Lohnzahlung bei unentschuldigtem Fehlen

Ich hab mal ne Frage, hab das Forum schon durchwuselt, aber nix ähnliches gefunden was mir da meine Frage beantworten könnte.

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber darüber informiert wird, das er aus betrieblichen Gründen (der Firma gehts bescheiden) eine ordentliche Kündigung erhalten wird, und der Arbeitnehmer daraufhin trotzig reagiert, seinen Arbeitsplatz sofort verlässt mit der Aussage das er einen Krankenschein reinreichen will, dieser aber nie erscheint, und er dann bis zum Ende der Kündigungsfrist unentschuldigt von der Arbeit fern bleibt, hat er dann trotzdem Anspruch auf eine Lohnfortzahlung während seiner unentschuldigten Fehlzeit ???

mfg

Quietschferkel

Hallo,

ist das eine ernstgemeinte Frage?

Selbst wenn der AN wirklich arbeitsunfähig wäre, müsste ohne AU-Bescheinigung nicht gezahlt werden.

http://www.juraforum.de/gesetze/EFZG/7/7_EFZG_leistu…

Und wenn die Bescheinigung tatsächlich käme, wenn er einen Arzt finden würde, der ihm AU bescheinigt, wäre Beweiswert der Bescheinigung erschüttert. Er müsste dann tatsächlich den Nachweis über seine Arbeitsunfähigkeit führen (Schweigepflichtentbindung, Begutachtung durch anderen Arzt …).

Wenn ihm das gelänge, dann bestände Entgeltforzahlungspflicht.

Ansonsten aber: Ohne Arbeit kein Lohn.

VG
EK