Lohnzahlung nach Aufhebung der Insolvenz

Hallo
Meine alte Firma konnte mir Schichtzulagen auf Grund einer Insolvenz nicht zahlen . Ich habe während der Insolvenz gekündigt . Mittlerweile ist die Insolvenz aufgehoben und die Firma produziert normal weiter .
Was ist jetzt mit meinem fehlenden Lohn ?
Vielen Dank und Grüße

wenn Sie derzeit sich als Gläubiger eintragen lassen haben ja, ansonsten ist das Geld futsch.
Als Gläubiger muss man seine Forderungen beim Insolvenzgericht eintragen lassen, normal bezahlt die Arge drei Monate rückwirkend. Alles was mehr als drei Monate her ist verfällt.

Gruss

Ich denke mal die Kohle ist futsch, weil du während der Inso gekündigt hast.
Normalerweise meldet man sich bei einer Inso sofort bei der Arbeitsagentur und bekommt dann Insolvenzgeld.

Hallo

Die Schichtzulagen die fehlen , waren vor der Insolvenz . Diese hätten praktisch als normaler Lohn im ersten Monat der Insolvenz gezahlt werden sollen , wenn diese nicht eingetreten wäre . Die Arge hat normal während der Insolvenz gezahlt . Die Arge kommt aber nicht für Gehälter vor der Insolvenz auf . Als Gläubiger bin ich eingetragen .

Grüße

Hallo Hans

Die Insolvenz ist ganz normal verlaufen . Auch braucht man sich als Arbeitnehmer nicht darum kümmern , das macht der Arbeitgeber oder der Sachverwalter . Das Insolvenzgeld habe ich bekommen . Es geht um ausstehenden Lohn vor der Insolvenz , der nicht gezahlt werden konnte , weil eben die Insolvenz eintrat .

Um es nochmal klarzustellen . Ich habe im Januar gearbeitet . Schichtzulagen werden dann im Februar gezahlt . Im Februar wurde aber Insolvenz angemeldet . Die Arge kommt nicht für den Januar Lohn auf . Jetzt arbeitet meine alte Firma wieder ganz normal . Mir fehlt die Schichtzulage vom Januar .

dann sofort eine Pfändung raus. Die kostet doch kaum was.
Können sie selber mit der Urkunde beim Gericht beantragen. Der Gerichtsvollzieher geht dann los und ich denkemal auch it Ihrem Geld zurück kommen.
Freiwillig zahlt der nicht, der hofft auf das Mitleid seiner ehemaligen Angestellten:smile:!
Gruss

Ich würde auf jeden Fall versuchendas Geld einzuklagen. Es sei denn es sind mehr als 3 Jahre vergangen. Verjährungsverlust
Gruß

Tja, dann ist das so, dass die Forderung in die Insolvenzmasse geflossen ist.
Das ist genau so, als wenn du eine Küche kaufst und sie sofort bezahlst und das unternehmen dann in die inso geht dann ist dein Geld auch futsch …ohne Küche

Aber eben diese Insolvenz wurde aufgehoben !

das ist egal…aber Auskunft gibt der Inso Verwalter oder das Inso gericht

wenn der Betrag nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet war, ist der pfutsch. wenn doch beim Insolvenzverwalter angemeldet, am besten mal mit diesem in Verbindung setzten.

Hallo, kann ich dir so nicht beantworten, würde aber an deiner Stelle mich sofort mit der Firma in Verbindung setzen und den fehlenden Lohn einfordern. Gruß

Hallo Gun.R,
In diesem Fall kann Dir nur eine Schuldnerberartung oder ein Inso-Anwalt Auskunft geben!
Gruß
wacker

Hallo,

zunächst gehe ich davon aus, dass das Insolvenzverfahren erst gar nicht eröffnet wurde, denn sonst wäre es - wie Sie mitteilen - jetzt noch nicht aufgehoben worden.

Die andere Variante könnte sein, dass dasVerfahren mangels Masse erst gar nicht eröffnet wurde. Wenn es sich also nicht um eine Kapital-Gesellschaft handelt, dann kann auch danach das Unternehmen weiterarbeiten.

Wenn die Firma normal weiter arbeitet, dann können Sie Ihre Ansprüche selbstverständlich geltend machen, es sei denn, sie wären verjährt oder verwirkt. Dazu haben Sie allerdings nichts gesagt.

Viel Glück.