Lieber Henning,
es gibt grundsätzlich vier Ebenen, auf denen arbeitsrechtliche Normen geregelt werden(könne).
- Der individuelle Arbeitsvertrag - Deien kenne ich nicht, aber Du: sind Zuschläge geregelt, hast Du Anspruch!
- Die Betriebsvereinbarung - hat Euer Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über Zuschläge oder Zulagen eine Betriebsvereinbarung, hast auch Du (höchst wahrscheinlich) Anspruch.
- Der Tarifvertrag - regelt er Zuschläge und bist Du (als Gewerkschaftsmitglied) und Dein Chef (Als Mitglied eines Arbeitgeberverbandes odgl.)„tarifgebunden“ bzw. ist der Tarifvertrag „allgemeinverbindlich“ erklärt, hast auch Du (höchst wahrscheinlich) Anspruch.
- Entsprechende Gesetze - im Steuerrecht sind zwar (noch) für bestimmte Zuschläge (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) Sonderbehandlungen möglich, leider bietet dieses Gesetz jedoch KEINEN individuellen oder individuell durchsetzbaren ANSPRUCH auf die Zuschläge.
munter bleiben
Hubert