Lohnzahlung nach Gerichtsurteil

Hallo wer-weiss-was Gemeinde,
Mitarbeiter Müllermeierschulze wurde 2009 gekündigt, er klagte auf Wiedereinstellung, das Gericht urteilte, dass das Austrittsdatum nicht Oktober 09 sei sondern 23.12.09, das Urteil ist vom Jahr 2011.
Der Lohn wurde nachberechnet, für welches Jahr muss die LSt-Bescheinigung ausgestellt werden?
M.E. 2011, da Zufluss…
Lieg ich da richtig?
LG Anna

Hallo, das Zuflussprinzip gilt nur für die Einnahme-Überschußregelung, nicht aber für die Lohnsteuer. Demnach also: für das Jahr 2009