der Schule warst???Wenn auch geschlafen, aber Du warst anwesend. Du verschweigst was!
  4. Warum unterschreibst Du einen Aufhebungsvertrag, wenn Du nichts dafür kannst! Wieder verschweigst Du etwas!
  5. Sollte es eine Personalwohnung vom Hotel sein, ist natürlich schon die Frage, wie und ob Du es ´so schlimm hinterläßt` das man Foto´s macht!

Ich schreibe Dir deswegen so ausführlich, da ich glaube, das Du an dieser Situation nicht ganz unschuldig bist.

MfG Oliver

P.S. In der heutigen Zeit, Internet u.ä.sollte es möglich sein, seine Rechtschreibung im Griff zu haben!

Hallo,
ja ich denke dass dürfen die.
mfg

Hallo Patrick,
Dein Arbeitgeber ist berechtigt, die Fehltage vom Lohn abzuziehen. Ist wie unbezahlter Urlaub.
Viele Grüße
Maria

Hallo,
ob die das dürfen hängt von deinem Alter ab.
Wenn du volljährig bist dann dürfen die das.
wenn nicht dann nicht.
Frag doch mal beim Gaststättenverband und bei der IHK nach,was die zu so einer Ausbildung sagen.

Hallo

Servus Leute ich habe Folgendes Problem!

Ich war jetzt seit über 1 Jahr Azubi als Koch in einem
Hotelbetrieb. In Diesen Monat habe ich Blockunterricht von 36
Std weswegen sie mich in der Woche für ca 4 Std in den Betrieb
holen dürfen! Selbstverständlich haben sie aba weit m,ehr als
4 Std mich in den Betrieb geschickt. MEist jeden Tag nach der
Schule von ca 17-23 Uhr. Dadurch hab ich in der Schulzeit offt
gepennt wodurch meine Noten merklich runter Gingen und ich
auch derbe Viele Fehlstunden bekommen hatte.

das wird dir kein Arbeitgeber als Ausrede durchgehen lassen. Du hättest dich in dem Fall selbst absichern müssen, indem du das alles dokumentierst (anhand von Fotos oder Stechkarten, falls ihr sowas nutzt) - also fürs nächste Mal merken. Und ganz wichtig wäre gewesen dich in der Handwerkskammer zu melden und das anzuzeigen, bzw. einen anonymen Tipp zu geben!

Außerdem sind sie
ohne meines wissens in mein Zimmer gegangen und haben ein
Kabel verlegt. Am nächsten tag wollten sie Fotos machen von
mein Zimmer, was ich zuließ weil mein Zimmer nicht das
sauberste war. Was ich nicht zuließ war das das Halbe Hotel
die Fotos zu gesicht bekahm. Auch wenn der Chef meint es war
kein Einbruch in die Privatsphäre seh ich es anders!

Auch ziemlich grenzwertig. Stand in deinem Mietvertrag etwas, dass der Vermieter jederzeit deine Räumlichkeiten betreten darf? In Wohnungsmietverträgen steht eine ähnliche Klausel, dort heißt es aber dass der Mieter jederzeit den Zugang nach seinen Möglichkeiten zu gewähren hat. Find ich ne Frechheit, wie das bei dir gemacht haben, aber prüfe mal die Mietvereinbarung - so denn es denn eine gibt.

Durch
den kleinen shock und Wutanfall bin ich dann
unentschuldigt(also ohnen einen Gelben schein) für 10 Tage
fort gewesen. Aus weiteren betrieblichen Punkten
unterschreibe ich heute mein Aufhebungsvertrag um wo anders
meine Ausbildung vortzusetzten. Gerade habe ich gesehen das
mein Lohn von eigentlich ca 150€ (miete von der personal
wohnung wird gleich mit abgezogen) jetzt nur noch 38€ sind fpr
diesen Monat! MEine vermutung: Sie haben die 10 Tage(davon ja
min 2 Ruhetage also 8 Arbeitstage) vom Lohn abgezogen…

Ist das Rechtens oder nicht? Dürfen die das?

So genau weiß ich das jetzt gar nicht, aber ich denke schon, dass das Rechtens ist, lies dazu mal das hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Ihr seid beide in der Bringschuld, und du hast deine Leistung nicht erbracht, so hart es auch klingen mag… lass dich das nächste Mal besser einfach krank schreiben. War auch keine sonderlich kluge Aktion :frowning:

Liebe Grüße, Stepz

Hallo,
ich weiss es nicht. Besser einen Anwalt fragen - evtl. Gerichtskostenhilfe beantragen (als Azubi sicher möglich).
mfg
Michael

Hallo Patrick,
Kurze Antwort, ja das dürfen die.
Gegen die Veröffentlichung der Fotos hättest Du andere Mittel gehabt, da das eine eindeutige Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs war.
Das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit stellt einen klaren Grund zur fristlosen Kündigung dar, gegen die Du auch keine Chance vor dem Arbeitsgericht gehabt hättest. (Ich weiß wovon ich rede, ich bin ehrenamlicher Richter beim Arbeitsgericht.)
Mit einem Aufhebungsvertrag und der Möglichkeit die Ausbildung anderswo zu beenden bist Du glimpflich davon gekommen.
Sei bei Deiner neuen Stelle etwas vorsichtiger, Du könntest sonst in ernsthafte Schwierigkeiten kommen.
Viel Erfolg bei Deiner beruflichen Weiterentwicklung, Johannes

hallo,
hier kannst du ein anwalt für arbeitsrecht konsultieren
… denke das ich hier dir kein rat geben kann.sorry
gruß lena