hallo ich bin seit dem 23.8.11 auf bornout krangeschrieben bis zum 25,9,11 und am 26.9.11 bis 17.10.11 auf schmerzen im knie…vom anderen arzt war seit dem nicht wider arbeiten nun kamm die lohnabrechnung vom AG…da wurde lohn nur bis 4.10. und danach krankengel berechnet…ich bekomm aber kein krankengelt…
steht mir die lohnfortzahlung den nur für die 6 wochen zu obwolich an 2 volligverschidene diagnosen erkrankt bin?
bitte um antort schnellstmöglich
lg
Hallo,
Ihre Knieerkrankung ist eine vollkommen neue Krankheit.
Somit beginnt für den Arbeitgeber ab dem 26.9.11 wieder die Pflicht für sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten.
In der Regel weiß der Arbeitgeber nicht, dass es sich um verschiedene Krankheiten handelt, da die Diagnose nicht auf dem Krankenschein vermerkt ist.
Er müßte sich also mal mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und fragen, ob eine neue Krankheit vorliegt.
PS: Sie haben große Schwierigkeiten bei der Rechtschreibung!
Hallo,
die Frage hat nichts mit Arbeitssicherheit zu tun.
MfG
Hallo, nummer35,
als langjähriger Rentner habe ich davon keine Ahnung mehr. aber ich empfehle dir, bei Google zu suchen:
Lohnfortzahlung bei mehrfacher Erkrankung
Du findest dort Ausführzngen zur Erkrankung mit neuer Krankheit während der 6 Wochen und auch Lohnfortzahlung nach Ablauf der 6 Wochen mit neuer Krankheit, wenn du zwischenzeitlich gearbeitet hast.
mfg Manfred
6 Wochen zahlt der Arbeitgeber danach die Krankenkasse Krankengeld so ist es üplich
Sie suchen einen Arbeits-Rechts-Experten
Hallo Hummer35,
Sie suchen einen Experten fuer ARBEITSRECHT. Mein Fachgebiet sind aber Internet-Abmahnungen. Bitte fragen Sie nochmal einen anderen Experten.
Hoffe, Sie finden schnell Hilfe
Veranda
Hallo,
normalerweise muss hier der Lohn weitergezahlt werden.
Eine einzige Ausnahme der Arbeitgeber setzt sich mit der Krankenkasse in Verbindung und die zahlt freiwillig Krankengeld, aber hier müssten Sie von der Krankenkasse einen Bescheid bekommen.
Ich würde mich mit dem AG in Verbindung setzen,manchmal wird die zweite Erkrankung übersehen.
Ich hoffe ein bisschen geholfen zu haben.
Emi
Hallo,
eine gesicherte Antwort kann ich dir leider nicht geben. Könnte mir aber vorstellen, dass es nur für die 6 WOchen Lohnfortzahlung gibt. Der AG weiß ja nicht an was du erkrankt bist und ob die weitere Krankmeldung damit zusammenhängt oder nicht.
Ich denke deine Krankenkasse kann dir da eine gesicherte Auskunft geben. Sie würde ja auch das Krankgeld zahlen, oder? Auf jeden FAll sind dort Leute die sich in diesen Sachen auskennen und auch deinen Fall dann kennen. Viel Glück!
ich kann da auch nur Vermutungen anstellen, deswegen möchte ich die Frage nicht beantworten
Bitte wende Dich an Deinen zuständigen Betriebsrat.
Danke!
Lieber hummer 35,
die frage kann ich nicht beantworten.
Bitte wählen Sie einen Arbeitsrecht-Experten aus.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Experte für Schwerbehinderte
Hallo, erstens möchte ich dich bitten, beim nächsten Mal deine Frage Korrektur zu lesen, denn sehr schwer ist deine Frage bei den Fehlern in der Rechtsschreibung nachzuvollziehen.
Ist man arbeitsunfähig bzw. besteht Arbeitsunfähigkeit wegen unterschiedlichen Erkrankungen, spricht man von Wiederholungskrankheit und in solchen Fällen entsteht der Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung jeweils neu.
Voraussetzung für den erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch ist jedoch, dass der AN zwischen zwei Erkrankungen gearbeitet oder nur deshalb nicht gearbeitet hat, weil die Zeit arbeitsfrei war oder er nur wenige Stunden arbeitsfähig war, in der er aber keine Arbeitsleistung zu erbringen hatte.
Dies ist in deinem Fall aber nicht gegegeben, weil du gleich nach dem Ende der ersten Krankschreibung wieder neu krankgeschrieben wurdest.
Gruß Cassie
gebe bitte obigen Link ein
hiermit müsste Deine Frage beantwortet sein.
L.G. digicam
tut mir leid, das ist zu unklar geschildert. Außerdem kenne ich mich in dem Lohnfortzahlungsgesetz auch nicht so gut aus.
Ich empfehle, das Lohnfortzahlungsgesetz zun studieren.
Viel Glück
Du kannst Widerspruch einlegen und bei erneuter Ablehnung Klage erheben.
Hierbei unterstützt Dich Deine Gewerkschaft oder der VdK.
Hallo hummer35,
zu Deinem Problem kann kann ich Dir keine kompetente Antwort geben, da ich keine Ahnung von der Sache habe.
Gruß Joachim
Guten Tag,
leider bin ich nicht der Experte, den Sie Suchen. Mein Schwerpunkt ist Arbeits- und Umweltschutz, nicht Arbeitsrecht.
Viel Glück trotzdem
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise