zum Thema Lohnzahlung im Schichtsystem hätte ich 2 Fragen:
muss die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei 24-Stunden-Schichtsystemen gezahlt werden, oder darf der Arbeitgeber die Tage, die der Arbeitnehmer innerhalb der Krankschreibung ohnehin frei (kein Urlaub, nur Ruhetage) hätte aus der Rechnung rauslassen?
Wie wird das bei gesetzlichen Feiertagen geregelt? Muss der Arbeitgeber hier die Feiertage zahlen? Wenn ja, wie genau?
zum Thema Lohnzahlung im Schichtsystem hätte ich 2 Fragen:
muss die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei
24-Stunden-Schichtsystemen gezahlt werden, oder darf der
Arbeitgeber die Tage, die der Arbeitnehmer innerhalb der
Krankschreibung ohnehin frei (kein Urlaub, nur Ruhetage) hätte
aus der Rechnung rauslassen?
Es kommt nicht auf das Schichtsystem an, sondern auf die Bezahlungsgrundlage des AN.
Das EFZG kennt als Vergütungsgrundlage das sog. "Lohnausfallprinzip in § 4 Abs. 1: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Bekommt der AN einen Monatslohn, so ist dieser weiter zu vergüten.
Bekommt der AN Stundenlohn, dann muß fiktiv berechnet werden, wie der AN ohne AU gearbeitet hätte. Dieser Lohn ist dann zu bezahlen.
Für beide Berechnungen gilt, daß zur Vergütung natürlich auch Zuschläge gehören, die der AN ohne AU bekommen hätte.
Wie wird das bei gesetzlichen Feiertagen geregelt? Muss der
Arbeitgeber hier die Feiertage zahlen?