Lohnzettel fehlerhaft. Muss ich was sagen?

Hallo,

ich habe einen Nebenjob in der Gastronomie (Bar). Dort arbeite ich 2-3 Mal im Monat. Wir werden ab einem bestimmt Umsatz nach Umsatzbeteiligung bezahlt und bekommen das Geld immer gleich am Abend nachdem wir gearbeitet haben Bar ausgezahlt. Jetzt habe ich gesehen, dass auf meiner Lohnabrechnung dann aber immer nur ein Pauschalbetrag steht (Fixum was uns in jedem Fall ausgezahlt wird, auch wenn wenig los war). D.h. ich verdiene ab und zu natürlich mehr Geld wie auf der Abrechnung steht, so viel mehr, dass es kein Trinkgeld sein kann. Mach ich mich damit strafbar? Was ist zu tun? Da ich das Geld ab und zu auf mein Konto ein zahle, ist es auch schwarz auf weiß sichtbar.

Hallo,
Die Umsatzprovision muss auf jeden Fall in voller Höhe versteuert werden. Es kann schon sein, dass das Finanzamt da mal drüber fällt (Betriebsprüfung). Ich an Deiner Stelle, würde das mal ansprechen.

Hallo, vielleicht hast Du es nicht bemerkt, und dann ist es nur ein Fehler.
Gruß Claus

Es wird bei allen so gehandhabt, also gehe ich nicht von einem Fehler aus.
Mich interessiert halt nur, ob auf mich Probleme zukommen können. 400,00 € darf ich ja eh dazu verdienen.

Hallo,
ich habe gemeint, wenn Du es nicht merkst, war es nur ein Fehler von Dir, und das ist nicht strafbar.
Gruß Claus

Ich unterschreibe die Lohnabrechnung (Betrag bar erhalten),also praktisch dafür dass ich den Betrag erhalten haben. Kopie davon ist beim Arbeitgeber.

Hallo, und es ist immer noch ein Fehler von Dir.
Gruß Claus

Ich unterschreibe die Lohnabrechnung (Betrag bar
erhalten),also praktisch dafür dass ich den Betrag erhalten
haben. Kopie davon ist beim Arbeitgeber.

Trinkgeld ist steuerfrei, und die Umsatzbeteiligung ist wie Trinkgeld zu sehen. Das Gesetz sagt nichts über die Höhe des Trinkgeldes aus, es gibt ja auch keine Durchschnittswerte, was übliches Trinkgeld ist und was nicht mehr. Also keine Angst, Trinkgeld ist legal steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Es muß auch nirgendwo angegeben werden.

Viele Grüße,
C.

Hallo Libella,
wenn Du am Abend nur die Umsatzbeteiligung ausbezahlt bekommst und über Deine Abrechnung Dein Fixum ist das nicht verkehrt. Falsch wäre, wenn Sie Dir abends Dein Fixum und die Beteiligung auszahlen. Wenn das so ist, würde ich nachfragen. Es sieht ganz bescheiden aus, wenn es auffällt und der Cheef darauf zu sprechen kommt. Außerdem muss man dann das zuviel gezahlt Gehalt zurückzahlen.
HG circan

Ich bekomme IMMER nach der Arbeit entweder die Umsatzbelteiligung ausgezahlt oder bei schlechtem Umsatz mein Fixum. Beides bekommen wir nicht.
Ab einem Umsatz von sagen wir jetzt mal 500 Euro bekomme ich 10% davon, sonst ein Fixum von weniger. Dieses Fixum steht auf meiner Abrechnung obwohl ich meist mehr bekomme.

Hallo,

Wenn Sie den Vertrag so unterschrieben haben, machen sie sich nicht strafbar.
Von dem Pauschalbetrag muss ihr Chef für Sie noch 4,9% an Krankenkasse,Rentenvers. usw. bezahlen.
Die Umsatzbeteiligung ist eine freiwillige Sache vom Chef.
Es hat vielleicht einen kleinen Nachteil bei der Rente,denn je Höher ihr Pauschalbetrag ist, desto mehr wird für die Rente einbezahlt(auch bei 400€Jobs).
Sie brauchen auch nur den Pauschalbetrag bei der Steuer angeben.
Wenn Sie nicht zu hohe Beträge auf einmal aufs Konto einzahlen dann kann ihnen das auch niemand Nachweisen.

Gruß
monika61

Hallo, ich weiss nur, dass z.B Bedienungen ihr Trinkgeld angeben müssen und versteuern müssen.
Daher glaube ich auch, dass Du dies angeben müsstest,
da aber nicht genau nachweisbar kann man evtl. selbst
entscheiden wieviel. Musst Du dafür unterschreiben?
Liebe Grlüße

Hallo,

m.E. ist zunächst der Arbeitgeber für den korrekten Lohnsteuerabzug verantwortlich.
Etwas anderes könnte gelten, wenn ich später eine Steuererklärung mit dem Wissen abgebe, dass der bescheinigte Bruttolohn zu niedrig ist.

