Lohnzahlung/Bedeutung Satz in AV

Hallo,
wenn in einem Arbeitsvertrag folgender Satz steht:
„Das Arbeitsentgelt wird monatlich nachträglich zum Monatsende bezahlt“

was heist das? Wann muss der Lohn ausbezahlt werden? Und ist es auch normal, das wenn z.B. der Lohn Juli am 18.08 kommt, wobei da auch nur ein Teilbetrag (ca70%) bezahlt wurde? Und wann müsste nach o.g. Satz aus AV der Lohn bezahlt werden?
Was kann man da tun, man hat ja auch verpflichtungen, die am 1. des Monats bezahlt werden müssen (Miete usw.)
Hoffe, es kann jemand helfen

Hallo

wenn in einem Arbeitsvertrag folgender Satz steht:
„Das Arbeitsentgelt wird monatlich nachträglich zum Monatsende
bezahlt“

was heist das? Wann muss der Lohn ausbezahlt werden?

Unklare Formulierungen können letztendlich nur im Wege der Vertragsauslegung gerichtlich ausgelegt werden. Als AN würde ich mich auf den Standpunkt stellen, daß hiermit ein Lohnanspruch am Monatsletzten des jeweiligen Arbeitsmonates besteht. Also der Januar ist am 31.01., der Februar ist am 28.02 zu bezahlen, usw.

Und ist
es auch normal, das wenn z.B. der Lohn Juli am 18.08 kommt,
wobei da auch nur ein Teilbetrag (ca70%) bezahlt wurde?

Nein.

Und
wann müsste nach o.g. Satz aus AV der Lohn bezahlt werden?

siehe oben

Was kann man da tun, man hat ja auch verpflichtungen, die am

  1. des Monats bezahlt werden müssen (Miete usw.)
    Hoffe, es kann jemand helfen

Letztendlich kann man seine Rechte geltend machen (bzw es versuchen). Also zum Beispiel den Arbeitgeber ordentlich abmahnen oder einen Fachanwalt hinzuziehen.

Gruß,
LeoLo