Hallo nutzlos :o)
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Dafür sind wir hier zusammen .
Möchte zu einigen Dingen die du geschrieben hast antworten.
Ist ja alles frei erfunden. :o)
Ja, der Midojobber wird auch so bezahlt. Stundenweise. Er hat
kein Festgehalt.
Dann sollte er wenigstens schon mal darauf achten, das sein Netto über 400 € bleibt. Das wird in harten Zeiten bestimmt auch von den Kollegen verstanden. ( Besonders, wenn es ein gutes Arbeitsklima gibt )
In den Arbeitsverträgen steht dass man so lange bleiben muss
bis man mit seiner Arbeit fertig ist.
Was " variabele Arbeitszeit " bekräftigt.
Es gibt mündliche und auch als „Leitfaden“ ausgedruckte
Vorgaben wieviel Arbeitsstunden man brauchen muss, die aber
nicht immer eingehalten worden sind bzw. eingehalten werden
können. Z.B.: zu wenig Personal, zu viel Warenaufkommen.
Diese Vorgabe würde dann letztlich die Belegschaft eines jeweiligen Arbeitstages betreffen. Sie sagt noch nichts darüber aus, wie viele Monatsstunden der einzelne Mitarbeiter sammelt.
Der Teamleiter arbeitet von Montags bis Samstags. Betreut
nicht nur einen Markt.
Was den Fortbestand seiner Anstellung untermauert. Einen gewissen Zeitaufwand wird er dafür doch minimal fix behalten müssen.
Der Teamleiter soll entscheiden wer vom Team gehen soll, bzw.
wer die Leistung nicht erbringt, muss gehen.
Was durchaus ein 1. begründberes Kriterium sein könnte. Nach Möglichkeit wäre die Belastbarkeit der Kollegen dann natürlich individuell abzutasten.
Da die Firma kaum mit den Mitarbeitern zu tun hat und der
Teamleiter um die Schwächen und Stärken des Teams weiss,
überlässt man ihm die Entscheidung.
Sinnvoller, als eine " Fernentscheidung " aus einer unwissenden
Direktionsebene, die diese Kriterien nicht kennen würden.
Der Midijob des Teamleiters soll bestehen bleiben, da man
davon ausgeht muss, dass nicht immer die volle Anzahl an
Mitarbeitern zum Arbeitsantritt da sein „können“. Was auch der
Fall ist.
Nachvollziehbar, wenn Arbeiten erledigt werden müssen, die in vereinbarten Zeiträumen auch zu erledigen sind . Man müßte ja auch noch beachten, was die Firma bezüglich der Mitarbeiterzahl mit dem Kunden vereinbart hätte.
Es sind nicht immer alle Mitarbeiter da. Was aber
nicht daran liegt das sie krank sind oder keine Lust haben.
Manche können nur 1, 2 bzw. 3 mal in der Woche. Das war bisher
kein Problem. Wer da war, der war eben da und wer nicht,
verdiente eben weniger.
Ist so weit auch nachvollziehbar. Solange die Koordination stets funktioniert…
Da müßte letztlich geschaut werden, wie sich die Stunden sinnvoll auf die MA verteilen ließen.
Wie wäre es denn im fiktivem Beispiel jetzt mit dem Arbeitsauftrag bezüglich der Mitarbeiterzahl zu sehen ?
- gleiche Arbeit in weniger Zeit ? ( Mitarbeiter in " Reserve " egal )
- gleiche Arbeit in gleicher Zeit ? ( dafür weniger MA pro Markt und Schicht )
- allgemein weniger Mitarbeiter ? ( also kleinere " Reserve " )
„Wenn“ das Ehepaar vom Jobcenter Geld erhalten würde, könnte
der Jobcenter dem Ehepaar sagen es müsse sich andere
Arbeitsplätze suchen um wieder aus dem ALG2 zu fallen ODER
dürfte das Paar den Arbeitsplatz behalten?
Wer wäre nicht froh, wieder aus ALG II mit angemessener Arbeitsleistung herauszukommen ? Eventuell kann die " Unabhängigkeit " von vornherein auch mit einem weiteren Minijob oder SV - pflichtigem Job der Gattin aufrecht erhalten werden.
Da wäre fiktiv ja noch zu beachten, warum das Ehepaar genau an der momentanen Beschäftigung festhalten wollte oder müßte.
Subjektive Bevorzugung der Gattin wäre in Hinsicht auf die Kündigungsfrage allerdings dann sehr ungerecht gegenüber den Kollegen…
(
Gruß
o)
mfg
nutzlos