Lohnzahlung Ehefrau

Hallo,

inwiefern kann ich meine Ehefrau als
„Mithelfende“ entlohnen und was muß ich dabei beachten?
Im Moment ist es zwar noch nicht prekär, aber ich möchte
mich lieber vorher informieren, damit ich nicht gleich am Anfang
„daneben liege“

Danke Jörg!

Hallo Jörg,

wenn Du das machst „wie unter Fremden“ ist es ok.

(Vertrag - Entgelt - Abrechnung/Bezahlung etc. genau so wie wenn Du sie direkt von SIS weg eingestellt hättest)

Bloß mal ne Gegenfrage: Warum willst Du das tun? - Behalt mal im Auge, was mit der Gewerbesteuer weiter passiert, vielleicht geht die Frage dann von selbst vorbei.

Schöne Grüße

MM

Hallo Jörg,

wenn Du das machst „wie unter Fremden“ ist es ok.

Nicht immer: an Verträge unter Verwandten werden im gewerblichen ereich höhere Ansprüche gestellt. D.h. die Ehefrau muss wirklich arbeiten, entsprechend ihrer Aufgabenstellung entlohnt werden, stempeln etc.

(Vertrag - Entgelt - Abrechnung/Bezahlung etc. genau so wie
wenn Du sie direkt von SIS weg eingestellt hättest)

Bloß mal ne Gegenfrage: Warum willst Du das tun? - Behalt mal
im Auge, was mit der Gewerbesteuer weiter passiert, vielleicht
geht die Frage dann von selbst vorbei.

Und auch vor allem alle Lohnsummenbeuogenen Abgaben wie z.B. Berufsgenossenschaft, Betriebsversicherungen (bestimmte Bereiche) u.ä.

gruss

aber

an Verträge unter Verwandten werden im
gewerblichen Bereich höhere Ansprüche gestellt. D.h. die
Ehefrau muss wirklich arbeiten, entsprechend ihrer
Aufgabenstellung entlohnt werden, stempeln etc.

ein Angestellter, der nicht „wirklich arbeitet“, fliegt bei mir ruckzuck raus, auch wenn wir nicht verheiratet sind. Und einer, der nicht entsprechend seiner Aufgabenstellung entlohnt wird, geht von selber.

Der Fremdvergleich enthält tatsächlich schon alles, was man braucht.

Nix für ungut

MM

ein Angestellter, der nicht „wirklich arbeitet“, fliegt bei
mir ruckzuck raus, auch wenn wir nicht verheiratet sind. Und
einer, der nicht entsprechend seiner Aufgabenstellung entlohnt
wird, geht von selber.

Der Fremdvergleich enthält tatsächlich schon alles, was man
braucht.

Ich habe dir nur geliefert, wie FA und andere die Verhältnisse zu Verwandten insb. Ehefrauen betrachten. Wenn dir das nicht gefällt oder du dich persönlich angegriffen fühlst mußt du dich an diese Institutionen halten.

anm.: Jemand, der überbezahlt wird, wird wohl nciht freiwillig gehen. Und darum ging es. deine Frage klang zudem nach der üblichen Methodik, daß Ehefrau „proforma“ euingestellt wird, damit sie a) kranken- b) renten- c) sozialversichert ist. das Gehalt, da sdurch die Firma gesponsertte Taschen- udn Schuhegeld ist. und Madame ansonsten in der Firma unbekannt ist.

dieses setzen die Ämter erstmal eh voraus, wenn nicht ersichtlich ist, daß eine Postition von der Ehefrau tatsächlich ausgefüllt ist und tariflich normal bezahlt ist.

Man wirft mir ja oft vor unfreundlich zu sein, aber ich sehe nun garnicht ein, warum zu einer korrekten antwort angepflaumt werde.

gruss

Hallo Jörg,

wenn rechtlich alles stimmt (Arbeitsvertrag, tatsächliche Mitarbeit), ist z.B. Lohnsteuersplitting interessant (Frau bekommt die 3, bei dir ist´s ja eh egal als Unternehmer). Frau erwirbt mit der Anstellung natürlich Rentenabsicherung, evtl. Arbeitslosengeldanspruch (kann ja nicht verkehrt sein!). Einkommenssteuermäßig läßt sich ja mit dem Unternehmen so arbeiten, das da günstige Werte rauskommen (kommt natürlich auf die Form des Unternehmens an). Arbeitnehmersparzulagen sind fürs Unternehmen steuermindernd. Und so weiter.

Ich sehe kaum ein Argument, die Ehefrau nicht einzustellen.

Gruß
André