Lohnverzicht und Tarifkommision im Bereich TVöD

Ich habe die Beiträge, die sich mit dem Thema Lohnverzicht beschäftigen, aufmerksam gelesen. Es ginge mir jedoch einmal um eine grundsätzliche Frage. In meinem Fall geht es um einen Verkehrsflughafen im nordbayrischen Raum (TVöD). Wie ihr in den Medien vielleicht verfolgt habt geht es diesem Flughafen „sehr schlecht“. Es stehen verschiedene Alternativen und Einsparungmöglichkeiten (derzeit ca. 5,5%) im Raum um die MA „die mehrheitlich für eine Einsparung sein sollen?“ daran zu beteiligen. Das ganze soll über eine Tarifkommision, die Gewerkschaften, Verdi, Komba und DBB mit der Geschäftsführung ausgehandelt werden. Der BR ist bei dieser Aktion angeblich komplett ausgeklammert. Nun stellt sich für mich die grundsätzliche Frage, ob dies überhaupt in dieser Form möglich und/oder rechtens ist. Schon die 3 Gewerkschaftsvertreter sind sich ja uneins über die Vorgehensweise. Die (vom BR) eingesetzte Tarifkommision erst recht. Müsste nicht jeder einzelne über eine Änderung seiner vertraglichen und tariflichen Entlohnung zustimmen und könnte er diese verweigern. Ich habe schon einiges recherchiert, über dieses Thema gibt es aber so gut wie nichts zu lesen. Ein Urteil eine Arbeitgerichtes ist schon gleich gar nicht zu finden, oder ist diese Praxis nur noch nicht mit Nachdruck in Frage gestellt worden. Über Beispiele oder gar Fälle wo dies schon mal probiert wurde, würde ich mich sehr freuen.
Es bedankt sich schon im Voraus für eure Antworten

Rudiweißnicht (oder etwa doch)

Sorry . . .

OG