Lohnzahlung auf einmal Verlangen?

Hallo www,ler
Ein AN will nach längerer Krankheit in „seinen“ Betrieb zurück.
Die Firma hat seit längerem Lohnzahlungsschwierigkeiten und Zahlt die Löhne in drei Raten aber nicht regelmäßig irgendwann halt!
Der AN der jetzt wieder Arbeiten will möchte aber seinen Lohn aufeinmal Bezahlt haben und zwar Pünktlich, er fordert den AG dazu auf ihm vor aufnahme der Arbeit Schriftlich zu Bestätigen das er seinen Lohn Pünktlich und aufeinmal bekommt. Doch das will/kann der AG nicht.
Was sollte der AN tun???

Servus,

hier hab ich etwas von Dr. Hensche RA, der das wohl ganz gut zusammenfasst:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Ergänzend - davon redet RA Dr. Hensche nicht: Wenn der AN Wert darauf legt, kann er natürlich auch selber das Unternehmen an die Wand fahren, von dem er lebt - er muss nicht abwarten, bis die Krankenkassen das für ihn erledigen.

Wobei es wesentlich bequemer ist, die Verschrottung des Unternehmens durch eine der beteiligten Krankenkassen besorgen zu lassen. Anruf genügt: Da die Krankenkassen in eigener Sache vollstrecken lassen können, und nicht warten müssen, bis ein Richter Zeit hat, geht das schnell, brutal und effizient - viel besser als Russen-Inkasso.

Die Agentur für Arbeit zahlt pünktlich, bloß halt weniger und nicht so arg lang.

Schöne Grüße

MM
der sich freut, wenn er zum Füllen seines Brotkorbes beitragen kann

Hallo Bernd,

Der AN der jetzt wieder Arbeiten will möchte aber seinen Lohn
aufeinmal Bezahlt haben und zwar Pünktlich, er fordert den AG
dazu auf ihm vor aufnahme der Arbeit Schriftlich zu Bestätigen
das er seinen Lohn Pünktlich und aufeinmal bekommt. Doch das
will/kann der AG nicht.

Und was erwartet sich der AN von diesem Schriftstück? Will er dann dem AG sagen: „Du pöser Pube Du?“, wenn’s wieder nicht klappt?
In der Regel ist die Zahlungsvariante im Arbeitsvertrag bereits niedergelegt, jedes weitere Schriftstück darüber hinaus ist Unsinn.

Was der AN machen soll, um so was in Zukunft zu vermeiden? Sich einen liquiden AG suchen! Und zwar kurzfristig!

Grüße
Jürgen

wie die Vorredner bereits sagten, was soll das bringen. natürlich kann der AN seinen AG daraufhin abmahnen ihm künftig seinen lohn pktl. zu zahlen. wenn dei Fa. das nicht kann sollte sich der AN gleich was anderes suchen, anstatt da wieder anfangen zu wollen, denn i.d.R ist das das erste anzeichen der bald eintretenden beerdigung des unternehmens.

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Hallo an alle, natürlich bin ich schon seit längerem auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.Habe auch schon einige Bewerbungen Geschrieben. Im Moment bin ich noch AU, die Endet am 30.06.07
ich könnte jetzt direkt von der AU zum Arbeitsamt gehen
oder halt doch nochmal in den alten Betrieb-wo,s kein Geld gibt-
was würdet ihr tun?? ich bin hin und her gerissen - einerseits
Arbeitslos - oder doch Job behalten aber kein Geld - es ist zum Verzweifeln.
Gruß Bernd

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Ja, wenn es so ist, siehts natürlich anders aus. Wenn der Betrieb dich einstellen würde haste natürlich erstmal wieder Arb.verhältnis, aus dem heraus es sich sicherlich besser Bewerbungen schreiben lässt, als aus der Arbeitslosigkeit selbst. Bleibt der Lohn aus und die Fa. wird beerdigt gibts Insolvenzgeld (gem. Vorschriften).

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