Lohnverlust durch Kürzung der Arbeitsstunden

Hallo.

Folgende erfundene Situation:

Herr A. arbeitet in einem Midi-Job (800 Euro-Job) als Teamleiter für eine Fremdfirma und hat 8 Mitarbeiter in einem Supermarkt zu koordinieren. Seine Frau arbeitet dort mit ihm zusammen auf 400 Euro Basis. Die Mitarbeiter werden aber Stundenweise von der Firma bezahlt.
Nun ist es so, dass der Arbeitgeber Herrn A. mitgeteilt hat, dass die Stunden reduziert werden müssten, sonst müsste Personal reduziert werden (oder er, wenn er das nicht schafft). Statt wie bisher 3-4 Stunden Arbeitszeit, dürfen die Mitarbeiter nur noch 2 Stunden arbeiten und müssen dieselbe Leistung erbringen.

Nachdem nun Herr A. und seine Frau sich zu Hause hingesetzt haben, sind beide zu folgendem Ergebnis gekommen. Wenn die Stunden so reduziert werden wie es sich der Arbeitgeber wünscht hat Herr A. statt 560 Euro nur noch ca. 395 Euro Lohn in der Tasche. Bei seiner Frau sind es statt ca. 300 Euro Lohn nur noch 155 Euro Lohn im Monat. Das geht den anderen Mitarbeitern genauso.

Meine erste Frage: Darf der Arbeitgeber so etwas tun? Niemand der dort arbeitet möchte Harz4 beziehen, aber laut Wohngeldrechner bekämen einige der Mitarbeiter trotz dem hohen Verlust nur ca. 50 Euro mehr Wohngeld.

Meine zweite Frage: Sollte Personal reduziert werden und Herr A. kündigt zum Beispiel seiner Frau nicht, könnten sich da andere Mitarbeiter beschweren und sagen es ist unfair. Könnte man verlangen dass eher seine Frau geht und ein anderer Mitarbeiter bleibt?

Meine dritte Frage: Sollte Herr A. wirklich unter die 400 Euro kommen, wäre er dann noch Krankenversichert durch den Arbeitgeber, denn das war er ja vorher als er über 400 Euro kam. Oder müsst er dann zur ARGE und dort beantragen dass man ihm die Krankenkasse bezahlt?

Vielen Dank für eure Antworten.

Schönen Abend noch :o)

Hallo.

Hallo,

Folgende erfundene Situation:

Herr A. arbeitet in einem Midi-Job (800 Euro-Job) als
Teamleiter für eine Fremdfirma und hat 8 Mitarbeiter in einem
Supermarkt zu koordinieren. Seine Frau arbeitet dort mit ihm
zusammen auf 400 Euro Basis. Die Mitarbeiter werden aber
Stundenweise von der Firma bezahlt.

Also auch der Midijobber ?( Koordinator )
Wurden in den einzelnen Verträgen fixe Minimalstunden vereinbart, oder allgemein flexibel ?

Nun ist es so, dass der Arbeitgeber Herrn A. mitgeteilt hat,
dass die Stunden reduziert werden müssten, sonst müsste
Personal reduziert werden (oder er, wenn er das nicht
schafft). Statt wie bisher 3-4 Stunden Arbeitszeit, dürfen die
Mitarbeiter nur noch 2 Stunden arbeiten und müssen dieselbe
Leistung erbringen.

Hat der Koordinator denn vorher auch nur 2 - 4 Stunden gearbeitet ?

Nachdem nun Herr A. und seine Frau sich zu Hause hingesetzt
haben, sind beide zu folgendem Ergebnis gekommen. Wenn die
Stunden so reduziert werden wie es sich der Arbeitgeber
wünscht hat Herr A. statt 560 Euro nur noch ca. 395 Euro Lohn
in der Tasche. Bei seiner Frau sind es statt ca. 300 Euro Lohn
nur noch 155 Euro Lohn im Monat. Das geht den anderen
Mitarbeitern genauso.

Wenn keine schriftlichen Vereinbarungen zu den minimalen Arbeitsstunden getroffen wurden, scheint das möglich.

Meine erste Frage: Darf der Arbeitgeber so etwas tun? Niemand
der dort arbeitet möchte Harz4 beziehen, aber laut
Wohngeldrechner bekämen einige der Mitarbeiter trotz dem hohen
Verlust nur ca. 50 Euro mehr Wohngeld.

Bei vereinbarten flexiblen Arbeitszeiten kann er das.

Meine zweite Frage: Sollte Personal reduziert werden und Herr
A. kündigt zum Beispiel seiner Frau nicht, könnten sich da
andere Mitarbeiter beschweren und sagen es ist unfair. Könnte
man verlangen dass eher seine Frau geht und ein anderer
Mitarbeiter bleibt?

Wenn der Koordinator für die Kündigungen zuständig wäre, wäre es durchaus sinnvoll, Personalentscheidungen sinnvoll zu begründen.

  • Betriebszugehörigkeit
  • Erfahrung und Arbeitsleistung
  • Zuverlässigkeit

So etwas könnte in einer Belegschaftsversammlung besprochen werden.

Meine dritte Frage: Sollte Herr A. wirklich unter die 400
Euro kommen, wäre er dann noch Krankenversichert durch den
Arbeitgeber, denn das war er ja vorher als er über 400 Euro
kam.

Solange das Brutto noch über 400 € läge, gewiss. Darunter wäre es abzuwarten, ob der Midijob - Vertrag bestehen bleiben würde.

Oder müsst er dann zur ARGE und dort beantragen dass man
ihm die Krankenkasse bezahlt?

Es wäre durchzurechnen, wie hoch die gemeinsamen Netto - Einkünfte incl. Wohngeld wären.
Abzüglich Miete + NK ( ohne Strom und Telefon )+ Heizkostenabschlag sollten für 2 Personen 2 x 90 % der Regelleistung verfügbar bleiben.

Andernfalls wäre ein Antrag auf ergänzende Sozialleistungen beim Jobcenter ( ehemals ArGe ) zu stellen. In diesem Fall wären die Eheleute als Bedarfsgemeinschaft zu sehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Schönen Abend noch :o)

Dito

mfg

nutzlos

Hallo nutzlos :o)

Danke für die schnelle Antwort.

Möchte zu einigen Dingen die du geschrieben hast antworten. Ist ja alles frei erfunden. :o)

Ja, der Midojobber wird auch so bezahlt. Stundenweise. Er hat kein Festgehalt.

In den Arbeitsverträgen steht dass man so lange bleiben muss bis man mit seiner Arbeit fertig ist.

Es gibt mündliche und auch als „Leitfaden“ ausgedruckte Vorgaben wieviel Arbeitsstunden man brauchen muss, die aber nicht immer eingehalten worden sind bzw. eingehalten werden können. Z.B.: zu wenig Personal, zu viel Warenaufkommen.

Der Teamleiter arbeitet von Montags bis Samstags. Betreut nicht nur einen Markt.

Der Teamleiter soll entscheiden wer vom Team gehen soll, bzw. wer die Leistung nicht erbringt, muss gehen.
Da die Firma kaum mit den Mitarbeitern zu tun hat und der Teamleiter um die Schwächen und Stärken des Teams weiss, überlässt man ihm die Entscheidung.

Der Midijob des Teamleiters soll bestehen bleiben, da man davon ausgeht muss, dass nicht immer die volle Anzahl an Mitarbeitern zum Arbeitsantritt da sein „können“. Was auch der Fall ist. Es sind nicht immer alle Mitarbeiter da. Was aber nicht daran liegt das sie krank sind oder keine Lust haben. Manche können nur 1, 2 bzw. 3 mal in der Woche. Das war bisher kein Problem. Wer da war, der war eben da und wer nicht, verdiente eben weniger.

„Wenn“ das Ehepaar vom Jobcenter Geld erhalten würde, könnte der Jobcenter dem Ehepaar sagen es müsse sich andere Arbeitsplätze suchen um wieder aus dem ALG2 zu fallen ODER dürfte das Paar den Arbeitsplatz behalten?

Gruß

o)

Hallo nutzlos :o)

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

Dafür sind wir hier zusammen .

Möchte zu einigen Dingen die du geschrieben hast antworten.
Ist ja alles frei erfunden. :o)

Ja, der Midojobber wird auch so bezahlt. Stundenweise. Er hat
kein Festgehalt.

