Lohnverzicht wegen drohender Insolvenz

Guten Tag,

Dem Pflegebetrieb in dem eine Bekannte arbeitet geht es momentan sehr schlecht und er lässt sich schon seit letztem Jahr nur noch durch Rücklagen aufrechterhalten.

Nun wurde an die Angestellten die Bitte herangetragen sich Überlegungen zu machen du Vorschläge einzubringen, was gemacht werden könnte um den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten.

Durch die Rücklagen könnte der Betrieb noch max. 1 Jahr geführt werden.

Nun die Frage, wenn die Angestellten über einen gewissen Zeitraum auf einen Teil des Gehaltes oder Urlaubsgeld verzichten würden, hätte dies dann Auswirkungen auf das evtl. später zu zahlende Urlaubsgeld?

Oder wie könnten die Angestellten dem Betrieb helfen ohne später Dumm da zu stehen?

Besten Dank

auf einen Teil des Gehaltes oder Urlaubsgeld verzichten würden,
hätte dies dann Auswirkungen auf das evtl. später zu zahlende Urlaubsgeld?

Falls Du Arbeitslosengeld statt Urlaubsgeld meinst: Jeder Verzicht auf Gehalt/ Urlaubsgeld bedeutet Verzicht auf Arbeitslosengeld.

Oder wie könnten die Angestellten dem Betrieb helfen ohne
später Dumm da zu stehen?

Zuerst an sich selber denken, neuen Job suchen, bevor der Betrieb pleite ist, und sich alle anderen Ex- Arbeitnehmer bewerben.

Das Problem ist auch: Von einem Betrieb wie dem Deiner Bekannten setzen sich die guten Leute schnell ab. Zurück bleiben nur die, die nix anderes finden, und der Betrieb geht noch schneller zugrunde.

Noch etwas: Die Pflege- Branche boomt derzeit, und es wird ausreichend verdient.

Besten Dank

Erdbeerzunge

Sofort woanders bewerben!
Hi!

Sofort woanders bewerben!

Gruß
Falke

Hi,

was leider immer öfters vorkommt: Wenn die Angestellten von der Schieflage des Arbeitgebers wissen, kann es durchaus vorkommen, dass ein evtl. eingesetzter Insolvenzverwalter zu einem gewissen Grad die Gehälter zurückfordern kann. Aus dem Grund: Schnell wo anders bewerben.

Grüße

Meine Bekannte arbeitet nun schon gut 30 Jahre in diesem Betrieb und wird noch nach dem alten Tarifvertrag bezahlt.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers müsste sie Lohntechnisch ziemliche Einbußen hinnehmen und ihre Zusatzrente würde von einem Neuen Arbeitgeber auch nicht mehr einbezahlt werden.

In unserer Region wird bei den meisten Betrieben Ortsüblich und nicht nach Tarifvertrag bezahlt.

Außerdem hat sie bei manchen Patienten schon Leistungsnachweise Privater Pflegedienste gesehen, bei denen Leistungen abgerechnet wurden die Definitiv nicht erbracht wurden.

Sie möchte erstens wegen dem Lohn und zweitens wegen den nicht korrekten Abrechnungen mancher Privaten Pflegedienste schon gerne in ihrem Betrieb bleiben und solche Machenschaften nicht mitmachen müssen.

Sie sagt, dass es unlängst einer anderen Pflegestation im Nachbarort Finanzmäßig auch schlecht ging, aber die haben sich wieder erholt.

@ Wolfgang.

Davon, dass ein Insolvenzverwalter von den Angestellten bis zu 3 Monatslöhne zurückfordern kann habe ich jetzt erst gehört und gelesen.
Ich wusste bis jetzt nur von der Regelung dass ein Arbeitnehmer bei einer Insolvenz bis zu 3 Ausstehende Monatslöhne aus einer Kasse bekommen kann die extra für solche Eventualitäten eingerichtet wurde.

Servus, Herbert,

im Gegensatz zu manch anderen halte ich schon noch etwas von Betriebstreue. Es soll ja durchaus noch Arbeitgeber geben, die ihre Mitarbeiter auch nicht im Regen stehen lassen, wenns denen mal schlecht geht. Wenns 30 Jahre lang mit meinem Arbeitgeber super geklappt hat, würde ich, wenn die Chance besteht, daß der Betrieb sich noch mal berappelt, auch mal für kurze Zeit über einen Lohnverzicht nachdenken, um den Laden zu retten.
Abgesehen davon, daß man sich als älterer Arbeitnehmer ziemlich schwer tut, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Gut, die Rechtlichen Fragen, was passieren kann, wenn der Betrieb doch noch pleite geht, sollten geklärt werden. Aber es soll auch schon Betriebe gegeben haben, die sich durch solche Opfer ihrer Mitarbeiter finanziell wieder erholt haben.

