Hallo allerseits
Wer streikt bekommt keinen Lohn sondern von der Gewerkschaft Streikgeld, soweit ist alles klar.
Was ist aber mit den Kollegen, die nicht in der Gewerkschaft sind und auch nicht streiken, aber auch nicht arbeiten können weil die Streikenden den Betrieb blockieren. Sie melden sich persönlich oder telefonisch als arbeitsbereit und werden von der Leitung nach Hause geschickt.
Bekommen sie für diese Zeit Lohn? Wenn ja, warum? Wenn nicht, warum nicht? Sie wollen ja arbeiten.
Mit gespannten Grüßen
Chrischi
Nachfrage
Hi!
Reden wir hier von einer klassischen Aussperrung oder durch eine „einfache“ Blockade der Streikenden (also, der AG würde schon, wenn er könnte)?
LG
GUido
Reden wir hier von einer klassischen Aussperrung oder durch
eine „einfache“ Blockade der Streikenden (also, der AG würde
schon, wenn er könnte)?
Hi Guido
Es geht um eine Blockade des Betriebes, keine Aussperrung.
Vielleicht noch zur Erklärung; Ein städtisches Unternehmen des ÖPNV wird bestreikt, die Streikenden stehen vor der Tür und haben einen Bus in die Einfahrt des Betriebshofes gefahren, so daß kein Fahrzeug herein oder heraus kann.
Niemand hindert irgend jemanden an der Arbeit, es geht einfach nicht.
Chrischi
Nicht so einfach
Hi!
Niemand hindert irgend jemanden an der Arbeit, es geht einfach
nicht.
Naja - warum lässt der AG nicht einfach räumen (Nötigung wäre da ein Stichwort, das nicht selten Erfolg verspricht).
Egal, das war ja nicht die Frage.
Mein (ACHTUNG!) Bauchgefühl sagt mir gerade, dass der AG zahlen muss (Annahmeverzug).
Mir fallen da Urteile ein, nach denen der AG auch zahlen muss, wenn AN während eines Streiks beurlaubt oder freigestellt sind, weshalb ich jetzt in diese Richtung tendiere.
Aber da muss ich noch mal tiefer suchen, also verlasse Dich nicht auf diese Aussage.
LG
Guido
Ahoi, Chrischi
wie Guido schon schrieb…
Annahmeverzug…Der Anspruch auf Zahlung des Gehalts für die an den streitigen Tagen ausgefallene Arbeit ergibt sich aus § 615 BGB i. Verb. mit § 293 BGB.
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das sog. Betriebs- und Wirtschaftsrisiko. Er muß den Lohn also auch dann zahlen, wenn …
BAG, Urteil vom 14.12.1993 - 1 AZR 550/93 -
Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer
Fundstellen: AP Nr. 129 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; EzA Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf
weiteres hier…
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/c…
LG JSP
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WOW! Danke!
Huhu!
Danke für die klare Quelle!
Auf die Schnelle habe ich nix ergooglet, und für Bücher war ich echt zu beschäftigt.
LG
Guido
Ahoi, gerngeschehen!
…für die klare Quelle! *grübel*…eher piratenuntypisch, oder .-)
LG JSP
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Danke
Hallo Pirat
Vielen Dank für die Antwort und den Link. Ich glaube, es läuft auf
Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer
heraus. Ich wußte gar nicht, daß es so etwas gibt! Ich dachte, Vertrag ist Vertrag und das Betriebsrisiko liegt allein beim Unternehmen.
Interessant.
Viele Grüße
Chrischi
Hallo,
das ist dann wohl eine Betriebs(teil)stillegung (keine Aussperrung), die die Rechtsfolge hat, dass auch
die Arbeitsverhältnisse der Arbeitswilligen suspendiert werden (keine Lohnzahlungspflicht).
Abgesehen davon ist diese Blockade rechtswidrig.
Grüße
EK
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Hi!
das ist dann wohl eine Betriebs(teil)stillegung (keine
Aussperrung), die die Rechtsfolge hat, dass auch
die Arbeitsverhältnisse der Arbeitswilligen suspendiert werden
(keine Lohnzahlungspflicht).
Gibt es dafür irgendeine Quelle?
Abgesehen davon ist diese Blockade rechtswidrig.
Eben deshalb versteht mein Bauch das nicht!
Der AG kann räumen lassen und somit den Arbeitswilligen die Möglichkeit schaffen - da wäre er doch in der Pflicht (das u.g. Urteil mal außen vor).
Es ist nicht so, dass ich Dir nicht glaube (so anmaßend bin ich dann doch nicht), aber ich „finde es einfach ungerecht“.
LG
Guido
Hallo Guido,
Gibt es dafür irgendeine Quelle?
handel.hamburg.verdi.de/tarifrunde_eh_2007/ download/data/0705__a-z_streikrecht.pdf
S. 66 steht alles, was Du brauchst.
Abgesehen davon ist diese Blockade rechtswidrig.
Eben deshalb versteht mein Bauch das nicht!
Der AG kann räumen lassen und somit den Arbeitswilligen die
Möglichkeit schaffen - da wäre er doch in der Pflicht (das
u.g. Urteil mal außen vor).
Mit Gewalt? Nein! Er kann natürlich eine einstweilige Verfügung beantragen, doch das kann dauern, so
lange muss er nicht warten. Die Nichtgewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf Schadensersatz
gegen die Blockierer, weil ihnen ein Lohnausfall entsteht.
Viele Grüße
EK