Lohnzahlung bei fristloser Kündigung

Ein AN wurde zum 23.2.09 fristlos gekündigt. (Kündigungsschutzklage läuft)
Bis wann muß der AG Lohn zahlen?
Im konkreten Fall wäre der Lohnzahltag der 28.2. gewesen.(lt.AV: Vergütung erfolgt montl. bis spätestens zum fünften Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden )
Der AN hat bis 10.3. noch keine Zahlung vom AG erhalten und ist somit Zahlungsunfähig. (Miete, Versicherungen, etc.)

Diese Frage und ähnliche wurden schon mehrfach beantwortet.
Bitte mal die Suche benutzen!

Hallo,
danke für die Antwort. Ich habe schon unter SUCHEN geschaut, kann aber nichts finden.

Hallo,
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

MfG maxx2

Hallo,

Im konkreten Fall wäre der Lohnzahltag der 28.2.
gewesen.(lt.AV: Vergütung erfolgt montl. bis spätestens zum
fünften Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden )

Und wie kommst du dann auf den 28.02.? Der Vertrag sagt ja nun was ganz anderes. Oder sind die Abrechnungsmonate in dem Fall nicht die Kalendermonate?

Der AN hat bis 10.3. noch keine Zahlung vom AG erhalten und
ist somit Zahlungsunfähig. (Miete, Versicherungen, etc.)

Dann sollte der AN [erst] mal den Ex-AG fragen, was da los ist.

MfG