Trinkgeld muss versteuert werden???

Hallo Libella,
ich glaube, jetzt hab ich es verstanden.
Ihr bekommt am Ende des Tages euer Geld. In der Abrechnung steht aber nicht der volle Betrag, sondern nur das Fixum, das der Arbeitgeber dann auch pauschal versteuert und versichert. Jetzt möchtest Du wissen, ob es auffällt, wenn Du mehr Geld auf Dein Konto einzahlst, als das was Du bekommst?!
Als erstes macht sich der AG strafbar, da er zu wenig abrechnet. Wenn der Arbeitgeber überprüft wird, kann ich nicht sagen ob es auffällt. Wo kein Kläger da auch kein Richter, ist ein passender Spruch. Beim Einzahlen auf das Konto sollte man nicht unbedingt Gehaltszahlung zuschreiben. Soviel ich weiß müssen Trinkgelder von Dir selber angegeben werden. Ich weiß nicht um welche Summen es da geht.
HG Circan

Hallo,

Naja ich denke schon das das nicht so ganz echt ist ABER(Wo kein Kläger da kein Richter).Wobei es nie vorhersehbar ist wieviel man verdient daher ist ein fixen betrag der immer bezahlt wird auf dem lohnzettel ausgewiesen . Nun ob du was einzahlst und wieviel ist doch egal das geld könnte doch auch von deiner großmutter sein das du einzahlst also darüber würde ich mir keine Gedanken machen und Trinkgeld steht ja auch nicht auf den Lohnzettel das ist ja auch so für deine tasche und du musst es meines wissens nicht versteuern (ist ja nicht nachweisbar wieviel du bekommst am tag)und die Steuern werden pauschal gerechnet. Also ob das soooooo Strafbar ist vermag ich zu bezweifeln ich weiß es aber nicht wirklich ganz genau.
LG Mausi123

ich habe einen Nebenjob in der Gastronomie (Bar). Dort
arbeite ich 2-3 Mal im Monat. Wir werden ab einem bestimmt
Umsatz nach Umsatzbeteiligung bezahlt und bekommen das Geld
immer gleich am Abend nachdem wir gearbeitet haben Bar
ausgezahlt. Jetzt habe ich gesehen, dass auf meiner
Lohnabrechnung dann aber immer nur ein Pauschalbetrag steht
(Fixum was uns in jedem Fall ausgezahlt wird, auch wenn wenig
los war). D.h. ich verdiene ab und zu natürlich mehr Geld wie
auf der Abrechnung steht, so viel mehr, dass es kein Trinkgeld
sein kann. Mach ich mich damit strafbar? Was ist zu tun? Da
ich das Geld ab und zu auf mein Konto ein zahle, ist es auch
schwarz auf weiß sichtbar.

Hallo libella26,

strafbar macht sich zuerst der Arbeitgeber, denn er zahlt „Gehalt - Lohn“ ohne dies zu versteuern und der Sozialversicherungspflicht zu unterziehen.

Die Einzahlung auf Dein Konto ist unerheblich, denn Du bist niemandem Rechenschaft schuldig, woher das Geld kommt.

Ganz ehrliche Steuerbürger geben dieses „Zusatzeinkommen“ in der Steuererklärung an.

MfG

Stefan Seidel

Hallo, wenn ich Dich richtig verstehe, bekommst Du an jedem Tag, an dem Du gearbeitet hast einen festen Betrag. Dieser feste Betrag wird auf Deiner Lohnabrechnung festgehalten. Daneben bekommst Du, wenn der Abend gut gelaufen ist einen Extrabetrag. Dieser Extrabetrag wird nirgendwo schriftlich festgehalten.Er geht sozusagen an der Steuer vorbei. Das nennt man Schwarzgeld. Und das ist strafbar. Und zwar für Dich und für Deinen Arbeitgeber. Bei Aufdeckung dieses Sachverhaltes kommt es zur sozial- und lohnsteuerrechlichen Nachberechnung und es kommt parallel zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Das Ganze ist heute kein Witz mehr. Pass also auf, wem Du das erzählst. Das Netz ist nicht der richtige Ort dafür. Und für Dein Konto sollte es für diese Art von Geldern keinen Platz geben.

Ella

Hallo,
vom Gesetz her muss man es angeben. Was natürlich zu einer Überprüfung des Arbeitgebers führen wird.
Das Finanzamt überprüft die Konten nur bei Verdacht oder bei einer Betriebsprüfung.
Gruß