Lohnzahlung bei Unfall

Hallo,
ich habe bei einem Fuhrunternehmen nebenbei gearbeitet. Ich hatte dort einen kleinen Unfall, wobei die Stoßstange wirklich nur leicht beschädigt wurde. Bin rückwärts gegen einen Stein gefahren. Konnte sie aber alleine wieder reparieren (eine Schraube war ausgebrochen). Jetzt will ein mir meinen Restlohn (316 €) nicht bezahlen, weil er, angeblich, sie reparieren lassen hat und es 450€ gekostet hat und seine Versicherung erst alles über 1000€ bezahlt. Die Stoßstange wurde später mit zwei anderen Unfällen (Fremdeinwirkung) ausgetauscht.
Darf er meinen Lohn auch bei Nebentätigkeit für die Reparatur einbehalten? Wo dazu was?
Er hat seine 7,5Tonner auf 3,5 t ablasten lassen. Die Fahrer sollen aber beim Kunden angeben, daß es sich um 7,5Tonner handelt. Ich durfte 320 kg zuladen und habe 1,6 t zugeladen.
Nun meine ganzen Fragen:

  1. Was bringt ihm das? Ist das nicht Betrug gegenüber dem Kunden, Mitbewerber oder der Versicherung?
  2. Ist der Kunde verpflichtet die max. Zuladung zukontrollieren?
  3. Zahlt die Versicherung im Falle eines Unfalls, vielleicht sogar mit Todesfolge,bei 5-facher Überladung? Oder ist der Fahrer dann der dumme?
  4. Was kann ich gegen so einen unseriösen Mann tun, denn man muß je die Fahrer und Bevölkerung schützen, wenn hier keine Versicherung bei Sach- bzw.Personenschäden haftet.

Schön wäre, wenn ich auch Info’s bekommen könnte, wo was steht. Oder mich ein Rechtsanwalt unterstützt, da bei diese geringen Summe die Aufwandskosten vielleicht größer sind als der Nutzen.
Vielen Dank im Voraus. Heiko

Er darf nichts einbehalten, aussern du hättest dem vorab zugestimmt. Am besten mit Anwalt drohen, wobei beim Arbeitsgericht die erste Instanz immer jeder selber zahlen muß. Ausnahme: Es besteht eine Rechtsschutzversicherung.

Im Schadensfall hat der Fuhrunternehmer erstmal nichts zu befürchten, da ein Schaden an den Dritten bezahlt wird, und die Versicherung dann in Regress geht, der Fahrer ist aber in einem Zivilrechtlichen Starfprozess dran, da er ja über die erhöhte Zulassung die Verantwortung zu tragen hat.

VG!

Hi Heiko,

wichtig ist ob du dort einen ordentlichen Arbeitsvertrag hattest oder eben nicht (Probearbeit ohne Vertrag,…).

Wenn ja, und du keine grobe Fahrlässigkeit (!!!WICHTIG!!!) begannen hast, sollest du aus dem Schneider sein.

Zu der Frage der Überladung.

Die Haftpflichtversicherung muss IMMER einen Schaden bezahlen (d.h. Fremdschäden die das Fahrzeug verursacht hat) Die Versicherung kann aber mit max. 5.000€ den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

Wenn du das Fahrzeug mit einem höheren Gewicht als das max. zulässige Gesamtgewicht auf einer öffentlichen Straße bewegst, bist du der …und nicht der Chef, usw…

deswegen - Vorsicht…

ich hoffe ich konnte helfen

Martin

Danke Martin. Leider fehlt dieser Vertrag, aber er hat mich beim Jobcenter angemeldet.
Gruß Heiko

Danke! Also ist der Fahrer immer der gekniffene.

Hallo Heiko,

da sind Fragen dabei, die ins Vertragsrecht fallen, und deshalb leider nicht versicherungstechnisch zu beantworten sind.

Prinzipiell gilt aber: die Reparatur müsste über eine Rechnung nachgewiesen werden, sollte die Stossstange über die Folgeschäden abgerechnet worden sein, kann er sie natürlich keine 2 mal abkassieren.
Ob der Schaden vom Lohn abgezogen werden darf, regelt der Arbeitsvertrag, mir ist aber nicht bekannt, dass Sachschäden am Monatsende aufgerechnet werden dürfen, im Zweifelsfall über das Arbeitsgericht klären (Gilt auch für Nebenjobs)

Die Überladung muss der Fahrer nicht mitmachen.
Der Kunde hätte dann das Problem dass er als Versender/Disponent mithaftet(Punkte/Strafe). Versicherungstechnisch gibt es im Schadensfall für den Geschädigten kein Problem, er ist über die Haftpflichtversicherung abgesichert. Anders schaut es für den Fzg-Halter aus, der sich einen Regress bzw. eine Vertragsstrafe gefallen lassen muss.
Die Frage ist, wie er es schafft den Versicherungsvertrag (der nach Zuladung und kw berechnet wird) falsch abzuschliessen, da die Daten im Normalfall durch die Zulassungsstelle übermittelt werden…

Sie als Fahrer sind auf jeden Fall auch immer mit haftbar! (Punkte/Strafe)

Was kann man tun? Anzeige geht immer, aber vielleicht kennt man ja auch einen Polizisten, den man einen Tip geben kann…Auch die Herren vom BAG sind immer dankbar wenn es gilt, schwarze Schafe zu entdecken.

zu 1: nicht nur Betrug, sondern höchst strafbar.
zu 2: nein!
zu 3: in dem Falle werden Fahrer und der Disponent, der dem Fahrer die Tour aufgedrückt hat, zur Verantwortung gezogen. Der Fahrer mit dem Bewußtsein, überladen zu sein, hätte die Tour ablehnen müssen. Der Disponent hätte nicht überladen dürfen. Übrigens: der der den LKW beladen hat, kann auch zur Verantwortung gezogen werden!
zu 4: da bleibt nur noch, geständig sein und über dem Rechtswege die Lage offenbaren, ehrlich sein, dass man davon wusste, jedoch aus Angst den Job zu verlieren die Tour gemacht hat. In den meisten Fällen, bekommt man da milderde Umstände bei der Verurteilung.

Wenn man Rechtsschutz versichert ist, dann haben die meisten RSV eine HotlineNr. (die entnimmt man dem Versicherungsschein). Die als erstes anrufen, die helfen einem meist schon weiter, damit man was in der Hand hat, bzw. entscheiden kann, ob man da nu gerichtlich etwas bezwecken kann oder es lieber lassen soll.
Diese Beratung über die Hotline ist kostenlos!!!