'Lohnzettel' aufbewahren?

Hallo Experten,

neben den monatlichen „Lohnzetteln“ bekommt der Arbeitnehmer (im ö.D.) auch einmal im Jahr einen Sozialversicherungsnachweis, einen Jahreslohnzettel und einen Ausdruck der Lohnsteuerkarte. Was muß man davon alles aufheben (und wofür)?

Vielen Dank
Martin

Hallo Martin,

Lohnzettel werden z.B. vom Vermieter als Sicherheit für ein geregeltes Einkommen verlangt. Ebenso von Banken, z.B. bei Kontoeröffnung oder Kreditantrag.
Beide wollen in der Regel die letzten drei sehen, eine Jahresabrechnung reicht da nicht, da man nicht erkennen kann ob man immer noch in Lohn und Brot ist.

Gruss K.

Hallöchen…

Alles unbedingt aufheben… Lohnsteuernachweis is klar, braucht man für die Steuererklärung, ohne Sozialversicherungsausweis geht auf (fast) keinem Amt was und die Lohnnachweise sind auch z. B. fürs Arbeitsamt wichtig, da muss man mindestens 12 vorlegen zur Berechnung von Arbeitslosengeld I…

Hi!

neben den monatlichen „Lohnzetteln“ bekommt der Arbeitnehmer
(im ö.D.) auch einmal im Jahr einen
Sozialversicherungsnachweis, einen Jahreslohnzettel und einen
Ausdruck der Lohnsteuerkarte. Was muß man davon alles aufheben
(und wofür)?

Lohnzettel = eigentlich keine „Pflicht“ zur Aufbewahrung, aber bei Banken und einigen Behörden enorm wichtig. Außerdem wichtig bei Fehlern auf der Abrechnung

SV-Nachweis = aufbewahren, bis der regelmäßige Rentenbescheid den Zeitraum beinhaltet. Danach nutzlos (vorausgesetzt, man hebt das Päckchen der DRV auf *g*)

Jahreslohnzettel = kenne ich nicht

Lohnsteuerbescheinigung = eigentlich braucht man nur die DATEN darauf für den Steuerausgleich, da die Daten elektronisch gemeldet werden. Da allerdings die Übermittlungen nicht selten fehlerhaft sind, kann es sein, dass das Finanzamt das Teil sehen will

LG
Guido