Lohnzahlung im Schichtsystem

Hallo,

zum Thema Lohnzahlung im Schichtsystem hätte ich 2 Fragen:

  1. muss die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei 24-Stunden-Schichtsystemen gezahlt werden, oder darf der Arbeitgeber die Tage, die der Arbeitnehmer innerhalb der Krankschreibung ohnehin frei (kein Urlaub, nur Ruhetage) hätte aus der Rechnung rauslassen?

  2. Wie wird das bei gesetzlichen Feiertagen geregelt? Muss der Arbeitgeber hier die Feiertage zahlen? Wenn ja, wie genau?

Ich hoffe auf baldige Hilfe. Vielen Dank.

Hallo,

Hallo,

zum Thema Lohnzahlung im Schichtsystem hätte ich 2 Fragen:

  1. muss die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei
    24-Stunden-Schichtsystemen gezahlt werden, oder darf der
    Arbeitgeber die Tage, die der Arbeitnehmer innerhalb der
    Krankschreibung ohnehin frei (kein Urlaub, nur Ruhetage) hätte
    aus der Rechnung rauslassen?

Es kommt nicht auf das Schichtsystem an, sondern auf die Bezahlungsgrundlage des AN.
Das EFZG kennt als Vergütungsgrundlage das sog. "Lohnausfallprinzip in § 4 Abs. 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Bekommt der AN einen Monatslohn, so ist dieser weiter zu vergüten.
Bekommt der AN Stundenlohn, dann muß fiktiv berechnet werden, wie der AN ohne AU gearbeitet hätte. Dieser Lohn ist dann zu bezahlen.
Für beide Berechnungen gilt, daß zur Vergütung natürlich auch Zuschläge gehören, die der AN ohne AU bekommen hätte.

  1. Wie wird das bei gesetzlichen Feiertagen geregelt? Muss der
    Arbeitgeber hier die Feiertage zahlen?

Bei Wochenfeiertagen natürlich gem. § 2 Abs. 1 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Wenn ja, wie genau?
So, wie wenn er normal gearbeitet hätte - ebenfalls § 2 Abs. 1 EFZG.

Ich hoffe auf baldige Hilfe. Vielen Dank.

&Tschüß