Lokal schließen oder nicht(Verwaltungsakt)

Hallo, für eine Rechtsprüfung benötige ich Informationen zu folgendem Problem: Ein als „Gaststätte“ deklarierter Puff soll von der Verwaltung einer Stadt geschlossen werden, „um der Unsittlichkeit Vorschub zu leisten“. Welche Gründe bzw. Gesetze hat die Stadt für die Schließung des Lokals und womit kann sich im Gegenzug die Gastwirtin gegen diesen Verwaltungsakt wehren bzw. vorgehen; welche Rechte hat sie (analog zur „Tropfbierentscheidung“)? Wie sieht so eine Schließungsbenachrichtigung aus?

Ich wäre sehr dankbar für nützliche Tipps.

Hallo,

Ich würde das ganze so sehen:
Betrieb eines Bordells= selbständige und andauernde Tätigkeit der gewerblichen Zimmervermietung zum Zwecke der Ausübung der Prostitution vor, auch wenn „die Mieter Kurzfristig wechseln“…
Daher trifft Gewerberecht zu…außerdem auch das Gaststättengesetz…

Normalerweise wird man die „Unzuverlässigkeit“ nach dem Gaststättengesetz (Förderung der Prostitution) sehen und die Erlaubnis
widerufen.
Das ganze geschieht dann per behördlichem Schreiben unter Fristsetzung.

Gegen diesen Verwaltungsakt kann der Betroffene per Klage vorgehen…

mfg

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Huhu

Gegen diesen Verwaltungsakt kann der Betroffene per Klage
vorgehen…

… wobei die Klage dann aber unzulässig wäre, weil … aber lassen wir das. Ich finde, wer sich anschickt, eine Prüfung in Rechtskunde zu bestehen, sollte schon mal einen kurzen Blick ins Gesetz geworfen haben.

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