Huhu!
Bis wann muss AG ausstehenden Lohn überweisen? Da gibt es doch bestimmt Gesetzestexte.
Angenommen ein AG zahlt einem ausgeschiedenen AN erst nach 3 Monaten widerwillig seinen ausstehenden Lohn. Kann man Verzugszinsen o.ä. verlangen?
ciao
Micha
Hallo
Bis wann muss AG ausstehenden Lohn überweisen?
Soweit nicht anders vereinbart oder betriebsüblich: am ersten des Folgemonats.
Da gibt es doch
bestimmt Gesetzestexte.
BGB § 614 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Angenommen ein AG zahlt einem ausgeschiedenen AN erst nach 3
Monaten widerwillig seinen ausstehenden Lohn. Kann man
Verzugszinsen o.ä. verlangen?
Nicht nachträglich.
Gruß,
LeoLo
Hi, danke für die Antwort.
Nicht nachträglich.
Vetraglich vereinbart war 15. des Folgemonats. Zinsen wurden nach 2 Monaten schriftlich angedroht. Geld ist nun angekommen, aber höchswahrscheinlich falsch berechnet. Die Abrechnung kommt erst am Monatsende.
Es geht bei der Sache an sich nur um Peanuts
Doch sehe ich es nicht mehr ein. Die Firma meinte mir würde kein Lohn mehr zustehen und das ist alles mit dem Betriebsrat abgesprochen. Nachdem ich dann mit dem Betriebsratsvorsitzenden lange Telefonate geführt habe und ihm die Gesetzestexte erklären mußte, stand mir plötzlich doch noch Geld zu. Allerdings ließ sich die Firma dann erstmal Zeit mit dem überweisen und nun eben falsch berechnet. Ich tippe mal sie haben nun Steuerklasse 6 genommen, weil sie ja meine Lohnsteuerkarte nicht haben. Aber das kann ich eben erst prüfen, wenn die Abrechnung da ist.
Also Zinsen oder nicht? 
ciao
Micha
Hallo
Zinsen wurden
nach 2 Monaten schriftlich angedroht.
Was hast Du denn genau geschrieben?
Gruß,
LeoLo
ca. 7 wochen nach dem Ausscheiden, bzw. 3 wochen nachdem das Geld hätte da sein müssen.
ciao
Micha
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Zinsen wurden
nach 2 Monaten schriftlich angedroht.
Was hast Du denn genau geschrieben?
Gruß,
LeoLo
ups, wer lesen kann ist klar im Vorteil 
hatte einfach geschrieben, das ich sie letztmalig auffordere den Restlohn zzgl. 7% Verzugszinsen innerhalb von 8 Tagen zu überweisen, sonst folgen gerichtliche Schritte 
Ob das nun angemessen ist, weiß ich nicht. Irgendwo hatte ich mal gehört das man Leitzins +5% ansetzt.
ciao
Micha