Dann sollte er wenigstens schon mal darauf achten, das sein Netto über 400 € bleibt. Das wird in harten Zeiten bestimmt auch von den Kollegen verstanden. ( Besonders, wenn es ein gutes Arbeitsklima gibt )

In den Arbeitsverträgen steht dass man so lange bleiben muss
bis man mit seiner Arbeit fertig ist.

Was " variabele Arbeitszeit " bekräftigt.

Es gibt mündliche und auch als „Leitfaden“ ausgedruckte
Vorgaben wieviel Arbeitsstunden man brauchen muss, die aber
nicht immer eingehalten worden sind bzw. eingehalten werden
können. Z.B.: zu wenig Personal, zu viel Warenaufkommen.

Diese Vorgabe würde dann letztlich die Belegschaft eines jeweiligen Arbeitstages betreffen. Sie sagt noch nichts darüber aus, wie viele Monatsstunden der einzelne Mitarbeiter sammelt.

Der Teamleiter arbeitet von Montags bis Samstags. Betreut
nicht nur einen Markt.

Was den Fortbestand seiner Anstellung untermauert. Einen gewissen Zeitaufwand wird er dafür doch minimal fix behalten müssen.

Der Teamleiter soll entscheiden wer vom Team gehen soll, bzw.
wer die Leistung nicht erbringt, muss gehen.

Was durchaus ein 1. begründberes Kriterium sein könnte. Nach Möglichkeit wäre die Belastbarkeit der Kollegen dann natürlich individuell abzutasten.

Da die Firma kaum mit den Mitarbeitern zu tun hat und der
Teamleiter um die Schwächen und Stärken des Teams weiss,
überlässt man ihm die Entscheidung.

Sinnvoller, als eine " Fernentscheidung " aus einer unwissenden
Direktionsebene, die diese Kriterien nicht kennen würden.

Der Midijob des Teamleiters soll bestehen bleiben, da man
davon ausgeht muss, dass nicht immer die volle Anzahl an
Mitarbeitern zum Arbeitsantritt da sein „können“. Was auch der
Fall ist.

Nachvollziehbar, wenn Arbeiten erledigt werden müssen, die in vereinbarten Zeiträumen auch zu erledigen sind . Man müßte ja auch noch beachten, was die Firma bezüglich der Mitarbeiterzahl mit dem Kunden vereinbart hätte.

Es sind nicht immer alle Mitarbeiter da. Was aber
nicht daran liegt das sie krank sind oder keine Lust haben.
Manche können nur 1, 2 bzw. 3 mal in der Woche. Das war bisher
kein Problem. Wer da war, der war eben da und wer nicht,
verdiente eben weniger.

Ist so weit auch nachvollziehbar. Solange die Koordination stets funktioniert…

Da müßte letztlich geschaut werden, wie sich die Stunden sinnvoll auf die MA verteilen ließen.

Wie wäre es denn im fiktivem Beispiel jetzt mit dem Arbeitsauftrag bezüglich der Mitarbeiterzahl zu sehen ?

  • gleiche Arbeit in weniger Zeit ? ( Mitarbeiter in " Reserve " egal )
  • gleiche Arbeit in gleicher Zeit ? ( dafür weniger MA pro Markt und Schicht )
  • allgemein weniger Mitarbeiter ? ( also kleinere " Reserve " )

„Wenn“ das Ehepaar vom Jobcenter Geld erhalten würde, könnte
der Jobcenter dem Ehepaar sagen es müsse sich andere
Arbeitsplätze suchen um wieder aus dem ALG2 zu fallen ODER
dürfte das Paar den Arbeitsplatz behalten?

Wer wäre nicht froh, wieder aus ALG II mit angemessener Arbeitsleistung herauszukommen ? Eventuell kann die " Unabhängigkeit " von vornherein auch mit einem weiteren Minijob oder SV - pflichtigem Job der Gattin aufrecht erhalten werden.

Da wäre fiktiv ja noch zu beachten, warum das Ehepaar genau an der momentanen Beschäftigung festhalten wollte oder müßte.
Subjektive Bevorzugung der Gattin wäre in Hinsicht auf die Kündigungsfrage allerdings dann sehr ungerecht gegenüber den Kollegen…:frowning:(

Gruß

o)

mfg

nutzlos