Lohnverzug und nun?

Beispielfall: Arbeitnehmer Martin Mustermann hat einen mündlichen Arbeitsvertrag und stellt fest, daß die Zahlungsmoral seines Arbeitgebers schlecht ist. Herr Mustermann weißt nicht so genau, was er tun soll oder tun darf:

  1. Darf Mustermann fristlos kündigen? Reicht ein Fax?
  2. Hat Mustermann dann Recht auf ALG 1?
  3. Darf Mustermann das „Leistungszurückbehaltungsrecht“ nach BGB wahrnehmen und auf vollständigen Eingang der offenen Löhne warten (bezahlter Sonderurlaub?) und danach fristlos kündigen wegen der Zahlungsmoral der Vergangenheit, mit der Vermutung, daß die Zahlungsmoral auch für die Zukunft nicht besser sein wird?

Wie wäre so ein Beispielfall zu lösen?

Darf Mustermann fristlos kündigen?

Kommt drauf an, wie lang bzw. mit wie vielen Löhnen/Gehältern der Arbeitgeber in Verzug ist.

Reicht ein Fax?

Nein.

Hat Mustermann dann Recht auf ALG 1?

Das kommt wiederum auf die Beantwortung der Frage zur 1. Frage an.

Darf Mustermann das „Leistungszurückbehaltungsrecht“ nach
BGB wahrnehmen und auf vollständigen Eingang der offenen Löhne
warten

Wie bereits erwähnt: Kommt drauf an wie lange und wie viel im Verzug.

(bezahlter Sonderurlaub?)

Nein, damit hat das Zurückbehaltungsrecht nichts zu tun.

und danach fristlos kündigen

Kommt drauf an …

Was wichtig sein kann:
Wenn man den Eindruck hast, dass sein Unternehmen in Schwierigkeiten ist, sollte man in Betracht ziehen, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Falls man nämlich doch noch Gehalt bekommst, und das Unternehmen geht in ein paar Monaten in Konkurs, kann der Konkursverwalter den Lohn zurückfordern, weil ja eine Insolvenz zu erwarten war. Auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen !

[MOD] Geht doch :wink:
Hi!

Danke für die Änderung der Wortwahl :wink:

LG
Guido

Hallo! Nehmen wir für das Beispiel 3 offene Löhne an… Ist ja nur ein Musterfall…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Nehmen wir für das Beispiel 3 offene Löhne an…

Der Herr Hensche [gern verlinkter Fachanwalt für Arbeitsrecht] sagt dazu folgendes http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG