Lohnzuschläge

Lieber Henning,

es gibt grundsätzlich vier Ebenen, auf denen arbeitsrechtliche Normen geregelt werden(könne).

  1. Der individuelle Arbeitsvertrag - Deien kenne ich nicht, aber Du: sind Zuschläge geregelt, hast Du Anspruch!
  2. Die Betriebsvereinbarung - hat Euer Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über Zuschläge oder Zulagen eine Betriebsvereinbarung, hast auch Du (höchst wahrscheinlich) Anspruch.
  3. Der Tarifvertrag - regelt er Zuschläge und bist Du (als Gewerkschaftsmitglied) und Dein Chef (Als Mitglied eines Arbeitgeberverbandes odgl.)„tarifgebunden“ bzw. ist der Tarifvertrag „allgemeinverbindlich“ erklärt, hast auch Du (höchst wahrscheinlich) Anspruch.
  4. Entsprechende Gesetze - im Steuerrecht sind zwar (noch) für bestimmte Zuschläge (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) Sonderbehandlungen möglich, leider bietet dieses Gesetz jedoch KEINEN individuellen oder individuell durchsetzbaren ANSPRUCH auf die Zuschläge.

munter bleiben

Hubert