Hochachtung, daß ihr zumindest drüber nachdenkt und nicht nur auf euch selbst schaut (Stichwort Ellbogengesellschaft)

Gruß Manu

Sofort woanders bewerben!

Meine Bekannte arbeitet nun schon gut 30 Jahre in diesem
Betrieb und wird noch nach dem alten Tarifvertrag bezahlt.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers müsste sie Lohntechnisch
ziemliche Einbußen hinnehmen

Wenn sie arbeitslos wird, muß sie noch mehr Einbußen hinnehmen, und kämpft mit den jüngeren Ex- Kollegen um einen der freien Arbeitsplätze bei anderen Firmen…

Mein Rat wäre nach wie vor:
Sofort woanders bewerben, und den Marktwert feststellen. Davon die Entscheidung für einen Wechsel abhängig machen.

Hi,

@ Wolfgang.

Davon, dass ein Insolvenzverwalter von den Angestellten bis zu
3 Monatslöhne zurückfordern kann habe ich jetzt erst gehört
und gelesen.
Ich wusste bis jetzt nur von der Regelung dass ein
Arbeitnehmer bei einer Insolvenz bis zu 3 Ausstehende
Monatslöhne aus einer Kasse bekommen kann die extra für solche
Eventualitäten eingerichtet wurde.

Das habe ich eben auch noch gefunden:
http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/2…

Und ja, das Arbeitsamt zahlt Insolvenzgeld, aber das sind halt keine 100% sondern nur um die 70% (wenn ich mich recht erinnere). Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw. ) wenn überhaupt dann nur anteilig. Und wenn der Insolvenzverwalter von dir mal 3 Monatsgehälter zurück fordert (musst Du natürlich gleich bezahlen) und dir das Arbeitsamt auf Antrag nach einigen Tagen erst max. 70% wieder bezahlt - da bleibt ne verdammt große Lücke…

Wegen dem Rest: Letzenendes ist es ihre Entscheidung und auch ihr Risiko. Kann beides passieren, eine wirtschaftliche Erholung oder eben die Insolvenz…

Hallo,

Dem Pflegebetrieb in dem eine Bekannte arbeitet geht es
momentan sehr schlecht und er lässt sich schon seit letztem
Jahr nur noch durch Rücklagen aufrechterhalten.

nicht schön, dass es dem Betrieb schlecht geht, gut dass noch so viel Rücklagen da sind.

Nun wurde an die Angestellten die Bitte herangetragen sich
Überlegungen zu machen du Vorschläge einzubringen, was gemacht
werden könnte um den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten.

Wieso ist das Aufgabe der Mitarbeiter?

Durch die Rücklagen könnte der Betrieb noch max. 1 Jahr
geführt werden.

Offensichtlich hat der Betrieb in der Vergangenheit ja ganz erhebliche Gewinne erwirtschaftet, wenn Rücklagen für ein ganzes Jahr vorhanden sind.

Nun die Frage, wenn die Angestellten über einen gewissen
Zeitraum auf einen Teil des Gehaltes oder Urlaubsgeld
verzichten würden, hätte dies dann Auswirkungen auf das evtl.
später zu zahlende Urlaubsgeld?

Das kommt auf den Inhalt des Arbeitsvertrags an.

Oder wie könnten die Angestellten dem Betrieb helfen ohne
später Dumm da zu stehen?

Wieso sollen die Angestellten die „Karre aus dem Dreck ziehen“? Solange noch Rücklagen da sind, ist doch alles gut.

Hier scheint nach dem üblichen Prinzip „Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert“ verfahren zu werden.

Lange lief der Laden gut, so dass tüchtig Gewinne zur Seite geschafft werden konnten. Läuft der Laden jetzt nicht so gut, müssen die Angestellten Opfer bringen. Das ist doch total krank.

Ich würde zusehen, dass ich schnellstmöglich aus dem Laden raus käme. Ich kenne nicht einen Fall, wo die Angestellten, die zu Opfern bereit waren, am Ende nicht doch die Dummen waren, also so zu sagen doppelt „geleimt“.

Das ist eben der Unterschied, zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer:

Der Unternehmer trägt das Risiko, streicht aber auch die Gewinne ein. Der Arbeitnehmer hat keinen oder nur geringen Anteil am Unternehmensgewinn, trägt aber kein Risiko.

Jeder Versuch, dem Arbeitnehmer das unternehmerische Risiko aufzubürden und deswegen Lohnverzicht zu fordern, pervertiert den Kapitalismus endgültig.

Gruß

S.J.