Lohnzahlung / Zahlungsmoral

Hallo Miteinander,

ein Arbeitnehmer verdient ca. 2000€ im Monat netto als LKW Fahrer incl. Spesen. Der Lohn wird auf Tourenbasis bezahlt, jede Tour entsprechend einer Tabelle. So werden Österreich/Wien nach Belgien Antwerpen XXX€ Netto fällig. Nun stehe der LKW öfters ohne Ladung und es wird weniger Lohn gezahlt, da weniger gefahren wird. Vereinbart wurden mündlich 2100€ bis 2400€ netto. Der Grundlohn laut Arbeitsvertrag beträgt 1600€ Brutto, dazu eine Prämie und die Spesen. Aus der Summe der Touren rein Netto, Minus der Spesen wird ein Bruttogehalt errechnet. Hiervon werden die 1600€ abgezogen und es kommt die Prämie heraus:

Durch die Wirtschaftskrise läuft das Geschäft nicht so gut und der Verdienst fällt auf 1700€ und das Geld kommt immer später. Die Begründung der Firma lautet: Die Auftraggeber zahlen unpünktlich!

Die Firma hat ca. 400 LKW am laufen!

Hat der Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht (wenn neue Arbeit sofort anzutreten ist)?

Welche Möglichkeiten in der heutigen Zeit hat der Arbeitnehmer noch?

Der Arbeitnehmer ist ansonsten zufrieden, kommt aber mit dem Lohn nicht mehr zurecht!

Beste Grüße

Hallo

dei 3.grösste Spedition (Ricö)hat auch voriges Jahr Pleite gemacht und die hatten über 1200 LKW laufen. Also Grösse schützt davor nicht und das die Auftraggeber später zahlen ist auch nichts Neues. Und die Krise hat ja noch nicht mal angefangen.

Wallflower

Ist mir auch klar, Schulze Berlin, Beständig Gochsheim und und und!

Leider nicht die Antwort auf die gestellte Frage,

danke

Hallo,

Leider nicht die Antwort auf die gestellte Frage,

So siehts aus.

Um auf die Frage zu kommen, ob der AN kündigen kann.
Ja, das geht immer.
Wenn dann noch, wie beschrieben, ein neuer Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma möglich ist, gibt es naturgemäß auch keine Probleme mit einer möglichen Sperrfrist beim ALG.
Und der AG ist möglicherweise auch froh, wenn er einen AN weniger hat und wird kaum auf die Einhaltung einer evtl. mehrmonatigen Kündigungsfrist bestehen. Vielleicht läßt sich so auch noch eine Abfindung heraushandeln. Schließlich hat der AG ja auch etwas davon.

Gruß

Hallo,

also es gibt die Möglichkeit, ordentlich (mit Kündigungsfrist) oder außerordentlich (ohne Frist)zu kündigen.
Normalerweise kündigt man unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Für eine außerordentliche Kündigung sind besondere, schwerwiegende Umstände notwendig. Ob der von Dir geschilderte Fall dazuzählt, kann man mit den wenigen Fakten nicht beantworten.
Wichtig wäre zu wissen: was wurde als Zahlungstermin für das Gehalt vereinbart? Wie oft und um wieviel Tage wurde der Lohn verspätet gezahlt?
Mein Tip wäre mit dem AG zu sprechen und sich individuell auf eine kurze Kündigungsfrist zu verständigen, falls der AN schon einen neuen Arbeitsvertrag in Aussicht hat. Vielleicht ist ja der alte AG ganz froh, wenn einer seiner MA freiwillig gehen will?

VG

Ist es dem AN möglich, bei der Arbeitsagentur vorstellig zu werden um eine Fortbildung zu erreichen? Der AN fühlt sich in der Lage höheren Ansprüchen zu gerecht fertigen! Also Kraftverkehrsmeister oder Verkehrsfachwirt, um die Zukunft sinnvoll zu gestallten!

Danke und beste Grüße aus Bad Wörrishofen

Quadlev