Lohnzahlung: Überweisung des AG ans Finanzamt

Hallo,

ich habe eine Frage zum Buchungssatz zur Lohnüberweisung am Monatsende. Und zwar, ob in „Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden“ auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer drinstecken?

Der Buchungssatz sähe dann so aus:

Löhne
Arbeitgeberanteil zur SV
Sonstige tarifliche Aufwendungen (AG Zuschuss zu VL)
an Bank
an VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER FINANZBEHÖRDEN
an SV-Beitragsvorauszahlung (AG-Anteil SV + AN-Anteil SV)
an Verbindlichkeiten aus VL (AG-Zuschuss zu VL + AN-Anteil VL)

Oder sind „Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden“ wirklich nur die Lohnsteuer und es kommen in dem Buchungssatz dann noch 2 Konten auf der Habenseite für Kirchensteuer und Soli dazu?

Ich würde mich freuen wenn mir schnell jemand helfen kann, ich verzweifle :wink:

Danke!

maaaunz

nein ist so korrekt
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden beinhalten Soli und Krchensteuer

Servus,

wenn das so korrekt wäre, wären auch Vbl im Rahmen der Sozialen Sicherheit (nach denen hier gefragt wurde) Verbindlichkeiten ggü Finanzbehörden.

Das sind sie aber nur, wenn man die Hauptzollämter als Finanzbehörden betrachtet und die SV-Beiträge sehr sehr spät bezahlt; und auch dann bleiben per Stichtag immer zwei Monate, die noch nicht in Vollstreckung sind.

Sonst halt nicht - keine Vbl ggü Finanzbehörden, sondern Vbl im Rahmen der Sozialen Sicherheit.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wenn das so korrekt wäre, wären auch Vbl im Rahmen der
Sozialen Sicherheit (nach denen hier gefragt wurde)
Verbindlichkeiten ggü Finanzbehörden.

woran machst du das fest das hier nach gefragt wurde? es wurde explizit nach kirchensteuer und soli gefragt
und die kannst du unter verb ggü finanzbehörden ausweisen

hierzu auch http://books.google.de/books?id=iAWDiDlPP_cC&pg=PA83…

Servus,

schönen Dank, mit etwas Mühe sehe ich jetzt auch, dass die eigentliche Frage ganz am Anfang steht und der Rest bloß noch Soße dazu.

Die Frage ist so katastrophal gegliedert und formuliert, dass mir die irgendwo in den großen Pudding hineingemengten SV-Beiträge vor den Augen in die eigentliche Frage hineintanzten.

Irgendwie war das T-Konten-Malen doch nützlich: Da konnte man erleben, dass so eine Suppe jedenfalls kein „Buchungssatz“ ist…

Schöne Grüße

MM

Hehe sorry,

für mich ist alles ein Buchungssatz, womit ich Konten im Soll an Konten im Haben bebuchen kann :wink:

Ob der so sinnvoll ist oder nicht weiß ich auch nicht, besonders leicht nachzuvollziehen finde ich die einzelnen Positionen auch nicht.

Eigentlich wollte ich nur wissen, ob ich, wenn ich diesen „Buchungssatz“ (:wink:) so verwende, Soli und Kirchsteuer zu der Lohnsteuer dazurechnen muss in der Position „Vll ggü Finanzbehörden“. Und das wurde ja auch beantwortet, dankeschön dafür =)