Lohnzahlung bei Mitnahme von Kollegen im Firmenbus

Ich habe bis zur Baustelle von meiner Wohnung aus ca. 12km. Nun wurde mir ein Firmenfahrzeug aufs Auge gedrückt, vorher wurde ich abgeholt. 80 Km UMWEG soll ich nun fahren am Tag um zwei Arbeitskollegen einzusammeln. Muss ich das unentgeltlich tun? Für mich gilt der BRTV Bauhauptgewerbe.

Also, ich denke das ist Arbeitszeit, denn du bist ja für die Firma tätig, aber genau weiß ich das nicht. Da solltest du mal einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Liebe Grüße, Gerti

Jo, das denke ich auch, werd mal gleich bei meinem Gewerkschaftssekretär anrufen, der soll des mal den Juristen vom DGB geben, mal gucken was da rauskommt.

Danke derweilen

Hallo,
ich bin kein Tarifexperte.
Wenn Du in der Gewerkschaft bist, frage dort nach.
sleepydog

80 Km UMWEG soll ich nun fahren am Tag um

zwei Arbeitskollegen einzusammeln. Muss ich das unentgeltlich
tun? Für mich gilt der BRTV Bauhauptgewerbe.

Gilt definitiv als Arbeitszeit. Da ziehen die Paragraphen 315, 316, 612 und 670 BGB.